[Politik und Gesellschaft] LKA-Mitarbeiter: Rassistische Kommentare auf Facebook kein Grund für fristlose Kündigung

hammer-471884_640.jpg Wie das Bundearbeitsgericht in Erfurt entschied, darf ein Mitarbeiter des LKA nicht aufgrund rassistischer Kommentare auf Facebook fristlos gekündigt werden. Damit wurde die Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts bestätigt. Der Kündigungsschutzklage wurde stattgegeben.

Der Mann, der seit Juli 2000 beim Land Thüringen beschäftigt ist, gehört seit September 2014 als Schichtleiter zum IT-Dauerdienst des LKA. Im August 2016 diskutierte er öffentlich auf Facebook und äußerte abfällige Bemerkungen wie "Brut" und "Abschaum" über Muslime.

Dies führte zu einem Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Darüber wurde auch der Arbeitgeber des Mannes informiert. Nachdem er eine Geldbuße in Höhe von 4000 Euro gezahlt hatte, wurde das Verfahren zwar eingestellt, allerdings wurde kündigte ihm sein Arbeitgeber im März 2017 fristlos. Der damals 52-Jährige klagte dagegen. Er war der Auffassung, dass seine Kommentare dem Recht auf freie Meinungsäußerung unterliegen würden.

Das Landesarbeitsgericht vertrat die Meinung, dass dem Kläger zwar die persönliche Eignung für seine Arbeit fehle, dies aber keine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesarbeitsgericht bestätigt.



Bild:
Quelle:
 
Dann würde der Wetterbericht von der Staatsanwaltschaft geprüft, Gott sei Dank nicht von Dir oder KaPiTN. ;)
 
Hier Original vom Gericht:

Richtig so. Mir gruselt es davor, dass in den USA Menschen wegen politisch nicht genehmen Äußerungen gekündigt werden. Immer dran denken: You are next.
Zwar fehle dem Kläger die persönliche Eignung für die Tätigkeit als Schichtleiter in der autorisierten LKA-Stelle. Die Äußerungen auf Facebook und während der Verhandlung führten zudem zu Zweifeln an der Verfassungstreue des Klägers.

Trotz dieses Eignungsmangels wäre es dem Arbeitgeber aber mindestens bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist zumutbar gewesen, den Kläger mit Alternativtätigkeiten zu beschäftigten. Außerdem hätte der Mann abgemahnt werden müssen. Dieser Einschätzung folgte das Bundesarbeitsgericht nun.
Ganz genau so. Sehr vernünftiges Urteil.
 
Steht im Text. Er kann ordentlich abgemahnt und dann gekündigt werden nach Ansicht der Richter, siehe BurneRs Zitat.
 


Es wurde aber nur gerichtlich festgestellt, daß die außerordentliche Kündigung nicht korrekt war, nicht daß seine Äußerungen zu keiner Kündigung hätte führen dürfen.

Mir ist nicht klar, welchen Status das Arbeitsverhältnis jetzt hat. Für eine Weiterbeschäftigung hätte er wohl nach der erstinstanzlichen Entscheidung die vorläufige Weiterbeschäftigung beantragen müssen und hätte diese auch erzwingen können. Und nur die Weiterbeschäftigung sichert eine Bezahlung.
 
Hier Original vom Gericht:

Richtig so. Mir gruselt es davor, dass in den USA Menschen wegen politisch nicht genehmen Äußerungen gekündigt werden. Immer dran denken: You are next.

You are next. Soll das Angst machen? :unknown:

Es geht hier nicht darum dass die Meinung (nur) nicht gefällt, sondern das es antisemtische Hetze ist. Diese wird gegen eine spezielle Gruppe von Personen, im öffentlichen Raum, geführt und es ist schon bedenklich "Muslime als Abschaum" darzustellen. Das ist Volksverhetzung und gehört auch entsprechend geahndet.

Das braucht man auch nicht als harmlose "Korithenkackerei" darzustellen oder gar zu bagatellisieren, dass das alles doch unter "freie Meinungsäußerung" fällt oder die Aussagen "harmlos" wären. Hass schürt Hass.

Zu dem kommt, Sittenwacht? - Ja, absolut richtig auch dass wir die Grundrechte wie Würde, Religionsfreiheit und freie Entfaltung (im Rahmen der Gesetze) der Menschen verteidigen und eigentlich gelernt haben sollten was gut ist und was nicht. Und man sollte immer mal bedenken "irgendwo ist jeder von uns Ausländer" - ob wir nur zu Urlaub Gast sind oder gar in einem anderen Land leben oder arbeiten.

Und ja, ich mag mein Recht auf Unversehrtheit! :T
 
@Kapitän: Ja stimmt schon. Das so jemand nicht geeignet ist in so einer Position zu arbeiten, das halte ich für realistisch. Von daher wäre es nachvollziehbar gewesen, wenn der wo anders hin versetzt wird bzw. hier im speziellen Fall gekündigt wird nach der Versetzung. Das finde ich alles sehr nachvollziehbar und gut. Von einem Tag auf den anderen gekündigt werden ist ja noch eine Nummer härter.
Und es geht aus dem Urteil hervor, dass es hier um eine Beschäftigung beim Staat handelt, was ja noch was anderes ist als ein normales Unternehmen.

--- [2019-09-06 19:47 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

You are next. Soll das Angst machen? :unknown:

Es geht hier nicht darum dass die Meinung (nur) nicht gefällt, sondern das es antisemtische Hetze ist. Diese wird gegen eine spezielle Gruppe von Personen, im öffentlichen Raum, geführt und es ist schon bedenklich "Muslime als Abschaum" darzustellen. Das ist Volksverhetzung und gehört auch entsprechend geahndet.
Ja, absolut gehört das geahndet und wurde ja auch strafrechtlich verfolgt. Dennoch ist es nicht richtig dann zusätzlich noch den Job zu kündigen - außer in speziellen Fällen wie das hier vorgelegen hat.
Und da wäre es eben korrekt gewesen abzumahnen, in einen unkritischen Bereich zu versetzen und dann zu kündigen. Aber eben auch nur und nur deswegen, weil er beim Staat angestellt gewesen ist. Ein Unternehmen hätte ihn (hoffentlich) nicht kündigen dürfen deswegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch in Privatunternehmen riskiert man mit öffentlichen Äußerungen seinen Job, wenn diese als inakzeptabel anzusehen sind.
Insbesondere, wenn eine Verbindung zur Firma herzustellen ist.
Bei Facebook etwas von "dreckigen Kanaken" schreiben und dann im Profil den Arbeitgeber stehen haben, und man kann durchaus schnell auf der Straße stehen.

Aber auch wenn die Belegschaft mitbekommt, daß da einer der ihren öffentlich hetzt, kann eine Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens nach sich ziehen.
 
Bei Facebook etwas von "dreckigen Kanaken" schreiben und dann im Profil den Arbeitgeber stehen haben, und man kann durchaus schnell auf der Straße stehen.
Tatsächlich, ist das so? Finde ich sehr problematisch, auch in Hinblick darauf, dass den Menschen die aktuellen Gesetze ja nicht mehr reichen und sie noch welche extra gegen "Hate-Speech" haben wollen.
Zum Teil gruselt es dem Demokraten in mir, auf der anderen Seite fühle ich mich mitbetroffen, weil z.b. meine Feminismus-Kritik im anderen Thread ja auch "An der Grenze zu Hate-Speech" ist. Mindestens.

Jedenfalls, wenn jemand rein auf facebook Hetze betreibt, Beleidigungen, Verunglimpfung, etc., dann ist das der Polizei anzuzeigen und gehört vor Gericht und dann soll der ne Strafe kriegen. Und nicht noch zusätzlich gefeuert werden, das scheint mir völlig unangemessen.
 
Das ist sicher so und hat aber gar nichts mit Hatespeech zu tun. Es wird auch niemand doppelt bestraft, sondern da geht es um firmenschädigendes Verhalten und Verstoß gegen die Loyalitätspflicht des Mitarbeiters.
Bei Rufschädigung in der Öffentlichkeit ist da nicht entscheidend, ob das strafbare Äußerungen sind. Aber keine Firma muß es hinnehmen, wenn Mitarbeiter öffentlich über die Chefs herziehen, sich darüber auslassen, was für eine Gurkentruppe da am Werk sei, wie grenzdebil die Kollegen sind. Extremistische Äußerungen, gar strafrechtliche relevante, sind da dann sicher auch nicht hinzunehmen.
Die Öffentlichkeit besteht ja auch aus Kunden.
 
Zurück
Oben