[img=right]https://www.picflash.org/viewer.php?img=gsq5wk9a7f7izu7.png[/img] Das Filmstudio Warner Bros. verschickt, wie viele andere auch, regelmäßig Take-Down-Notices im Rahmen des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) an Google, damit vermeintlich urheberrechtsverletzende Webseiten aus den Suchergebnissen gefiltert werden. Nun ist dem Studio offenbar ein Fehler unterlaufen: Man ließ eigene Seiten beim Suchmaschinen-Riesen sperren.
Die Filmindustrie fordert schon seit längerem striktere Maßnahmen von Google im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen. Google mache es den Anwendern zu einfach, urheberrechtlich geschütztes Material zu finden. So würden es die Studios begrüßen, wenn beispielsweise "The Pirate Bay" völlig aus den Suchergebnissen verschwinden würde.
Um die Menge an Urheberrechtsverstößen zu begrenzen, ist es daher üblich, sogenannte Take-Down-Benachrichtigungen an Google zu übermitteln. Warner hat in diesem Jahr auf diese Art schon mehr als vier Millionen Seiten durch Google blockieren lassen. Dass es sich hierbei oft nur um vermeintliche Verstöße handelt, zeigt der folgende Auszug einer solchen Take-Down-Benachrichtigung, bei der es um den Film "The Dark Knight" ging:
Neben der völlig legalen Verkaufsplattform Amazon, bei der der Film käuflich erworben werden kann, ist auch die offizielle Homepage des aus dem Jahre 2008 stammenden Batman-Films gelistet. Wer hier nun jedoch eine Ausnahme vermutet, wird schnell eines Besseren belehrt. Eine Take-Down-Notice des 1999 erschienen Films "Matrix" liest sich wie folgt:
Auch hier ist wieder die offizielle Seite des Films aufgelistet. Bei "The Lucky One - Für immer der Deine" verhält es sich ähnlich:
Warner Bros. schadet dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch anderen legalen Webseiten wie Amazon, der offiziellen IMDb-Seite des Films "The Dark Night", sowie dem Sky Cinema Store - die beiden letzteren waren ebenfalls gelistet und sollten blockiert werden. Google hat die Fehler in den Take-Down-Benachrichtigungen allerdings bemerkt und die legalen Angebote nicht gesperrt - zum Glück für Warner, Amazon, Sky und IMDb.
Bilder: WB-Logo via Wikipedia (Transparenz entfernt), TorrentFreak
Quelle: TorrentFreak
Die Filmindustrie fordert schon seit längerem striktere Maßnahmen von Google im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen. Google mache es den Anwendern zu einfach, urheberrechtlich geschütztes Material zu finden. So würden es die Studios begrüßen, wenn beispielsweise "The Pirate Bay" völlig aus den Suchergebnissen verschwinden würde.
Um die Menge an Urheberrechtsverstößen zu begrenzen, ist es daher üblich, sogenannte Take-Down-Benachrichtigungen an Google zu übermitteln. Warner hat in diesem Jahr auf diese Art schon mehr als vier Millionen Seiten durch Google blockieren lassen. Dass es sich hierbei oft nur um vermeintliche Verstöße handelt, zeigt der folgende Auszug einer solchen Take-Down-Benachrichtigung, bei der es um den Film "The Dark Knight" ging:
Neben der völlig legalen Verkaufsplattform Amazon, bei der der Film käuflich erworben werden kann, ist auch die offizielle Homepage des aus dem Jahre 2008 stammenden Batman-Films gelistet. Wer hier nun jedoch eine Ausnahme vermutet, wird schnell eines Besseren belehrt. Eine Take-Down-Notice des 1999 erschienen Films "Matrix" liest sich wie folgt:
Auch hier ist wieder die offizielle Seite des Films aufgelistet. Bei "The Lucky One - Für immer der Deine" verhält es sich ähnlich:
Warner Bros. schadet dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch anderen legalen Webseiten wie Amazon, der offiziellen IMDb-Seite des Films "The Dark Night", sowie dem Sky Cinema Store - die beiden letzteren waren ebenfalls gelistet und sollten blockiert werden. Google hat die Fehler in den Take-Down-Benachrichtigungen allerdings bemerkt und die legalen Angebote nicht gesperrt - zum Glück für Warner, Amazon, Sky und IMDb.
Bilder: WB-Logo via Wikipedia (Transparenz entfernt), TorrentFreak
Quelle: TorrentFreak