• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Unglaublich lange Reparaturdauer. Was kann ich tun?

TheSniperFan

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Guten Tag allerseits.
Ich habe ein Frage an euch, weil meine Geduld so langsam überstrapaziert wird.

Ich habe ein Notebook (ziemlich teures Premium-Gerät) wegen eines Defekts zur Reparatur abgegeben (habe noch(!) Garantie). Später kam es mit neuem Mangel zurück, woraufhin ich es wieder abgegeben hatte. Jetzt warte ich....und warte und warte und warte.

Hier mal der zeitliche Ablauf:
- Erster Reparatur-Auftrag erstellt: 28.06
- Gerät entgegen genommen: 01.07
- Erste Reparatur fertig: 28.07
(Einen Tag später habe ich es entgegen genommen)

- Zweiter Reparatur-Auftrag erstellt: 01.08
- Gerät (wieder) entgegen genommen: 06.08

Seitdem hat sich der Status mehrfach geändert. Gerät in Werkstatt -> Warten auf Ersatzteil -> Gerät in Werkstatt -> Warten auf Ersatzteil ->...
Ich habe den Support am 30.09 angeschrieben und wurde vom Techniker aufgeklärt. Sony hatte ihnen bereits zwei defekte Mainboards zugeschickt. Das ist aber auch schon wieder zwei Wochen her.

Das kann doch nicht rechtens sein. Wenn das so weiter geht, läuft mir die Garantie noch ab. Das ist übrigens auch meine größte Sorge.

Meine Frage ist jetzt, was ich da machen kann. Das beste wäre, wenn ich irgendwelche rechtlichen Grundlagen hätte um vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Im Januar läuft nämlich der Garantiezeitraum ab und, beim aktuellen Trend, habe ich bis dahin immer noch kein funktionierendes Gerät. Dann stehe ich da; Ohne Gerät und ohne Garantie.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.
Vielen Dank schon mal im Voraus.


PS: Falls ihr euch fragt weshalb ich so lange gewartet habe.
Die erste Reparatur war genau während ich im Urlaub war, und die Zweite in der Prüfungsphase. Es ist mir erst rückblickend aufgefallen. :dozey:
 

Sibi

Schwabe

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Wie und wann du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst solltest du wissen, hat jeder mal in der Schule gehabt ;)

Ansonsten klar, ärgerlich aber viel machen kannst du da nicht. Lass aber lieber das mit den Emails und mach sowas immer telefonisch.
Da das Gerät innerhalb der Garantiezeit bei denen eingetroffen ist, musst du dir da eigentlich keine weitere Sorgen machen.
 

TheSniperFan

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  • #3
Das stimmt zwar, aber 1.) liegt das schon ein paar Jährchen zurück, 2.) brauche ich dieses spiezielle Rechts-Wissen (zum Glück) nicht tagtäglich und 3.) mache ich nichts was auch nur annähernd in die Richtung Verkauf oder Recht geht.
Meine Kenntnisse sind halt etwas angestaubt, weshalb ich ja frage.

Aber nun gut.
Ich habe im Internet gelesen, dass eine Reparatur innerhalb einer "angemessenen Frist" zu erledigen ist. "Angemessene Frist" ist natürlich schön dehnbar, allerdings liest man in dem Zusammenhang von Zeiträumen von 2 Wochen bis zu einem Monat. Also hat da wohl mein spezieller Fall jede Form von "Angemessenheit" gesprengt.

Ich denke mal, dass ich Denen eine Frist setzen werden muss. Selbstverständlich schriftlich per Einschreiben.
Mal schauen. Vielleicht antwortet hier ja noch jemand der evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder sich besser damit auskennt.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Reden wir von einer Garantie, oder von der gesetzlichen Gewährleistung?
Wann wurde das Gerät denn gekauft?
 

TheSniperFan

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  • #5
Garantie. Gute 1,5 Jahre habe ich es benutzt bis ich es zum ersten Mal eingeschickt habe.
 

The_Emperor



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Hast du auf das Gerät noch Gewährleistung? Hast du das Notebook beim Händler abgegeben oder bei einem anderen Shop?
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
nach 1,5 Jahren ist Essig mit der Gewährleistung.
Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann der auch die Rahmenbedingungen machen wie er will.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es rechtlich einwandfrei ist, dass dein Gerät so lange weg ist.

Hast du es direkt zu Sony geschickt?
 

TheSniperFan

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  • #8
Nein, zwar habe ich es bei Sony gekauft, allerdings machen sie die Reparaturen nicht selber. Ich habe mich mit dem Sony-Support in Verbindung gesetzt und wurde an einem offiziellen Service-Partner verwiesen (Notebook.de).
 

engel_gabriel

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Effektiv kann man sie aber in den meisten Fällen nur 6 Monate in Anspruch nehmen: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Beweislast

Eigentlich sollten wir hier aber weder über Garantie, noch über Gewährleistung reden. Repariert jemand etwas auf welcher Grundlage auch immer (hier: Garantie) und beschädigt dabei etwas anderes, bewegen wir uns im Bereich des Schadensersatzes.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
mag sein.
Nur habe ich das hier im Forum halt schon gefühlte 100 mal erzählt.
Wichtig ist die info, dass die Gewährleistung halt nach 6 Monaten effektiv nichts mehr rechtlich bringt.
Klar gibt es da auch Ausnahmen, die betreffen aber den user hier nicht und die meisten anderen auch nicht.
 

Baer

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- Zweiter Reparatur-Auftrag erstellt: 01.08

Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer den Garantiereparatur-Auftrag erstellt und damit der Gewährleistung zugestimmt hat. Somit würde sich die Diskussion erübrigen.

Gebe dem Verkäufer eine Frist zur erfolgreichen Reparatur von 14 Tagen und setze die Firma in Verzug.

Nach Ablauf der Frist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein ähnliches funktionstüchtiges gebrauchtes Gerät verlangen. Beim Rücktritt wird dir natürlich die Nutzung angerechnet, das sind lt. Google ~3% pro Monat, die vom Kaufpreis in Abzug gebracht werden.

Gruß
Baer
 
Zuletzt bearbeitet:

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Nach Ablauf der Frist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein ähnliches funktionstüchtiges gebrauchtes Gerät verlangen. Beim Rücktritt wird dir natürlich die Nutzung angerechnet, das sind lt. Google ~3% pro Monat, die vom Kaufpreis in Abzug gebracht werden.

Ist heute wieder Märchenstunde? Der Wiki-Artikel fasst doch ganz gut zusammen, was es mit der Gewährleistung auf sich hat.

Allerdings geht es doch hier weder um Garantie, noch um Gewährleistung. Hier hat jemand das Eigentum von jemand anderem beschädigt. Damit könnte ich mir eher vorstellen, dass hier eine Schadensersatzpflicht eintritt.
 

Baer

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Nein, Märchen erzählen hier andere Leute. Aus diesem Fall einen Schadensersatz stricken zu wollen grenzt schon stark daran.
Wie möchtest du das denn bitte beweisen? Sachverständige einsetzen, die mal locker zwei-bis dreitausend Euro für ein Gutachten kassieren? Herzlichen Glückwunsch.
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Da wir weder die Defekte noch die Garantiebestimmungen kennen, können wir hier nur spekulieren.

Würde es sich hier um eine Gewährleistungssituation handeln, was man sicher sehr stark bezweifeln kann, erkennst du zumindest richtig, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen kann (vgl. § 323 Abs. 1 BGB) und bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktreten kann. Ein Recht auf ein "ähnliches funktionstüchtiges gebrauchtes Gerät" besteht aber keinesfalls. Warum auch?

Schwachsinn ist, aber immer gerne versucht wird eine Nutzungsentschädigung. Der BGH erklärte schon 2008 dazu: "Die durch § 439 Abs. 4 BGB in Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) greifen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst ein, sie führen beim Verbrauchsgüterkauf hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache." (vgl Link)

Steht alles im Wiki-Artikel.
 

TheSniperFan

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  • #19
@engel_gabriel: Ich muss da dem Baer zustimmen.
Die haben nichts aktiv kaputt gemacht*, sondern mir ein fehlerhaftes Ersatzteil eingebaut. Ich würde da jetzt nicht sagen, dass das das Selbe ist. :unknown:
Missglückter Nachbesserungs-Versuch, keine Sachbeschädigung. Wobei ich da vielleicht etwas in der Hand haben könnte (mehr dazu am Ende).

Naja, ich schreibe morgen Analysis und am Montag Theoretische Informatik und habe dementsprechend gerade ein Bisschen wenig Zeit. Ich denke mal, dass ich mich morgen mit den Pflaumen in Verbindung setzte und mal schaue wie weit die bis Montag kommen.

Sony hat die S-Serie (leider) eingestellt und ist ein gutes Jahr später aus dem Notebook-Geschäft ausgestiegen. Ich verstehe schon, dass das Beschaffen der Ersatzteile ein wenig länger dauern kann. ABER die Kommunikations-Skills von Denen sind unter aller Sau.
"Die Reparatur verzögert sich, weil der Hersteller es nicht auf die Kette bekommt uns vernünftige Ersatzteile zu liefern" ist in meinen Augen ein absolut nachvollziehbares Argument. Ich sollte darüber allerdings aufgeklärt werden, und nicht nach wochenlanger Funkstille selber fragen müssen. :buh:


* Hier mal ein paar Details zu den Problemen:
- LCD Backlight ging nicht mehr -> LCD und Mainboard wurden ausgetauscht
- Ich habe das Gerät in der Originalverpackung eingeschickt und auch beim Reparatur-Auftrag bei "Originalverpackung" das Häckchen rein gemacht -> Habe sie nicht wieder bekommen
- Ton ging nicht mehr und die Tastatur wurde in Mitleidenschaft gezogen

Rund um die M-Taste wurde sie eingedrückt, sodass die Tasten in dem Bereich beim Anschlag im Gehäuse versinken. Darauf zu tippen (bis ich den Mangel mit dem Ton entdeckte) war furchtbar.

Ich frage morgen lieber nochmal explizit danach, ob sie mir auch die Tastatur ersetzen, oder nur das Mainboard. Beim bisherigen Service würde mich Letzteres echt nicht verwundern...

EDIT: Danke aber schon mal für die zahlreichen Antworten. :T
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
@engel_gabriel: Ich muss da dem Baer zustimmen.
Die haben nichts aktiv kaputt gemacht*, sondern mir ein fehlerhaftes Ersatzteil eingebaut. Ich würde da jetzt nicht sagen, dass das das Selbe ist. :unknown:
...

fahrlässige Tötung und Totschlag ist auch nicht das selbe, trotzdem ist jemand gestorben.

Ich würde mich an deiner Stelle mal bei nem Rechtsanwalt oder Rechtsportal informieren die dir klare Aussagen machen können.
 
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