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Nunja, Tarife und die technisch gewährleistete Bandbreite sind eben zwei unterschiedliche Dinge. 1&1 kann weiterhin auch DSL2000 schalten, wenn DSL6000 nicht möglich ist. Da es aber keinen geringeren Tarif als DSL6000 gibt, bekommt man in diesem Fall dann eben DSL2000 zum Preis von DSL6000 (als kleinste Tarif-Bandbreite). Wenn man zu diesen Konditionen dann aber einen DSL schalten lässt, darf man sich dann später nicht beklagen, dass man für mehr Bandbreite zahlt, als man bekommt.Bei mir war es vor 7-8 Monaten so, dass mir mehre Mitarbeiter am Telefon gesagt haben,
dass man nichts mehr unterhalb von 6.000 abschließen kann...
Edit: Die darauffolgende Diskussion zu Tarifen und Bandbreiten nach hier ausgelagert.
Aber eben genau hier ist imho der einzige Punkt, wo man mit dem Sonderkündigungsrecht ansetzen kann, da der Bandbreitenkorridor, wie am Anfang des Threads gesagt, für den Tarif zwischen 3000 und 6000 liegen muss. Sehe sonst keine andere Möglichkeit.
Die Kabel liegen im Boden drin. Entweder sie können die Bandbreite schalten oder nicht. Ob ein Anschluss technisch möglich ist, wird anhand der von der Telekom dokumentierten Kabellängen und -querschnitte errechnet. Ist ein Kabel zu lang (bzw. zu kleiner Querschnitt), ist ein Anschluss von vorneherein nicht buchbar - zumindest für einen Telekom-Reseller wie 1&1. Auf Verdacht zum Ausprobieren werden hier keine Anschlüsse geschaltet*.Nur wie sieht das alles den mit deren Recht auf Nachbesserung aus?
Wegen einem Anschluss wird man in Deiner Ortschaft nicht schnelleres DSL ausbauen (zumindest sofern das nicht zufälligerweise gerade passiert). Eine Nachbesserung wird nicht stattfinden.
Was anderes ist nun, wenn sie im Telekom-Netz den Anschluss buchen können aber er nicht funktioniert. Dann müssten sie (bzw. die Telekom) in der Tat nachbessern (entstören). Sieht mir aber eher danach aus, als könnten sie einen DSL6000 auf deinem Kabelweg sowieso gar nicht buchen.
* Ausnahme stellen hier Carrier-Anschlüsse dar, wo der Fremdanbieter nur die Kabelader von der Telekom mietet und eigene Technik im Ortsnetz besitzt. Hier kann der Anbieter selbst entscheiden, welche Bandbreite er einem Kunden zur Verfügung stellt und hätte dabei auch die Möglichkeit, auf Verdacht zu schalten. Da aber die oben genannte Berechnungsgrundlage nicht nur aus Spaß bei der Telekom besteht, kommt hier in den meisten Fällen auch nicht mehr bei rum.
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