[img=right]https://www.picflash.org/img/2015/08/07/LIBOR_EUR_3_MONTH7VOV9E.png[/img]Wer sich Geld leiht, der muss dafür Zinsen bezahlen. Diese altbewährte Regel wird durch ins Minus gerutschte Leitzinssätze, an die monatlichen Kreditrückzahlungen gebunden sind, in Frage gestellt. Klagen von österreichischen Verbraucherschutz-Organisationen laufen bereits, eine Entscheidung, ob Banken für verborgtes Geld tatsächlich Zinsen an ihre Kreditnehmer bezahlen müssen, wird aber nicht vor Mitte 2016 erwartet.
Auch wenn der Gedanke, dass Kreditinstitute dafür Zinsen bezahlen sollen, dass Sie einem Kreditnehmer Geld leihen, im ersten Moment verrückt scheint, ist die Überlegung aus rechtlicher Sicht durchaus legitim:
Wer von einer Bank Geld leiht, schliesst einen Vertrag ab, der die Sollzinsen regelt. Diese sind üblicherweise an einen Leitzinssatz, einen LIBOR Wert, gebunden, auf den zusätzlich ein Prozentsatz aufgeschlagen wird. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der auch die Musterklage gegen die Kreditinstitute anführt, nennt als typisches Beispiel: "Sollzinsen gebunden an den 3-Monats LIBOR, kaufmännisch gerundet auf volle 0,125 Prozentpunkte, zuzüglich eines Aufschlages von 1 %)".
Sinkt der LIBOR Wert so weit unter Null, dass trotz des Aufschlags ein negativer Wert übrig bleibt, spricht man von Negativzinsen. Im Bezug auf das weiter oben genannte Beispiel rechnet der VKI vor: "Würde der 3-Monats-LIBOR im o.a. Beispiel etwa auf -1,5 % sinken, würde der Sollzinssatz nach der Zinsbildungsklausel unter Berücksichtigung eines Aufschlages von 1 % eigentlich bei -0,5 % liegen."
Aus rein rechnerischer Sicht müsste die Bank dem Kreditnehmer somit 0.5 Prozent Zinsen bezahlen. Naturgemäß sehen Bankenvertreter das nicht so. Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich, führt im "Wien heute" Interview dazu aus: "Wenn man für die Leistung, Geld für einen Kredit zur Verfügung zu stellen, noch etwas zahlen muss, wird das Wirtschaftssystem und damit das Geschäftsmodell der Banken auf den Kopf gestellt".
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat in einem Urteil Sparzinsen bei einer Untergrenze von Null Prozent festgesetzt. Kreditgeber berufen sich jetzt auf dieses Urteil und wollen auch die Sollzinsen nicht unter Null Prozent sinken lassen.
Der Verein für Konsumenteninformation rät Kreditnehmern, die in letzter Zeit Post von ihrer Bank mit einer diesbzgl. Mitteilung erhalten haben, zurückzuschreiben und sich nicht mit einer Festsetzung der Sollzinsen auf Null Prozent zufrieden zu geben.
Quellen
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Auch wenn der Gedanke, dass Kreditinstitute dafür Zinsen bezahlen sollen, dass Sie einem Kreditnehmer Geld leihen, im ersten Moment verrückt scheint, ist die Überlegung aus rechtlicher Sicht durchaus legitim:
Wer von einer Bank Geld leiht, schliesst einen Vertrag ab, der die Sollzinsen regelt. Diese sind üblicherweise an einen Leitzinssatz, einen LIBOR Wert, gebunden, auf den zusätzlich ein Prozentsatz aufgeschlagen wird. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der auch die Musterklage gegen die Kreditinstitute anführt, nennt als typisches Beispiel: "Sollzinsen gebunden an den 3-Monats LIBOR, kaufmännisch gerundet auf volle 0,125 Prozentpunkte, zuzüglich eines Aufschlages von 1 %)".
Sinkt der LIBOR Wert so weit unter Null, dass trotz des Aufschlags ein negativer Wert übrig bleibt, spricht man von Negativzinsen. Im Bezug auf das weiter oben genannte Beispiel rechnet der VKI vor: "Würde der 3-Monats-LIBOR im o.a. Beispiel etwa auf -1,5 % sinken, würde der Sollzinssatz nach der Zinsbildungsklausel unter Berücksichtigung eines Aufschlages von 1 % eigentlich bei -0,5 % liegen."
Aus rein rechnerischer Sicht müsste die Bank dem Kreditnehmer somit 0.5 Prozent Zinsen bezahlen. Naturgemäß sehen Bankenvertreter das nicht so. Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich, führt im "Wien heute" Interview dazu aus: "Wenn man für die Leistung, Geld für einen Kredit zur Verfügung zu stellen, noch etwas zahlen muss, wird das Wirtschaftssystem und damit das Geschäftsmodell der Banken auf den Kopf gestellt".
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat in einem Urteil Sparzinsen bei einer Untergrenze von Null Prozent festgesetzt. Kreditgeber berufen sich jetzt auf dieses Urteil und wollen auch die Sollzinsen nicht unter Null Prozent sinken lassen.
Der Verein für Konsumenteninformation rät Kreditnehmern, die in letzter Zeit Post von ihrer Bank mit einer diesbzgl. Mitteilung erhalten haben, zurückzuschreiben und sich nicht mit einer Festsetzung der Sollzinsen auf Null Prozent zufrieden zu geben.
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