MisterM
NGBler
Hallo ngbler,
ich bin aktuell etwas ratlos und möchte mal ein paar Meinungen einholen, vor allem will ich aber sicher gehen dass ich nicht evtl doch unrecht habe.
Ich habe im März bei einer bekannten Autoteilehandelskette ein eBike gekauft. Dieses hatte nach 2,5 Monaten der Nutzung eine Defekte Gangschaltung, das heißt ich konnte überhaupt nicht mehr Schalten und auch die Kette hing durch. Vorankommen war nur noch sehr schwer möglich.
Ich brachte das Rad dann zu dem Händler bei dem ich es auch abgeholt hatte und von dem ich die Rechnung erhielt. Das Rad wurde entgegengenommen und es wurde Bestätigt, dass das Verhalten der Schaltung so nicht normal ist, vor allem nicht nach der Kurzen Nutzungszeit.
Bei einer Rückfrage nach fast 2 Wochen Wartens erhielt ich die Info, dass ein Ersatzteil bestellt wurde. Das Ersatzteil kam letzte Woche an und es wurde mir gesagt, dass dieses noch verbaut wird. Heute bekam ich dann die Information, dass das Teil doch nicht kaputt wäre, sondern etwas verstellt war und der Meister mir nun eine Halbe Stunde in Rechnung stellt da das Eigenverschulden war.
Er meinte der Meister hätte die Vermutung ich hätte die Schaltung selbst geöffnet. Dies stimmt nicht und könnte auch nicht nachgewiesen werden. Ich habe nur gemeint, zuletzt bin ich vom Gehweg auf die Straße runter als die Schaltung plötzlich nicht mehr ging.
Ich habe nichts am Hinterrad gemacht und auch nichts geöffnet und verstehe auch nicht woher diese Unterstellung kommt. Muss ich nun die Rechnung zahlen trotz Gewährleistung und auch Garantie? Es sind noch keine 6 Monate seit dem Kauf vergangen.
Ansonsten überlege ich mir eine Rechtsschutz zu holen die ab morgen gilt (Privatrecht im Sinne von Verträgen gibt es auch ohne Wartezeit).
Danke euch schon mal. Ich hoffe ihr habt da eventuelle Erfahrungen vor allem bzgl. Vortrag zum Thema Gewährleistung und Beweislast in den ersten 6 Monaten.
ich bin aktuell etwas ratlos und möchte mal ein paar Meinungen einholen, vor allem will ich aber sicher gehen dass ich nicht evtl doch unrecht habe.
Ich habe im März bei einer bekannten Autoteilehandelskette ein eBike gekauft. Dieses hatte nach 2,5 Monaten der Nutzung eine Defekte Gangschaltung, das heißt ich konnte überhaupt nicht mehr Schalten und auch die Kette hing durch. Vorankommen war nur noch sehr schwer möglich.
Ich brachte das Rad dann zu dem Händler bei dem ich es auch abgeholt hatte und von dem ich die Rechnung erhielt. Das Rad wurde entgegengenommen und es wurde Bestätigt, dass das Verhalten der Schaltung so nicht normal ist, vor allem nicht nach der Kurzen Nutzungszeit.
Bei einer Rückfrage nach fast 2 Wochen Wartens erhielt ich die Info, dass ein Ersatzteil bestellt wurde. Das Ersatzteil kam letzte Woche an und es wurde mir gesagt, dass dieses noch verbaut wird. Heute bekam ich dann die Information, dass das Teil doch nicht kaputt wäre, sondern etwas verstellt war und der Meister mir nun eine Halbe Stunde in Rechnung stellt da das Eigenverschulden war.
Er meinte der Meister hätte die Vermutung ich hätte die Schaltung selbst geöffnet. Dies stimmt nicht und könnte auch nicht nachgewiesen werden. Ich habe nur gemeint, zuletzt bin ich vom Gehweg auf die Straße runter als die Schaltung plötzlich nicht mehr ging.
Ich habe nichts am Hinterrad gemacht und auch nichts geöffnet und verstehe auch nicht woher diese Unterstellung kommt. Muss ich nun die Rechnung zahlen trotz Gewährleistung und auch Garantie? Es sind noch keine 6 Monate seit dem Kauf vergangen.
Ansonsten überlege ich mir eine Rechtsschutz zu holen die ab morgen gilt (Privatrecht im Sinne von Verträgen gibt es auch ohne Wartezeit).
Danke euch schon mal. Ich hoffe ihr habt da eventuelle Erfahrungen vor allem bzgl. Vortrag zum Thema Gewährleistung und Beweislast in den ersten 6 Monaten.