Während Google mit seiner Initiative zur Förderung des Qualitätsjournalismus (ngb berichtete) Deutsche Medienunternehmen mit einer Geldspritze von kolportierten 150 Millionen Euro "fit für den Journalismus 2.0" machen will, fordert die Verwertungsgesellschaft VG Media 180 bis 348 Millionen Euro von Google und legt Beschwerde beim Deutschen Patent- und Markenamt in München ein. Dabei beruft sich VG Media auf das vor zwei Jahren verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverleger, wonach den Verlagen 11 Prozent des Umsatzes des Suchriesen in Deutschland zustünden.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde Mitte 2013 in Deutschland eingeführt und ist derzeit einzigartig. Es sichert Verlagen eine Umsatzbeteiligung zu, wenn Drittanbieter durch fremde Artikel Umsatz generieren. Ende 2014 wurde das Leistungsschutzrecht vom Deutschen Bundestag evaluiert, dabei kamen alle fünf Experten im Ausschuss Digitale Agenda zum Schluss, dass das Presse-Leistungsschutzrecht wieder abgeschafft werden sollte.
Laut Berechnungen der VG Media erwirtschaftet Google Umsätze in Höhe von 3 bis 5,8 Milliarden durch Werbeeinnahmen. Da die Verwertungsgesellschaft nur etwa die Hälfte der deutschen Medienlandschaft vertritt, fordert sie nun anstelle der gesetzlichen 11 nur einen Anteil von 6 Prozent. Unter anderen werden Axel Springer, Burda, Funke, DuMont von der VG Media vertreten.
Ob diese Forderung der Verlage gegenüber Google überhaupt berechtigt ist, wird sich Mitte 2015 herausstellen. Bis zu einer endgültigen Klärung in höchster Instanz dürften jedoch noch mehrere Jahre vergehen.
Um sich den Vergütungen für Verlage zu entziehen, forderte Google noch vor Inkrafttreten der neuen Leistungsschutzrechts-Bestimmungen alle Verlage dazu auf, ihre Einstimmung für die indizierung der Artikel über Google News zu erteilen und dabei freiwillig darauf zu verzichten, eine Vergütung im Sinne des Leistungsschutzrechtes zu fordern.
Viele Verlage stimmten aufgrund sinkender Zugriffszahlen der Aufnahme ihrer Artikel zu, strebten aber gleichzeitig ein Verfahren an, das ihnen rückwirkend Anspruch auf Vergütung erstreiten sollte.
Auf Anfrage von Golem.de teilte ein Sprecher von Google diesbezüglich mit: "Es stand Verlagen immer frei, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden. Mit der Bestätigungserklärung bieten wir dazu seit 1. August 2013 lediglich ein weiteres Instrument an. Eine große Mehrheit der deutschen Verlage hat sich dafür entschieden, auf Google News zu bleiben und damit bestätigt, dass ihnen Google News echten Mehrwert bringt."
Naturgemäß bewerteten die Verleger die Situation genau umgekehrt, wie die Madsack Mediengruppe in einer Beschwerde mitteilte: "Für uns ist diese Drohung eindeutig ein Marktmissbrauch, denn bei einem Fast-Monopolisten wie Google ausgelistet zu werden und damit nicht mehr sichtbar zu sein, hat weitreichende Folgen." Die Verlage wären "ein Garant der Meinungsbildung und damit für die Demokratie in Deutschland - diese wichtige Funktion von Tageszeitungen sollte nicht zugunsten von Google oder anderen Suchmaschinen gefährdet werden."
Ein Gutachten des Düsseldorfer Jura-Professors Christian Kersting aus dem Jahr 2013 kommt zum Schluss, dass es für Google aus kartellrechtlicher Sicht keine Pflicht zur Indizierung von News Artikeln gibt.
In Spanien, wo Google Vergütungszahlungen nicht vermeiden konnte, wurde Google News kurzerhand geschlossen. Man begründete diesen Schritt damit, dass Google News keinen Umsatz für den Konzern erwirtschaften würde.
Quellen:
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde Mitte 2013 in Deutschland eingeführt und ist derzeit einzigartig. Es sichert Verlagen eine Umsatzbeteiligung zu, wenn Drittanbieter durch fremde Artikel Umsatz generieren. Ende 2014 wurde das Leistungsschutzrecht vom Deutschen Bundestag evaluiert, dabei kamen alle fünf Experten im Ausschuss Digitale Agenda zum Schluss, dass das Presse-Leistungsschutzrecht wieder abgeschafft werden sollte.
Laut Berechnungen der VG Media erwirtschaftet Google Umsätze in Höhe von 3 bis 5,8 Milliarden durch Werbeeinnahmen. Da die Verwertungsgesellschaft nur etwa die Hälfte der deutschen Medienlandschaft vertritt, fordert sie nun anstelle der gesetzlichen 11 nur einen Anteil von 6 Prozent. Unter anderen werden Axel Springer, Burda, Funke, DuMont von der VG Media vertreten.
Ob diese Forderung der Verlage gegenüber Google überhaupt berechtigt ist, wird sich Mitte 2015 herausstellen. Bis zu einer endgültigen Klärung in höchster Instanz dürften jedoch noch mehrere Jahre vergehen.
Um sich den Vergütungen für Verlage zu entziehen, forderte Google noch vor Inkrafttreten der neuen Leistungsschutzrechts-Bestimmungen alle Verlage dazu auf, ihre Einstimmung für die indizierung der Artikel über Google News zu erteilen und dabei freiwillig darauf zu verzichten, eine Vergütung im Sinne des Leistungsschutzrechtes zu fordern.
Viele Verlage stimmten aufgrund sinkender Zugriffszahlen der Aufnahme ihrer Artikel zu, strebten aber gleichzeitig ein Verfahren an, das ihnen rückwirkend Anspruch auf Vergütung erstreiten sollte.
Auf Anfrage von Golem.de teilte ein Sprecher von Google diesbezüglich mit: "Es stand Verlagen immer frei, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden. Mit der Bestätigungserklärung bieten wir dazu seit 1. August 2013 lediglich ein weiteres Instrument an. Eine große Mehrheit der deutschen Verlage hat sich dafür entschieden, auf Google News zu bleiben und damit bestätigt, dass ihnen Google News echten Mehrwert bringt."
Naturgemäß bewerteten die Verleger die Situation genau umgekehrt, wie die Madsack Mediengruppe in einer Beschwerde mitteilte: "Für uns ist diese Drohung eindeutig ein Marktmissbrauch, denn bei einem Fast-Monopolisten wie Google ausgelistet zu werden und damit nicht mehr sichtbar zu sein, hat weitreichende Folgen." Die Verlage wären "ein Garant der Meinungsbildung und damit für die Demokratie in Deutschland - diese wichtige Funktion von Tageszeitungen sollte nicht zugunsten von Google oder anderen Suchmaschinen gefährdet werden."
Ein Gutachten des Düsseldorfer Jura-Professors Christian Kersting aus dem Jahr 2013 kommt zum Schluss, dass es für Google aus kartellrechtlicher Sicht keine Pflicht zur Indizierung von News Artikeln gibt.
In Spanien, wo Google Vergütungszahlungen nicht vermeiden konnte, wurde Google News kurzerhand geschlossen. Man begründete diesen Schritt damit, dass Google News keinen Umsatz für den Konzern erwirtschaften würde.
Quellen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
- http://www.golem.de/news/leistungss...-bei-kartellamt-ueber-google-1406-107418.html
- http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2206868
- http://www.golem.de/news/leistungss...ich-der-deutschen-buerokratie-1306-99955.html
- http://www.golem.de/specials/leistungsschutzrecht/
- http://www.golem.de/news/leistungss...-bei-kartellamt-ueber-google-1406-107418.html
- http://www.golem.de/news/leistungss...te-millionen-euro-von-google-1504-113772.html
- http://www.neuepresse.de/Nachrichte...rleger-wollen-sechs-Prozent-vom-Google-Umsatz
- https://de.wikipedia.org/wiki/VG_Media
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