[Politik und Gesellschaft] Österreich: Datenschützer kritisieren Vorschlag zu neuer Vorratsdatenspeicherung

In Österreich wurde die Vorratsdatenspeicherung - eine umstrittene Sicherheitsmaßnahme, bei der Telekommunikations-Verbindungsdaten verdachtsunabhängig archiviert werden - vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben und am 1. Juli abgeschafft. Darüber, ob und wie die Maßnahme unter anderen gesetzlichen Bedingungen wieder eingeführt werden soll, wird derzeit kontrovers diskutiert.

Erst kürzlich forderte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Er schlug einen Zugriff auf die Vorratsdaten nur mit Richtervorbehalt und beim Verdacht auf schwerste Straftaten vor. Letzteres war auch im bisherigen Gesetzesentwurf vorgesehen, wurde jedoch mehrfach missachtet. Auch bei minderschweren Straftaten wie Stalking und Diebstahl wurde nachweislich auf die Vorratsdaten zugegriffen.

"Wenn Sicherheitsbehörden diese Ermittlungsmethoden brauchen und dies mit praktischen Fällen belegen, muss ich das als Justizminister entsprechend ernst nehmen", so Brandstetter zur Begründung seiner Forderung. Er führte außerdem die aktuelle Terrorgefahr durch die IS als Beleg für die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung an.

Der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert den Justizminister dahingehend jedoch scharf. Wie die Datenschützer betonen, sei bislang nicht bewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung überhaupt ein effektives Mittel zur Verbrechensbekämpfung sei. In mehreren Gerichtsverfahren sei es den Befürwortern der Maßnahme nicht gelungen, dies überzeugend zu belegen. Ebenso sei die Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung fraglich.

Der Arbeitskreis fordert daher einen Verzicht auf eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und eine Überprüfung anderer österreichischer Antiterrorgesetze. "Es ist demokratiepolitisch bedenklich, dass weder der Justizminister noch der Generaldirektor den Schutz von Verfassung und Grundrechten ins Zentrum ihrer Überlegungen rücken und stattdessen beide massive Grundrechtseingriffe fordern", so Andreas Krisch, Obmann des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Quelle:
 
Die versuchen jetzt ernsthaft, ein verfassungswidriges Gesetz erneut einzuführen - nur mit dem Versprechen, sich dieses mal von Behördenseite auch an das Gesetz zu halten? :) :unknown: :m

Seit in Ö die GVU (oder irgend so ein Lobby-Verein) gefordert hat, die Vorratsdaten zur Verfolgung von U(h)rheberrechtsverletzungen zu verwenden braucht man dazu eigentlich gar nichts mehr sagen...

Edit: Bei der Einführung wurde prophezeit, dass die Daten - wenn vorhanden - auch missbraucht werden, genau das wurde anschließend bewiesen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bildungsresistenz scheint eben ein Merkmal vieler Politiker zu sein.
 
Brandstetter? More like Brandstifter. Die ganze ÖVP oberriege gehört in Hefn.
 
Das hat doch nichts mit Bildung zu tun. Die sind nicht blöd, die Politiker. Die wissen genau was sie alles machen können und keiner wird groß was dagegen tun. Ist jan icht so als würden die sowas aus Dummheit beschließen.
 
Die Überwachungsfetischisten sind bei uns auch schon wieder unterm Stein hervorgekrochen.
Dieses mal muß der Kampf gegen den Islamischen Staat als Grund herhalten.

Justizminister Brandstetter sprach sich im Rahmen einer Pressekonferenz zu den IS-Ermittlungen für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.

Brandstetter hat sich bereits Ende August für eine Nachfolgeregelung der gekippten Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Laut ihm werden Ermittlungen erschwert, wenn die Behörden keinen Zugriff auf derartige Daten hätten. Grüne-Justizsprecher Albert Steinhauser lehnt eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wehement ab.

 
Was genau an "Verfassungswidrig" im Urteil des Verfassungsgerichtshofes hat der nicht verstanden?

Kann man in Ö einfach dessen Urteile ignorieren?
 
Er will eine "verfassungskonforme" Regelung ausarbeiten lassen.
Natürlich nur für superphöse, ultrasuperduperschlimme verprecherische Verprecher. Das Gedöhns ist ja ein alter Hut, aber vielleicht bringt ja dieses mal die Terrorismuskeule was.
 
Ich dachte euer VerfGH hat in der Urteilsbegründung gesagt, dass die verdachtsunabhängige Datenerhebung alle Bürger unter Generalverdacht stellt und deshalb Verfassungswidrig ist?
Die VDS ist aber per Definition verdachtsunabhängig.
Oder will man das ganze mit der Rasterfahndung koppeln und - mit der Terrorkeule als Begründung - erstmal nur alle Muslime überwachen?^^

Bringt eure Regierung die nötige Mehrheit für eine Änderung der Verfassung zustande?
 
Ich dachte euer VerfGH hat in der Urteilsbegründung gesagt, dass die verdachtsunabhängige Datenerhebung alle Bürger unter Generalverdacht stellt und deshalb Verfassungswidrig ist?
Nicht ganz. Das damalige Gesetz war, so wie in Deutschland, aufgrund der Ausformung verfassungswidrig. Eine verfassungskonforme Lösung zu finden, dürfte jedoch nicht einfach sein.

Bringt eure Regierung die nötige Mehrheit für eine Änderung der Verfassung zustande?
Glücklicherweise geht das nun nicht mehr. Früher hat das die Große Koalition gerne gemacht, aber von der 2/3 Mehrheit sind sie endlich meilenweit entfernt.
 
[table="width: 700"]
[tr]
[td]
"Wenn Sicherheitsbehörden diese Ermittlungsmethoden brauchen und dies mit praktischen Fällen belegen, muss ich das als Justizminister entsprechend ernst nehmen"

Wolfgang Brandstetter
- Justizminister der Republik Österreich
[/td]
[td] [/td]
[/tr]
[/table]
 
Zurück
Oben