[Politik und Gesellschaft] Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, begeht künftig möglicherweise eine Straftat

fashion-731827_640.jpg Upskirting, also das heimliche Fotografieren von Frauen unter den Rock, ist derzeit in Deutschland kein Straftatbestand. Es handelt sich dabei bislang schlimmstenfalls um eine Ordnungswidrigkeit. Dies soll sich künftig nach Auffassung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ändern.

Die Bilder würden derzeit straffrei fotografiert und im Netz verbreitet, was laut Lambrecht "widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen" darstelle. Hier existiert aktuell eine Gesetzeslücke.

Ursprünglich forderten Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg in einer , die bereits über 90.000 Mal unterzeichnet wurde, ein Verbot des Upskirtings. Mit der aktuellen Gesetzeslage sind derartige Bilder nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) zurzeit nur in privaten und geschlossenen Räumen verboten. Eine sexuelle Belästigung laut § 184i StGB liegt hier ebenfalls nicht vor, da die Opfer zur Erstellung der Aufnahmen nicht von den Tätern berührt werden.




Bild.
Quelle:
 
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Andere Beispiele sind
§ 168 Störung der Totenruhe
oder
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Ebenfalls strafbare Handlungen, wo ich erst einmal keinen Schaden erkennen kann.

Hier dürfte der Schaden bei Angehörigen / Verwandten oder anderen die ihn kannten bestehen in Form eines Psychischen "Schadens".
Ohne nun Rechtskommentare zu diesen Paragraphen gelesen zu haben währe daher interessant ob diese Paragraphen auch angewendet werden können wenn keiner im Verfahren existiert der einen Bezug zur Person hat -> Gibt es verurteilungen aufgrund verunglimpfung des Andenkens Verstorbener wenn der Verstorbene eine Person ist die keine Freunde, Angehörige oder Bekannte hat?
 
Wohlgemerkt, die Frage richtet sich auf den Schaden, nicht die Bewertung der Tat, moralisch oder rechtlich.

Ich muss dem Vorposter zustimmen:
Störung der Totenruhe richtiet sich wohl mehr an die Hinterbliebenen, bzw. die Gesellschaft.

Ich weiß auch net wirklich wo wir eigentlich drüber diskutieren.

Nur weil der geschädigte nicht weiß, dass er geschädigt wurde macht die Tat weder OK, noch rechtfertigbar.

Klar gilt immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter und die meisten werden wohl unaufgeklärt bleiben,
aber wie du schon sagst: moralisch ist das was ganz anderes.

Und der pure Fakt, dass es zur Anzeige gebracht wurde, heißt ja, dass zumindest ein Kläger anwesend ist.
 
Es geht nicht nur um das Nichtbemerken, sondern darum, daß u.U. gar kein Schaden erzeugt wurde.

Das bedeutet nicht, daß es kein Vergehen gab.

Die hier bereits genanten nennt man Ehrdelikte.

Und bei Ehre kann es ganz schnell schwierig werden, weil es an nachweislichem Schaden und Objektivität fehlt.

Du siehst da schon ein Problem bei einem unbemerktem Photo.
Der nächste vielleicht, wenn jemand die Nummer seiner Schwester im Handy gespeichert hat.

Du hast bereits vergessen, worum es geht? Du bist darauf angesprungen, daß ich fehlenden Schaden festgestellt habe.
Dem liegt die fälschliche Unterstellung zugrunde, ich hätte auch ein Vergehen negiert.

Wenn allen klar ist, daß das 2 Paar Schuhe sind, brauchen wir an der Stelle nicht zu diskutieren.
 
@KaPiTN:
Wenn fehlender Schaden irgendwie wichtig wäre,
dann könnte man ja jede versuchte Straftat auch Strafrei stellen, weil der Versuch ja keine durchführung und damit kein Schaden ist.. :unknown:
 


Es gibt zwar Vergehen, wo bereits der Versuch strafbar ist, aber das ist hier wohl vernachlässigbar.
Die Unterscheidung wird sich hier dadurch ausdrücken, daß es sich um Antragsdelikte handelt.

Wenn die Frau nichts davon mitbekommt und sie also keine Anzeige erstattet, kann es auch keine Strafe geben.
 
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