Ebay [gewerbl. Verkauf] - müssen Fotos echt sein?

kaliva

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Hi,

ich frage hier für einen Freund, der bei Ebay seit einiger Zeit gewerblich einige hochwertige, handgearbeitete [selbst hergestellte] Kunstwerke verkauft. (also seit 1 Jahr das meiste per Sofortauktion, aber auch einiges noch per Versteigerung, wenn ich das recht verstanden hab, bin mir aber nicht sicher)

Jetzt hab ich einige Auktionen von ihm gesehen und hab ihm gesagt, daß er unbedingt was an den Produktfotos machen müßte, die sähen nicht gerade sehr einladend aus [obwohl authentisch]

d.h., ich könnte die für ihn mit Paintshop etwas aufpolieren, sodaß die attraktiver aussehn.


Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob man das bei einem Gewerbeangebot darf, und wie die rechtliche Lage da aussieht.
Also, ob man das erste Vorschaubild als Eyecatcher schönen darf (mehr Glanz, mehr Farbe, evtl. goldener als natürlich), obwohl es auf den anderen Fotos eben realistisch abgebildet ist.

Hab hier mal 2 Fotos [nein, nicht seine Kunstgegenstände] angehängt, damit Ihr ungefähr mal ne Vorstellung davon bekommt.

also ungefähr seine ________________ so wie ich es mir vorstelle.
Besser nix 1.jpg ____ Besser 1a.jpg

Nein, also OK, ganz so schlimm wie oben dargestellt isses nicht. Hab keine besseren Beispiele erzeugen können.
Also es ist schon so, daß der Käufer und Absatz hat - d.h. die Leute kaufen wohl nach Beschreibung und weniger nach den Fotos.
vielleicht kann ich noch bessere Beispiel anfertigen.

hier nochmal 2 weitere Versuche meineseits [das Rechte enthält mehr Farbe


ORIG.JPG ORIGinal-Foto zwischen+.jpg von mir optimiert FULL.jpg so würd ich das reinstellen (Eyecatcher) - darf man das?, oder gilt das schon als Betrug, wenn man das Frontfoto [nur das] so stark verschönt?
weitere Ansicht des Kunstwerks:
noch ORIG.JPG Originalfoto noch+.jpg von mir optimiert.

Ja, ich weiß, normal sollte er einfach besser [professionell fotografierte Bilder reinstellen, aber das ist für ihn momentan [finanziell ] noch nicht möglich]
 
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Noch Fragen? :D
 

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äh. Ihr veräppelt einen doch nicht, oder?

ich hab die Frage wirklich ernst gemeint, da ich keine Ahnung von der Rechtslage habe, aber ihm gerne helfen würde, die angebotenen Produkte besser/attraktiver anzubieten.

Ich selber verdiene da gar nichts dran.
 
selbstverständlich darfst Du retuschieren. Wenn das nicht so weit geht, dass Du offensichtliche wertmindernde Makel rausretuschierst (z.B. wenn eine Vase gesprungen ist).

Du darfst also gerne Farben anpassen, Weichzeichner drüberlegen, Schwarzwerte absenken etc. pp.

EDIT: Lensflares und künstliche Spiegelungen wirken übrigens sehr billig (bei der bearbeiteten "Tasse" von dir oben)
Lieber eine billige DSLR kaufen (300-500€) und die Bilder mal ordentlich SCHARF STELLEN.
 
Ich hatte mal bei Ebay eine Grafikkarte verkauft, paar Tage danach hatte der Käufer die Karte noch teurer in Ebay reingesetzt, sogar mit meinem Bild aus meiner Wohnung.
Hatte daraufhin Ebay angeschrieben, juckte die nicht.

Soviel zum Thema Rechte an Fotos. ;)
 
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Ebay geht das auch nichts an.. du hättest dem Käufer einfach eine Rechnung schicken sollen ...
 
Und dann?
Der hätte drüber gelacht und nix bezahlt, also auch noch Anwalt bezahlen das es rechtlich abgesichert ist für eine Summe die sich womöglich nicht lohnt.
Bildklauer zahlt vermutlich nicht und man hat eventuell über Jahre ärger damit. Kostet alles nur unnötig Nerven. ;)
 
Ja logo - das steht auf nem anderen Blatt - meinte nur das es nicht verwunderlich ist das es eBay nicht juckt... -
@TS Bilder kannst du verändern wie du möchtest... am besten noch der Satz dazu "Abbildung ähnlich" ;)
 
äh. Ihr veräppelt einen doch nicht, oder?

Ganz und gar nicht! Die Produktfotos sollten nur aufzeigen, welche extremen Bildmanipulationen bei Marketing und Werbung noch zulässig sind. Im Falle der Mc Donald's-Fotos handelt es sich sogar um aufwändig präparierte, nicht essbare Dummies aus Kunststoff; man darf auch davon ausgehen, dass zahlreiche Produkfotos vollständig computergeneriert sind:

BMW-startet-Kampagne-DESIGNED-FOR-DRIVING-PLEASURE_1.jpg

edit: Die ebay schreiben auch nichts in der Richtung vor.
 
Hab mal das Making Of von ner BMW Werbung gesehen, bei der das Auto aus 300 Einzelfotos zusammengesetzt wurde. Jedes Einzelne war retuschiert.
 
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  • #12
nunja, nun haben die Firmen ja auch große interne Rechtsanwälte, die sich gegen aufmüpfige Kunden gekonnt durchsetzen würden,
aber hier geht es um einen kleinen Shop.
und da wollte ich wissen, wie Eure Erfahrungen da so sind, bzw., was es da wirklich für Vorschriften gibt.

Jedenfalls schon mal Danke an alle für Eure Antworten.
 
nunja, nun haben die Firmen ja auch große interne Rechtsanwälte, die sich gegen aufmüpfige Kunden gekonnt durchsetzen würden,
aber hier geht es um einen kleinen Shop.
....

eben. Der einzig richtige Gedankengang.
Da es bei einer dann vielleicht fälligen Abmahnung aber vielleicht um viel Geld geht, wäre vielleicht eine verbindliche und fachlich korrekte Auskunft von einem passenden Anwalt das Beste.

Nur weil irgendwelche großen Konzerne irgendwas machen können bedeutet leider eben nicht, dass ein kleiner shop das auch machen kann.
 
Wenn die Bilder nicht mehr mit dem Übereinstimmen, was du verkaufst, dann musst du damit rechnen, dass der Kaufvertrag nichtig ist.
In Szene setzen würde ich nur mit anständigen Photos. Also nicht die Handycam nehmen und vom Tisch abfotografieren, sondern eine präparierte Ecke mit anständiger Beleuchtung, sauberer Fotowand etc.

Insbesondere, wenn du Kunstgegenstände verkaufst, kommt es viel eher auf das Aussehen des Gegenstandes an, als etwa beim Mc Burger.
Dort mag zwar mit dem wunderschönen Burger geworben werden, allerdings kaufst du (primär), um dir ein Stück wohlschmeckende Pappe zwischen die Zähne zu schieben und nicht wegen dem Aussehen. Einmal bewirbst du also einen für den Käufer relevanten Fakt (Aussehen bei Kunstgegenstand) und das andere mal lenkst du von dem Beworbenen (Geschmack) ab, indem du ein tolles Aussehen zeigst. ;) Wie oben geschrieben, dürfte es, rechtlich sachlicher ausgedrückt wohl auf Täuschung hinauslaufen, wenn das Abgebildete nichts mit dem Verkauften zu tun hat.
 
Nur weil irgendwelche großen Konzerne irgendwas machen können bedeutet leider eben nicht, dass ein kleiner shop das auch machen kann.

Das handhaben ja nicht nur Konzerne so. Retusche ist total ubiquitär, das machen Restaurant-Eigentümer, Hotelbetreiber, Online-Shops, Arztpraxen und nicht zuletzt die vielen Gewerbetreibenden in der Bucht. Dienstleistern steht es zudem auch frei, ihren Service durch Stock-Photos zu repräsentieren etcpp.

Ein Anwalt bin ich aber ganz und gar nicht und klar - wer ganz sichergehen möchte und eine Abmahnung fürchtet, der sollte sich erkundigen.

Nur so als kleiner Tipp nebenbei: Den Kelch würde ich im goldenen Schnitt ablichten.
 
Bei Galileo wurde mal eine Agentur vorgestellt, die die Dummies präpariert und fotografiert.
 
Lebensmittelfotografie

Als Food Design wird auch die Präsentation, Aufbereitung und Abbildung von Lebensmitteln zum Zweck der Werbung verstanden. Da echte Lebensmittel unter dem Lampenlicht der Fotografen nicht lange genug frisch aussehen, oder beispielsweise ein Bierschaum zu schnell zusammenfällt, wird in der werblichen Darstellung von Lebensmitteln mit Hilfsmitteln gearbeitet, um die Lebensmittel und zubereiteten Gerichte wie frisch oder frisch serviert wirken zu lassen. Wegen der sprachlichen Nähe zu dem oben beschriebenen Produktentwicklungsprozess wird zunehmend häufig von Food Styling (ebenfalls englisch für Lebensmittelgestaltung) gesprochen.


Professionell fotografierte Lebensmittel sind nicht essbar. Wenns gut kommt wurde dem "echten" Lebensmittel Chemie beigefügt, im Schlimmsten Falle ist alles Fake.

Haben wir ja alle schonmal erlebt.
ever_merged_nid_808.jpg

Mist, jetzt hab ich Hunger.
 
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