Urteil: Gericht erklärt Snoopers Charter teilweise für rechtswidrig

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Gemäß einem (30.01.2018) hat der Court of Appeal, das Berufungsgericht in London, Teile des Überwachungsgesetzes der britischen Regierung, bekannt auch als Snoopers Charter, teilweise für rechtswidrig erklärt. Wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und unzureichender Kontrollmechanismen der Befugnisse von Behörden wurde dem Kläger, der Bürgerrechtsorganisation Liberty, recht gegeben, .



Die zuständigen Richter urteilten, dass die fehlende Kontrolle durch unabhängige Gremien mit EU-Recht nicht zu vereinbaren sei. Damit folgten sie einem Urteil des Europäischen Gerichtshof, das bereits im November 2017 Teile des britischen Gesetzes für nicht EU-Recht-konform erklärt hatte. Die Berechtigungen des Gesetzes waren weit gefasst. So hatten Polizei und andere öffentlichen Stellen einen nahezu unbegrenzten Zugriff auf vertrauliche Telefon- und Webbrowsing-Daten ohne angemessene Überprüfung der Rechtmäßigkeit.



Da die Klage bereits 2014 erhoben wurde, richtete sie sich nicht gegen die , sondern , der Ende 2016 auslief. Das nunmehr gültige “Investigatory Powers Act” ist ein Gesetz zur Internetüberwachung und Vorratsdatenspeicherung und soll der Regierung im Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen helfen. Das Gesetz gestattet Polizei, Geheimdiensten und gut vierzig anderen Regierungsbehörden einen Einblick in private Internetverbindungen ohne Durchsuchungsbefehl. Es haben selbst der nationale Gesundheitsdienst, die Lebensmittelaufsicht und die Rentenkasse Zugriff auf diese Daten. Zudem besteht eine Verpflichtung für Telekommunikations- und Internetanbieter, die Daten über Online-Aktivitäten ihrer Kunden zwölf Monate lang zu speichern. Kritiker bemängeln, dass der neue Gesetzestext noch weitergehende Ermächtigungen zur Überwachung Unschuldiger enthalte. Auch gegen dieses Gesetz wurde bereits vor dem High Court Klage eingelegt.

Der Kläger, der britische Oppositionspolitiker und stellvertretende Labour-Vorsitzende Tom Watson, der sich durch die Menschenrechtsorganisation Liberty vertreten ließ, meinte als Reaktion auf das Urteil: “Diese Gesetzgebung war von Anfang an fehlerhaft. Es wurde kurz vor der Pause ohne angemessene parlamentarische Kontrolle durch das Parlament gebracht.” Die Regierung müsse das jetzt ändern. Er erklärte, er wäre stolz darauf, “seinen Beitrag zur Wahrung der Grundrechte der Bürger geleistet zu haben.”

Martha Spurrier, Direktorin von Liberty, begrüßte das Urteil: “Schon wieder hat ein britisches Gericht entschieden, dass die extreme Massenüberwachung durch die Regierung rechtswidrig ist. Dieses Urteil sollte Ministern unmissverständlich klarmachen, dass sie die Menschenrechte der Öffentlichkeit verletzen.” Sie sagte, kein Politiker stehe über dem Gesetz. “Wann wird die Regierung aufhören, mit Richtern zu verhandeln und ein Überwachungsgesetz entwerfen, das unsere demokratischen Freiheiten aufrechterhält?”

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Auch eine Möglichkeit: Bevor die Regimekritiker äh Opposition das Gesetz per Gerichtsbeschluss stoppen können ersetzt man es einfach durch ein neueres :)
Von den Briten kann die CDU noch einiges lernen.

Bis dahin heißt es erstmal: England obsiegt!
 
Das Gesetz gestattet Polizei, Geheimdiensten und gut vierzig anderen Regierungsbehörden einen Einblick in private Internetverbindungen ohne Durchsuchungsbefehl. Es haben selbst der nationale Gesundheitsdienst, die Lebensmittelaufsicht und die Rentenkasse Zugriff auf diese Daten. Zudem besteht eine Verpflichtung für Telekommunikations- und Internetanbieter, die Daten über Online-Aktivitäten ihrer Kunden zwölf Monate lang zu speichern.
Zum kotzen - nur interessiert es viele einfach nicht. Bis es dann mal zu spät ist.
 
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