Mit dem klingenden Titel "Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird" wurde von der österreichischen Bundesregierung ein Gesetzesvorschlag in Begutachtung geschickt, der auf viel Kritik bei Internetbenutzern, Medien, Forenbetreibern und Datenschützern stößt.
Hinter dem kompliziert formulierten Titel steckt nicht weniger, als ein Gesetz, das es Internetbenutzern in Österreich verbieten soll, anonym im Netz zu posten.
Alle größeren Plattformen, sozialen Netzwerke und Foren sollen dazu verpflichtet werden, die Identität seiner User zuverlässig festzustellen und diese den Behörden bei Bedarf zugänglich zu machen.
Kampf gegen den Hass im Netz
Als Begründung für die Notwendigkeit eines derartigen Gesetzes bemühen Medienminister Gernot Blümel und Bundeskanzler Sebastian Kurz in Interviews gebetsmühlenartig den "Kampf gegen den Hass im Netz", gegen online Mobbing und Verhetzung.
"Wir haben gesagt, es kann nicht so sein, dass man im digitalen Raum einfach alles tun und lassen kann, was auf der Straße verboten ist. Du kannst auf der Straße auch nicht einfach jeden schimpfen und gegen ein Gesetz verstoßen. Auch im digitalen Raum, muss dem Gesetz zum Durchbruch verholfen werden und deshalb wollen wir auch ein digitales Vermummungsverbot", erklärt der Medienminister im Ö24 Interview.
Auf welchen Plattformen soll die Anonymität fallen?
Neben den internationalen Riesen (Facebook, Twitter, etc.) werden auch alle Foren der großen österreichischen Medien von dieser Regelung betroffen sein. Laut Gesetzesentwurf sind Plattformen zur Identitätsfeststellung und Herausgabe verpflichtet, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Der Medienminister betont in allen Interviews, dass es nicht Ziel des Gesetzes ist, dass jeder Blog-Betreiber und jede Website mit Kommentarfunktion teure Systeme zur Identitätsprüfung anschaffen muss, sonder dass das erst ab einer zumutbaren Größe durchgeführt werden muss.
Welche Benutzerdaten sollen wie erfasst werden?
Es soll keine Klarnamen-Pflicht für Postings oder Kommentare geben, dafür können weiterhin Nicknames verwendet werden. Die Plattform muss aber wissen, welche Person für einen Account verantwortlich ist.
Grundsätzlich sollen Forenbetreiber verpflichtet werden Namen, Adressen und Telefonnummern der Benutzer zu erfassen. Technische Vorgaben macht das Gesetz dazu nicht, geht in den Erläuterungen zum Gesetzestext aber auf die Möglichkeit der Authentifizierung per SMS ein. Die Telefonnummer bietet sich zur Identitätskontrolle an, da seit Anfang des Jahres in Österreich Handy-Wertkarten nicht mehr anonym erworben werden können. Erhalten Strafverfolger die Handynummer eines Benutzers, können sie darüber auch die wahre Identität des Benutzers hinter dem Account zuverlässig feststellen.
Plattformbetreibern steht es aber frei, ein anderes, zuverlässiges Verfahren zu wählen (z. B. Ausweiskopie oder Postkarte mit Zugangscode).
Strafen für Plattformbetreiber, die nicht kooperieren
Um auch die Schwergewichte der Branche - allen voran Facebook, Twitter & Co. - zur Herausgabe der Identität seiner Nutzer und zur Kooperation mit den österreichischen Behörden zu bewegen, sind empfindliche Strafen in der Höhe von 500.000 Euro im Erstfall, bzw. eine Million Euro für wiederholte Verweigerung der Datenherausgabe vorgesehen.
Wer kann Herausgabe der Nutzerdaten fordern?
Abhängig davon, ob es sich um ein straf- oder privatrechtliches Delikt handelt, können Staatsanwaltschaft aber auch private Kläger mit einem entsprechenden Rechtstitel von Plattformen die Herausgabe der Identität fordern.
Kritik am Gesetzesentwurf
Allen voran steht die Kritik, dass ein überwiegender Teil der Hasspostings bereits jetzt von Klarnamen Accounts getätigt wird. Es scheitert also nicht daran, dass man den Beschuldigten nicht ausfindig machen kann, sondern an fehlenden Gesetzen, um derartige Handlungen zu verfolgen.
Ein weiterer Kritikpunkt neben Bedenken hinsichtlich der massenhaften Überwachung, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO und Eu-Recht.
Bis Ende Mai sind Experten und Bürger aufgerufen, Anregungen, Kritik und Vorschläge zum Gesetz einzubringen. Wenn sich die Bundesregierung auf den Gesetzestext einigen kann, muss dem aber noch auf europäischer Ebene zugestimmt werden. Auf die Kritik, dass dieses Gesetz DSGVO oder Europarecht nicht erfüllten könnte, kontert der österreichische Medienminister, dass "in Deutschland ein ähnliches Gesetz genehmigt worden ist" (Medienminister Blümel im ZIB II Interview vom 10.4.2019). Sollte die EU dem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen, werde man prüfen, wie die Kritikpunkte beseitigt werden könnten.
Hinter dem kompliziert formulierten Titel steckt nicht weniger, als ein Gesetz, das es Internetbenutzern in Österreich verbieten soll, anonym im Netz zu posten.
Alle größeren Plattformen, sozialen Netzwerke und Foren sollen dazu verpflichtet werden, die Identität seiner User zuverlässig festzustellen und diese den Behörden bei Bedarf zugänglich zu machen.
Kampf gegen den Hass im Netz
Als Begründung für die Notwendigkeit eines derartigen Gesetzes bemühen Medienminister Gernot Blümel und Bundeskanzler Sebastian Kurz in Interviews gebetsmühlenartig den "Kampf gegen den Hass im Netz", gegen online Mobbing und Verhetzung.
"Wir haben gesagt, es kann nicht so sein, dass man im digitalen Raum einfach alles tun und lassen kann, was auf der Straße verboten ist. Du kannst auf der Straße auch nicht einfach jeden schimpfen und gegen ein Gesetz verstoßen. Auch im digitalen Raum, muss dem Gesetz zum Durchbruch verholfen werden und deshalb wollen wir auch ein digitales Vermummungsverbot", erklärt der Medienminister im Ö24 Interview.
Auf welchen Plattformen soll die Anonymität fallen?
Neben den internationalen Riesen (Facebook, Twitter, etc.) werden auch alle Foren der großen österreichischen Medien von dieser Regelung betroffen sein. Laut Gesetzesentwurf sind Plattformen zur Identitätsfeststellung und Herausgabe verpflichtet, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Im Inland mehr als 100.000 registrierte Nutzer
- In Österreich erzielter Umsatz übersteigt 500.000 Euro
- Erhält Presseförderung von mehr als 50.000 Euro
Der Medienminister betont in allen Interviews, dass es nicht Ziel des Gesetzes ist, dass jeder Blog-Betreiber und jede Website mit Kommentarfunktion teure Systeme zur Identitätsprüfung anschaffen muss, sonder dass das erst ab einer zumutbaren Größe durchgeführt werden muss.
Welche Benutzerdaten sollen wie erfasst werden?
Es soll keine Klarnamen-Pflicht für Postings oder Kommentare geben, dafür können weiterhin Nicknames verwendet werden. Die Plattform muss aber wissen, welche Person für einen Account verantwortlich ist.
Grundsätzlich sollen Forenbetreiber verpflichtet werden Namen, Adressen und Telefonnummern der Benutzer zu erfassen. Technische Vorgaben macht das Gesetz dazu nicht, geht in den Erläuterungen zum Gesetzestext aber auf die Möglichkeit der Authentifizierung per SMS ein. Die Telefonnummer bietet sich zur Identitätskontrolle an, da seit Anfang des Jahres in Österreich Handy-Wertkarten nicht mehr anonym erworben werden können. Erhalten Strafverfolger die Handynummer eines Benutzers, können sie darüber auch die wahre Identität des Benutzers hinter dem Account zuverlässig feststellen.
Plattformbetreibern steht es aber frei, ein anderes, zuverlässiges Verfahren zu wählen (z. B. Ausweiskopie oder Postkarte mit Zugangscode).
Strafen für Plattformbetreiber, die nicht kooperieren
Um auch die Schwergewichte der Branche - allen voran Facebook, Twitter & Co. - zur Herausgabe der Identität seiner Nutzer und zur Kooperation mit den österreichischen Behörden zu bewegen, sind empfindliche Strafen in der Höhe von 500.000 Euro im Erstfall, bzw. eine Million Euro für wiederholte Verweigerung der Datenherausgabe vorgesehen.
Wer kann Herausgabe der Nutzerdaten fordern?
Abhängig davon, ob es sich um ein straf- oder privatrechtliches Delikt handelt, können Staatsanwaltschaft aber auch private Kläger mit einem entsprechenden Rechtstitel von Plattformen die Herausgabe der Identität fordern.
Kritik am Gesetzesentwurf
Allen voran steht die Kritik, dass ein überwiegender Teil der Hasspostings bereits jetzt von Klarnamen Accounts getätigt wird. Es scheitert also nicht daran, dass man den Beschuldigten nicht ausfindig machen kann, sondern an fehlenden Gesetzen, um derartige Handlungen zu verfolgen.
Ein weiterer Kritikpunkt neben Bedenken hinsichtlich der massenhaften Überwachung, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO und Eu-Recht.
Bis Ende Mai sind Experten und Bürger aufgerufen, Anregungen, Kritik und Vorschläge zum Gesetz einzubringen. Wenn sich die Bundesregierung auf den Gesetzestext einigen kann, muss dem aber noch auf europäischer Ebene zugestimmt werden. Auf die Kritik, dass dieses Gesetz DSGVO oder Europarecht nicht erfüllten könnte, kontert der österreichische Medienminister, dass "in Deutschland ein ähnliches Gesetz genehmigt worden ist" (Medienminister Blümel im ZIB II Interview vom 10.4.2019). Sollte die EU dem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen, werde man prüfen, wie die Kritikpunkte beseitigt werden könnten.