Crime Network: Mr. White erhielt zwei Jahre auf Bewährung



Der ehemalige CNW-Administrator Mr. White wurde Ende Januar vom Landgericht Köln zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Fraud-Forum ist unter der URL Crimenetwork.co schon längst wieder aktiv. Die Razzia im März 2017 hat dem Treiben der Cyberkriminellen vorerst kein Ende setzen können. Dennoch wechselte kürzlich aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen die Leitung des jetzigen Forums,

Letzten März wurden auf bundesweiter Ebene Durchsuchungen gegen die Betreiber des Fraud-Forums Crimenetwork.biz durchgeführt. Die Ermittler des Cybercrime-Kompetenzzentrums des Landeskriminalamtes NRW und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft Köln, gelang es, Mr. White zu identifizieren, der bis zur Festnahme das CNW-Nachfolgeforum Crimenet.biz geleitet hat.



konnte dem 23-jährigen Student der Wirtschaftswissenschaften aus NRW nachgewiesen werden, dass er als Treuhänder direkt von der Abwicklung der Verkäufe illegaler Dienstleistungen und Waren profitiert hat. Der Deutsche gestand seine Taten vollumfänglich und wurde Ende Januar 2018 durch das Landgericht Köln rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Zwischenzeitlich befand sich Mr. White für neun Monate in Untersuchungshaft.

Die Staatskasse dürfte sich über die Sicherung seines Bitcoin-Wallets im Wert von rund einer Million Euro gefreut haben, das man trotz Verschlüsselung sichern konnte. Nach eigenen Angaben dauern die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte an, denen eine Beteiligung an diesem Fraud-Forum vorgeworfen wird. Das dürfte auch der Grund sein, warum es beim jetzigen Crime Network zu einem weiteren Führungswechsel kam. Offiziell wurde der Abschied vom ehemaligen Admin zeroday mit privaten Problemen begründet.

Das Internet sei kein anonymer oder rechtsfreier Raum, betonte Frank Hoever, Direktor des Landeskriminalamtes NRW. “Wir werden weiter intensiv daran arbeiten, illegale Vertriebswege aufzudecken, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und kriminelle Infrastrukturen zu bekämpfen” bekräftigte Oberstaatsanwalt Markus Hartmann die Aussage seines Kollegen beim LKA. Hartmann ist Leiter der ZAC NRW bei der Staatsanwaltschaft Köln.



, thx! ( )




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Der Deutsche gestand seine Taten vollumfänglich und wurde Ende Januar 2018 durch das Landgericht Köln rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Zwischenzeitlich befand sich Mr. White für neun Monate in Untersuchungshaft.
9 Monate U-Haft und dann kommt ne Bewährungsstrafe raus!
Da haben wohl die U-Richter kräftig falsch gelegen, als sie die überlange U-Haft durchgezogen haben.
Aber denen kanns egal sein, denn Konsequenzen haben diese nicht zu befürchten.
 
Nun ja, ich glaube der Typ wird sich nicht beschweren. Mit 2 Jahren auf Bewährung ist er ja glimpflich davon gekommen und hat sicherlich ordentlich gesungen. Sollte denn nach Deiner Meinung eine Strafe in direkter Abhängigkeit der Länge der U-Haft stehen? Weisst Du, welche Deals von Staatsanwaltschaft und Verteiddigung vereinbart wurden?
 
Sollte denn nach Deiner Meinung eine Strafe in direkter Abhängigkeit der Länge der U-Haft stehen?
Nö, wie kommst du zu dieser falschen Interpretation meiner Worte?
Wie ich schon geschrieben habe, müssen die U-Richter bei der Einschätzung der Tatschwere kräftig daneben gelegen haben. Das habe ich kritisiert.
 
Wie ich schon geschrieben habe, müssen die U-Richter bei der Einschätzung der Tatschwere kräftig daneben gelegen haben. Das habe ich kritisiert.
Vielleicht liegt aber auch der verurlteilende Richter falsch.......schon mal daran gedacht? Natürlich hat das nicht mit der fast eine Million Euro in Bitcoin zutun.
 
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Vielleicht liegt aber auch der verurlteilende Richter falsch.......schon mal daran gedacht?
Eher unwahrscheinlich, da erst in der Hauptverhandlung alle Aspekte beleuchtet werden.
Den U-Richter hat das eigentlich gar nicht zu interessieren, da er nur die Haftgründe prüft.

In der Justiz ist eher folgendes üblich. Die Staatsanwaltschaft möchte die Haft fortführen, weil man noch "irgendetwas" zu ermitteln hat. Rechtshilfeersuchen bei ausländischen Behörden, möglichen Konten nachspüren, bisher unbekannte Täter ermitteln usw. Das wird ein paar mal akzeptiert und der Verdächtige bleibt in Haft. Siehe
Irgendwann reicht es den Haftrichtern und der Verdächtige kommt frei. Später gibts dann das Urteil. In diesem Fall eben eine Bewährungsstrafe, obwohl die U-Haft weit mehr als die übliche Höchstgrenze von 6 Monaten überschritten hatte. Das die U-Haft über diese Grenze fortgeführt wurde, legt Nahe, dass man hier einen ganz Großen Fall aufziehen wollte, man aber gescheitert ist, weil man ihm nicht mehr nachweisen konnte. Da sieht man am Urteil.
Die wollten wahrscheinlich das Matsermind eines international agierenden Verbrechersyndikates dingfest machen, haben aber schlussendlich nur einen Admin aburteilen können.

Deshalb komme ich auf meine falsche Interpretation.
Bei einer schlichten Aussage auf einer derartige Interpretation zu kommen, ist in der Tat gewagt.
Wo habe ich auch nur im leisesten anklingen lassen, dass ich eine Verquickung von U-Haftdauer und Strafhaftdauer auch nur in Erwägung ziehen würde?

Und das schließt Du woraus?
Aus dem ergangenen Urteil.
 
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Bei Deiner Aussage stellst Du doch aber eine Relation von U-Haft und späterem Urteil her, oder sehe ich das auch falsch?
Keine Relation, sondern ich halte fest, dass die U-Richter die Haft über die Grenze von 6 Monatern hinaus immer wieder verhängt haben, jedoch schlussendlich eine Bewährungsstrafe herausgekommen ist.
Ich habe nie erwähnt, dass hier irgendeinen Zusammenhang zwischen u-Haftlänge und Strafhaftlänge geben sollte.


Da machst Du es Dir aber sehr leicht mit Deiner Spekulation.
Worauf beziehst du dich?
Das Gericht kam zum Schluss, dass aufgrund der Beweise und den Einlassungen des Täters eine Bewährungsstrafe zu verhängen war. Das ist Fakt und mit diesen Fakten kann man arbeiten.
Es ist auch Fakt, dass selbst die U-Richter den Angeklagten enthaftet haben *, sprich, sie haben auch erkannt, dass eine derart lange U-Haft nicht mehr zu rechtfertigen ist.

* Bust März 17 -> Urteil Ende Jänner 18 -> weit mehr als die 9 Monate U-Haft
 
Gerüchten zufolge soll er sehr umfänglich ausgesagt haben, das dürfte (wenn es stimmt) auch Einfluss auf das Urteil gehabt haben.
 
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