Österreich: Netzsperren vorerst aufgehoben


Das Oberlandesgericht hat die einstweilige Verfügung des Wiener Handelsgerichts kürzlich aufgehoben. Die Internet-Provider sind nicht mehr verpflichtet, isohunt.to, 1337x.to, h33t.to und thepiratebay.se zu blockieren. Der Interessenverband IFPI will Rechtsmittel dagegen einlegen. Für die Plattenlabels ist das Website-Blocking ein „legitimes Mittel des Rechtsschutzes“.
Die Verpflichtung der österreichischen Internet-Provider ihren Kunden den Zugang zu strukturell rechtsverletzenden Internet-Portalen zu sperren, wurde somit aufgehoben – wenn auch nur vorübergehend. Das Urteil wurde Ende Mai gesprochen und nun öffentlich bekannt gemacht. Im Vorjahr hatte das Handelsgericht Wien per einstweiliger Verfügung festgestellt, dass A1 Telekom, UPC & Co. den Zugang zu derartigen Anbietern sperren müssen. Noch ist das Urteil des OLG nicht rechtskräftig. Die IFPI will das Verfahren in der nächsten Instanz durch den Obersten Gerichtshof (OGH) klären lassen.

Laut Urteil können Internetsperren nur dann in Betracht kommen, sofern die Rechteinhaber zuvor alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um gegen alle Beteiligten vorzugehen, die die Rechtsverletzung begangen oder dazu beigetragen haben. Das wären auch die Tauschbörsen-Nutzer. Laut IFPI-Pressemitteilung könne oder wolle man gegen einzelne User „aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgehen“. Deswegen bliebe ihnen nur die Möglichkeit des Unterlassungsanspruchs gegen den Internet-Provider übrig, der die beantragten Netzsperren ablehnt. In diesem Fall war es A1 Telekom. In der werden von der IFPI Austria die Möglichkeiten zur Verschleierung der Identität der Webseiten-Betreiber bemängelt:

„Ein Vorgehen gegen die Betreiber der illegalen Websites scheitert aus faktischen Gründen. Sie sind sich der Illegalität ihres Handelns voll bewusst und nutzen jede Möglichkeit aus, ihre Identität zu verschleiern – und davon bietet das Internet mehr als genug, z.B. indem die Domain-Namen illegaler Websites in Tonga (Endung: „.to“) oder anderen Ländern registriert werden, die dies anonym ohne jeglichen Identitätsnachweis zulassen. Auch die Verschleierung mit Hilfe so genannter Proxy-Server ist üblich. Der Slogan „Löschen statt Sperren“ klingt vielleicht gut, ist aber in der Praxis ohne Relevanz, weil der Server, auf dem zu löschen wäre, weder bekannt noch überhaupt auffindbar ist.“

weitere Netzsperren gegen Piraterie-Seiten beantragt


Bereits wenige Tage nach dem Urteil des Oberlandesgerichts wurde die nächste Welle an Sperraufforderungen losgetreten. Dieses Mal sollten die Internet-Anbieter die alternativen Domains movie4k.tv, movie.to, movie2k.pe und kinox.tv sperren. Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA (ähnlich wie der Branchenverband ECO in Deutschland), , die Unternehmen würden durch die Sperraufforderungen gegen ihren Willen in eine „Richterrolle gedrängt“ Dies seien „Sperren auf Zuruf“. Die Unternehmen laufen dabei laut Schubert Gefahr, gegen Artikel 3 der Verordnung zum Digitalen Binnenmarkt zu verstoßen, die auch die Netzneutralität regelt. „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Rechteinhaber nun ihre Felle hinwegschwimmen sehen und daher versuchen den Druck auf die Provider neuerlich zu erhöhen und die eigene Verantwortung abzuwälzen, anstatt den Ausgang der derzeit anhängigen Verfahren abzuwarten“, fasst Schubert die „Panikreaktion der Rechteinhaber“ zusammen.

Fazit: Bislang wurde in Österreich in Sachen Netzsperren noch gar nichts final entschieden. Lediglich wurde damit die nächste Runde im Kampf um die Website-Blocking Verfahren offiziell eröffnet. Auf die dürfte das aktuelle Urteil auch Auswirkungen haben. Bleibt abzuwarten, wie der OGH in dieser Fragestellung entscheiden wird.



Bild: , thx! ( )




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
ich weiß nicht wann sie (offenbar) abgeschaltet wurde, aber war sie denn eine warez-seite als die netzsperren eingeführt wurden? :confused:
 
Die Gründe für die Abschaltung sind laut Torrentfreak unbekannt. Ja, es war auch eine Warez-Seite zum Zeitpunkt der Einführung der Sperre.
 
Seit 5:45 Uhr wird jetzt zurückgesch gesperrt.

Provider blockieren Piratenseiten kinox.tv und movie4k.tv

Österreichische Provider setzen seit wenigen Tagen neue Netzsperren um. Wegen Urheberrechtsverletzungen können kinox.tv und movie4k.tv nicht mehr erreicht werden, wie mehrere Leser dem STANDARD melden. Mittlerweile haben A1 und UPC die neuen Blockaden bestätigt. A1 sperre seit 17. Dezember, sagt Sprecherin Livia Dandrea-Böhm zum STANDARD. Auch UPC erklärt, die Sperre bereits eingerichtet zu haben.

Juristisch ist die Lage nicht eindeutig: Vergangenen Juni hatte das Oberlandesgericht Wien etwa eine einstweilige Verfügung gegen Seiten wie "Pirate Bay" und "Isohunt.to" aufgehoben. Kurz nach diesem Urteil soll laut Verband der Internet Service Provider (ISPA) die nächste "Welle an Sperraufforderungen" gekommen sein, deren Umsetzung nun zu sehen ist. Politisch haben sich in der Vergangenheit alle im Parlament vertretenen Parteien gegen Netzsperren ausgesprochen, entsprechende legislative Initiativen blieben bisher jedoch aus.


Die Effektivität von Netzsperren ist umstritten. Sogenannte DNS-Sperren, die zum Einsatz kommen, lassen sich sehr leicht umgehen. User können etwa Googles DNS statt jene der Provider nutzen.
Skandal, jetzt geben die auch noch Tipps an die Verpprrrecher. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die österreichischen Nutzer von Streamingdiensten gibt es eine interessante Aussage des Justizministers.

So stellte Wolfgang Brandstetter Anfang dieses Jahres in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage fest, dass "das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) keine urheberrechtlich relevante Handlung" darstellt. Nutzer von Piratenportalen wie kinox.to müssen also nicht mit Strafverfolgung rechnen. Das Sperren von Webseiten, die Urheberrechtsverletzungen fördern, ist laut Brandstetter hingegen kein Problem.

Na, wenns schon der Justizminister sagt, dann wünsche ich frohes Streamen. ;)


Besonders interessant...
Dass das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne
Download) keine urheberrechtlich relevante Handlung darstellt, ist hinreichend klar und
bedarf keiner weiteren gesetzlichen Klarstellung.

Sprich, man hat auch nicht vor nachzubessern, um die Strafbarkeit auszuweiten.
 
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