• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Amazon Partnerprogramm Gewerbe?

theSplit

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Ganz schön doof.... aber aus dem laufenden/aktuellen Monat bekommst du nichts.

Von vorherigen Monaten steht da nichts, weil zu diesem Zeitpunkt der Vertrag noch in vollem Umfang gültig gewesen ist und jetzt erst "einseitig" aufgekündigt wurde.
 

virtus

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Aber mit einem Gewerbe wäre ich nicht so sicher, schließlich bietet er von sich aus keine Dienstleistungen an. Und nur weil er Werbung schalten läßt heißt es nicht das es sich um ein kommerzielles/professionell betriebenes Internetportal handelt hinter dem Absichten bestehen Werbeflächen gezielt zu vermarkten.
Das ist richtig. Deshalb heißt es ja auch "mit der Absicht zur Gewinnerzielung". Es interessiert nicht der faktische Gewinn, sondern die Absicht Gewinn zu erzielen. Du kannst effektiv sogar Verlust machen, trotzdem unter gewerbetreibend fallen.

Von vorherigen Monaten steht da nichts, weil zu diesem Zeitpunkt der Vertrag noch in vollem Umfang gültig gewesen ist und jetzt erst "einseitig" aufgekündigt wurde.
Da steht aber auch nichts von "letztem Monat", da steht doch nur "in letzter Zeit"?!
 

theSplit

1998
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@virtus:

Das "in letzter Zeit" bezieht sich aber auf die Conversion, die Werbekostenerstattung wird doch separat erwähnt mit dem Hinweis das "der laufenden Monat einbehalten wird". Von den vorherigen Monaten wird nirgendwo etwas erwähnt.

"In letzter Zeit" kann natürlich der aktuelle Monat oder die letzten zwei, drei, X Monate gewesen sein. Das weiß vermutlich nur Amazon, aber das bezieht sich ausschließlich auf die Conversion.

Ich würde mir dabei an 333's Stelle keine Sorgen machen, hätte man die anderen Monate mit eingeschlossen, so das diese betroffen sind, hätte man das auch explizit erwähnt, im gleichen Absatz wie auch zum Hinweis über den aktuellen Monat (und die letzten X).
So wie es kommuniziert wurde ist für mich nur ersichtlich das es ausschließlich den aktuellen Monat betrifft.
 

1Bratwurstbitte

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Ich finde die Formulierung :
"Da diese Entscheidung endgültig ist, werden weitere Anfragen, Ihr Partnerkonto nochmals zu überprüfen, keine Antwort erhalten. "

"Sehr gelungen".
Daran sieht man schon mal, mit was für einem Geschäftspartner man es zu tun hat.
Der Kontext aus dieser Konversation sollte eindeutig sein.

Es ist tatsächlich so, dass die Behörden die Rechtfertigung für ihre Besteuerungsgrundlage alleine aus der ABSICHT Gewinn zu erzielen begründen und damit Recht bekommen.
Eigentlich ein Witz, ist hier in der Bananenrepublik aber Status Quo.
Das hat sicherlich auch noch andere Gründe, bzw. soll gewisse Pappenheimer davon abhalten auf Nebenwegen sich um die Steuern zu drücken.
( Sehr bescheiden umgesetzt ).
Meiner Vermutung nach ist das eine Sache, wo der Bund den Ländern und Kommunen freie Hand lässt, denn das ist eine der Haupteinnahmequellen der Städte!
 

virtus

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@1Bratwurstbitte: Wenn du keinen Gewinn bzw. sogar Verlust hast, kannst du das allerdings spätestens bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Der Rest ist eben eines der Risiken, die man als Gewerbetreibender bzw. die jeder Freiberufler/ Unternehmer trägt.

Zu: "Da diese Entscheidung endgültig ist, werden weitere Anfragen, Ihr Partnerkonto nochmals zu überprüfen, keine Antwort erhalten."
Meinst du das ironisch oder so, wie du es sagst? Ich finde die Formulierung wirklich gut.
Statt sich auf eine häufig zwecklose und auf beiden Seiten Ressourcen-bindende Diskussion einzulassen, erteilt man eine ganz klare Absage.
Das ist für beide Parteien besser. Der Abgelehnte kann sofort mit der Suche nach anderen Verdienstmöglichkeiten beginnen, anstatt über Wochen und Monate mit dem Amazon Support zu schreiben. Amazon braucht keine Supportmitarbeiter zu beschäftigen, die sich mit Bitte-und-Bettel-Mails herum schlagen müssen - mehr ist es in den meisten Fällen nämlich nicht.
Man muss auch beachten, in welchen Dimensionen Amazon heute rechnen muss. Amazon optimiert solche Vorgänge auch einfach, weil sie selbst mit einfachen Hilfstools wie automatischen Emailantworten und tausenden Mitarbeitern dem Aufkommen an Nutzeranfragen gar nicht nachkommen könnten. Statt dass die Mitarbeiter ihre Zeit mit Beantworten zweckloser Bettelmails verschwenden oder dass man automatische Antwortmails von Bots generieren lässt, erteilt man eben direkt eine Absage. So oder so wäre der Betroffene mit Antwortmails nicht zufrieden.
 

drfuture

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Wie würdest du denn ein "Gewerbe" definieren?
Das man kein Gewinn macht - ist ja ohne weiteres immer Möglich + in manchen Gewerbe-Rechtsformen ja gang und gebe das am Jahresabschluss eine glatte 0 da stehen *sollte* ....
 

Ferni

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F
Verstehe ich nicht.

Was bedeutet dieser Satz jetzt im Genaueren?

Wir haben festgestellt, dass Sie in letzter Zeit Traffic auf Amazon mit einer Conversion von weniger als einem Prozent (1,0%) geleitet haben, was eine Verletzung der Teilnahmebedingungen des EU Partnerprogramms darstellt.

Heee?! :unknown:
 

drfuture

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das weniger als 1% was gekauft haben nachdem der TS den Traffic von seiner Seite auf die von Amazon "gelenkt* hat....
Da Traffic kostet ist ihnen das nicht egal (so verstehe ich das)

*Normal* schaltet man Werbung und der Besucher der Seite des TS Klickt auf den Link wenn ihn das Produkt interessiert... wenn dann weniger als 1% kaufen ist evtl. was falsch gelaufen ....
 

1Bratwurstbitte

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Amazon will ja mit so einem "Programm" erreichen, dass es da draußen "Vertriebler" wirbt, die über diese Links Warenumsatz bei Amazon erzeugen.
Als Deal, das du Amazon ein Auftragsvolumina verschaffst, wirst du eben bezahlt...

Das kann aber nur funktionieren,
wenn sich die Leute, die damit versuchen Geld zu machen eine vernünftige Galerie schaffen,
oder eventuell sogar einen Blog eröffnen, wo sie ihre "Auswahl" präsentieren.

Das ist eine Antwort auf die neue Ebaystartseite,
wo seit einigen Monaten verschiedene User ihre "Kollektionen" präsentieren.

Der Verein mit A macht es sich mal wieder ziemlich einfach.
 

virtus

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Wie würdest du denn ein "Gewerbe" definieren?
Das man kein Gewinn macht - ist ja ohne weiteres immer Möglich + in manchen Gewerbe-Rechtsformen ja gang und gebe das am Jahresabschluss eine glatte 0 da stehen *sollte* ....

Du spielst jetzt auf gemeinnützige Vereine/ non-Profit-Organisationen an, oder?
Wie ich "Gewerbe" definieren würde, §1 Abs. 1 HGB sollte eine Definition von Gewerbe enthalten. (klick)

Gewerbe ist

  • planmäßige, auf Dauer angelegte
  • in der Absicht der Gewinnerzielung vorgenommene
  • selbständige
  • erlaubte
  • nicht freiberuflich ausgübte
Tätigkeit.

Übrigens: Mit dieser Definition sind alle illegalen Tätigkeiten keine Gewerbe im Sinne des HGB und damit an keine Rechte/ Pflichten für Gewerbe gebunden. Ist das nicht schön? ;)
 

drfuture

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öhm... ich meinte die Bratwurst... ich weiß das mit der Definition des Gewerbes - er hatte nur gemeint das es *blöd* ist das die GewinnerziehlungsABSICHT >> Gewerbe heißt. Wenn man nun definieren würde das nur jemand der Gewinn macht ein Gewerbe braucht wäre das öhm.... nunja ein wenig wie im Regenbogenland :Df

@gemeinnützig - nein ich meinte z.B. eine GmbH in der man selber als Inhaber angestellt sein kann und sich sein Gehalt als *Kosten* zahlt... genauso wie z.B. der Ehefrau usw... und damit am Ende des Jahres möglichst wenig Steuern auf Gewinn...
 

1Bratwurstbitte

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Im Umkehrschluss hat er aber mit der Absicht Gewinn zu erzielen gehandelt.
Somit hat er sich "professionell" auf den Gewinn vorbereitet und genau das beabsichtigt.

Eine Definition von Gewinn erzielen ohne das es beabsichtigt / beeinflusst werden kann, ist ein Glücksfall,
dieser ist steuerfrei,
erwirtschaftest du aus deinem "Gewinn" erneut Geld, ist es zu versteuern...

Genau hier beißt die Maus den Faden ab :D.
 

BurnerR

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das weniger als 1% was gekauft haben nachdem der TS den Traffic von seiner Seite auf die von Amazon "gelenkt* hat....
Da Traffic kostet ist ihnen das nicht egal (so verstehe ich das)

*Normal* schaltet man Werbung und der Besucher der Seite des TS Klickt auf den Link wenn ihn das Produkt interessiert... wenn dann weniger als 1% kaufen ist evtl. was falsch gelaufen ....
Ich vermute ein wenig es geht weniger um Kosten als Black Hat Marketing.
Vermutlich zeigt die Erfahrung, das reguläres bewerben eines Produktes mit Verweis auf Amazon eine Conversion von 3% (oder was auch immer) hat. Wenn jetzt aber hunderte bzw. tausende auf den Link geschickt werden, aber keiner das dann kauft zeugt vllt davon, dass irgendwelche phishing artige Methoden verwendet werden. Das will Amazon nicht, weil das schlecht für seinen Ruf ist.

Übrigens: Mit dieser Definition sind alle illegalen Tätigkeiten keine Gewerbe im Sinne des HGB und damit an keine Rechte/ Pflichten für Gewerbe gebunden. Ist das nicht schön?
Dennoch musst du die Einnahmen dann versteuern :D.
 

333

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  • #54
Nein war kein Spambot oder dergleichen, einfach nur eine Facebookseite, welche unter die normalen Beiträge auch immer wieder welche mit Amazon-Links gemischt hat, auf welche die Leute dann selbstständig raufgegangen sind. Auch wurde nur der Amazon eigenen Linkkürzer verwendet, so dass es erkennbar war worum es ging...
 

1Bratwurstbitte

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Um das mal zusammen zu fassen, war ja sehr ertragreich...

Prinzipiell beinhaltet der Wunsch selbständig Gewinn zu erzielen die Absicht das gewerblich zu tun.
In wie fern die Spielregeln an deinem Wohnort sind, solltest du beim örtlichen Finanzamt erfragen.
Ich würde da einfach mal hinfahren und Jemanden fragen, der nach Ahnung aussieht...

Sofern es unterhalb bestimmter Grenzen liegt, musst du es teilweise nicht mal versteuern,
kannst aber auf der anderen Seite Probleme mit Händler-Haftungen und gewerblichen Verbindlichkeiten bekommen...

Du solltest das wirklich meiner Meinung nach direkt mit der Behörde klären, denn gerade im Finanzrecht / Steuerrecht / Gewerberecht gibt es in sicherlich jedem Land einen sehr weiten Interpretationsspielraum.
Wenn du dich erinnerst an die ganze Zeitungsberichte, wo übereifrige Abmahnanwälte, die Ebay-Verkäufer auf vermeintliches gewerbliches Handeln hin angeschwärzt haben, sind nicht Wenige!
Bevor du in die Gülle greifst, mach dich lieber an richtiger Stelle schlau!
 
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