LuL.to: strafrechtliche Verfolgung der Nutzer nicht ausgeschlossen

Die Causa LuL.to geht weiter, wenn auch sehr langsam. Oberstaatsanwalt Thomas Goger, Pressesprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), antwortete heute auf unsere Anfrage. Wie zu erwarten war, stehen im Fokus der Ermittlungen in erster Linie die mutmaßlichen Betreiber. Zudem müsse von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob sich auch „deren Kunden strafrechtlich verantworten müssen“.

Im Juni dieses Jahres wurde das illegale Download-Portal Lauschen & Lesen unter der Domain LuL.to . Gegen mindestens drei Verdächtige wurde schon zu Beginn der polizeilichen Aktion Haftbefehl erlassen. Einen Monat später stellte sich heraus, dass deren Hintermänner auch mit dem Betrieb des Darknet-Marktplatzes Hansa Market .

Die bange Frage, ob die Nutzer von LuL.to zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, stellen sich im deutschsprachigen Raum nun geschätzte 30.000 Personen, zumal einige Autoren Strafanzeige gegen die Käufer ihrer E-Books . Man will damit ein Zeichen setzen und allen Beobachtern klar machen, dass man es nicht länger hinnehmen will, dass ihre Werke zu Ramschpreisen veräußert wurden und sie dabei leer ausgegangen sind. Auch Tarnkappe.info war von den Billigangeboten . kostete dort bis zur Razzia lächerliche 15 Cent. Anmerkung: Wir würden den Preis bei Amazon gerne noch weiter senken. Doch sobald sich dieser unterhalb von EUR 2,99 bewegt, streicht der Monopolist Amazon ein Vielfaches für sich ein. Dann erhält man als Selfpublisher nämlich nur noch 35 Prozent des Umsatzes und keine 70 Prozent mehr. Doch selbst rund drei Euro waren einige Downloader nicht bereit zu zahlen. Seit dem Aus von LuL.to hat sich für uns die Anzahl der verkauften E-Books bei Amazon vervierfacht. Das wird den anderen Autoren sicher ganz ähnlich gehen.



Rechtsanwalt Tilman Winterling von der Hamburger Kanzlei Gutsch & Schlegel vertritt die Independent-Autoren . Letzte Woche bat Winterling per E-Mail um Verständnis dafür, dass er „in dieser Hinsicht nur ungern Auskunft geben“ würde. Er empfiehlt uns, unsere Anfrage in dieser Angelegenheit an die Staatsanwalt zu richten, was wir sowieso zeitgleich getan haben.

Oberstaatsanwalt Thomas Goger teilte uns nach einem kurzen Telefonat am Freitag heute früh per E-Mail Folgendes mit:

„Sehr geehrter Herr Sobiraj,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

„Bei den Ermittlungen stehen derzeit hauptsächlich die mutmaßlichen Betreiber der Plattform lul.to im Fokus. Selbstverständlich wird zu einem späteren Zeitpunkt auch geprüft werden, ob sich deren Kunden strafrechtlich verantworten müssen. In Betracht kommt hier insbesondere eine unerlaubte Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch den jeweiligen Download, welche, wenn sie vorsätzlich begangen wurde, gem. § 106 Abs. 1 UrhG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden kann.“

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich weitergehende Auskünfte im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Goger, Pressesprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern“

Wir werden uns folglich noch einmal in einigen Wochen an Herrn Goger wenden in der Hoffnung, dann mehr zu erfahren. Wir halten Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden. Sollte einer der früheren Nutzer von LuL doch demnächst überraschend Post bekommen, bitten wir um eine sofortige Kontaktaufnahme, danke!

Fakt ist: Für den Download kann man strafrechtlich belangt werden und von einer Münchner Abmahn-Kanzlei, die sicher schon gierig auf die Daten wartet, hochpreisige Schreiben erhalten. Das Herunterladen eines E-Books gilt nämlich juristisch gesehen wie eine Vervielfältigung des urheberrechtlich geschützten Werkes. Dies ist in diesem Fall nicht vom Recht auf Privatkopie geschützt, weil die Quelle offensichtlich rechtswidrig (illegal) war. Die bei LuL.to vorherrschenden Preise waren mit den gängigen Marktpreisen einfach nicht in Einklang zu bringen. Somit hätte eigentlich auch dem letzten Käufer klar sein müssen, dass 15 bis 20 Euro teure E-Books nicht legal für einen Bruchteil des offiziellen Preises verfügbar sein können. Die Betreiber von LuL.to haben außerdem auf einer Unterseite sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ihr Angebot nicht der deutschen Rechtssprechung entspricht.

Fazit: Wenn es irgendwie geht, bitte weiterhin abwarten und Ruhe bewahren! Sollte diesbezüglich irgendwann ein Brief eintrudeln, unbedingt abhängig vom Inhalt des Schreibens einen Fachanwalt für Medienrecht (Abmahnung), oder bei einer Vorladung zur Aussage als Beschuldigter, einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Alle weiteren Details zu jeglichen zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen

, thx! (CC0 1.0)






Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Und was lernen wir daraus: Richtig, gar nicht erst für irgendwas zahlen,. gleich ne Gratisseite nutzen. Da werden dann auch keine "Kundendaten" angelegt, welche auch nach Jahren noch den Ermittlungsbehörden in die Hände fallen können.
 
Achja, das unsägliche "Recht auf Privatkopie"...ich würde mir wünschen das selbiges endlich abgeschafft wird. ...und damit auch diese dreiste Pauschalabgabe (Urheberrechtsabgabe).
Andererseits...würde ich mir jetzt illegal urheberechtlich geschütztes Material besorgen (was ich nie machen würde!)...tja, ich denke ich hätte dann tatsächlich kein schlechtes Gewissen, hätte ja eh schon dafür bezahlt...
 
Selbstverständlich wird zu einem späteren Zeitpunkt auch geprüft werden, ob sich deren Kunden strafrechtlich verantworten müssen. In Betracht kommt hier insbesondere eine unerlaubte Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch den jeweiligen Download, welche, wenn sie vorsätzlich begangen wurde, gem. § 106 Abs. 1 UrhG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden kann.“
Ein bisschen auf den Busch klopfen und sehen was passiert. Mehr ist das nicht.
Wenn schon, dann nehmen sie sich vielleicht die Top 10 der Downloader vor, damit sie einen medienwirksamen Fall am weiterköcheln halten. Die anderen 30.000 haben nichts zu befürchten. Welcher Staatsanwalt will schon tausende Verfahren am Hals haben, wo er im Normalfall keine Hausdurchsuchung durch bekommt und nur Anhörungsbogen versenden kann. Da ist dann nach "Ich streite alles ab" Schluss mit dem Strafverfahren. Die tausenden Mannstunden bei den Strafverfolgungsbehörden sind dann für die Katz.


Das Herunterladen eines E-Books gilt nämlich juristisch gesehen wie eine Vervielfältigung des urheberrechtlich geschützten Werkes.
Kann es sein, dass "Buchstreaming" in nächster Zeit, äußerst beliebt wird? ;)
 
Wie man für Warez zahlen kann, ist mir echt schleierhaft. Library Genesis, Imperial Library of Trantor ftw!
 
Vor Büchern, speziell Fachbüchern, habe ich viel zu viel Respekt als diese in abgespackter Form namens eBook serviert zu kriegen.

Für mich heißt Buch = Physischer Träger von Informationen.

Unter anderem ist es sehr anstrengend stundenlang auf einen Bildschirm zu starren, auch wenn die Bildschirme der eBook Reader mittlerweile darauf ausgelegt sind augenschonender zu sein.

Audible ist die einzige Plattform denen ich mein Geld gebe um Hörbücher zu erhalten (und anzuhören beim Lesen), trotz der Tatsache dass Hörbücher auch for free zu haben sind und Audible problemlos zu rippen ist.

Die Zeit in die ich für‘s Rippen oder Suchen reinstecke pro Hörbuch ist mittlerweile mehr als 10€ pro Hörbuch wert. Außerdem lassen sich unter der Audible App einzelne Kapitel wählen, die Geschwindigkeit einstellen und Vor- und Rückspulen. Alles Komforts auf die ich nicht verzichten möchte. Das hat Audible defintiv sehr gut gemacht!
 
Ich kauf mir schon lange keine Bücher auf totem Baum mehr. Man liest sie einmal und dann nehmen sie nur Platz weg und verstauben. Auf meinem Handy kann ich dagegen eine ganze Bibliothek mit mir rumschleppen. Zudem sind Ebooks auch umweltfreundlicher. Ich für meinen Teil habe kein Problem damit, lange aufm Smartphone zu lesen, ich kann das einfach invertieren und die Helligkeit anpassen wie ich will. Finde daran jetzt echt nix anstrengendes.
Zudem hasse ich es bei traditionellen Büchern, daß man manche ständig aufhalten muss, damit sie nicht einfach zuklappen.
 
Welcher Staatsanwalt will schon tausende Verfahren am Hals haben, wo er im Normalfall keine Hausdurchsuchung durch bekommt und nur Anhörungsbogen versenden kann.

Eine HDS hast du schneller am Hals, als du bis drei zählen kannst. Der Staat nutzt das weidlich zur Disziplinierung unbotmäßiger „Angestellter der BRD GmbH‟ (nein, ich bin kein Reichsbürger, komme mir aber auch nicht mehr wie ein Bürger meiner Heimat vor) aus, die Richter unterschreiben alles, hab ich den Eindruck, ohne hinzugucken. Dann werden alle PCs, Tablets und Smartphones beschlagnahmt und "ausgewertet", vor 9-12 Monaten siehst du die nicht wieder. Hab ich durch- am besten, wenn man kann, gleich alles neu kaufen. Daten verschlüsseln und nicht in eigener Wohnung, Auto, Gartenlaube usw. lagern.

Den Anhörungsbogen als Beschuldigter kannst du als Warnung ansehen und ansonsten in die Tonne kloppen.
 
Eine HDS hast du schneller am Hals, als du bis drei zählen kannst.
Wenn einer diese Meinung teilt, dann ich. Mehr als 60% der Hausdurchsuchungen in Österreich münden in keiner Verurteilung. Das ist in der Tat ein Skandal. In Deutschland wird es wohl nicht anders sein.
Im hier behandelten Fall wird das aber nur schwer möglich sein. Wie gesagt, da müssen sie sich schon hardcore Leseratten raus picken. Der normale Urheberrechtsverletzer hat da nichts zu befürchten. Siehe ähnlich gelagerte Fälle in den anderen Urheberrechtssparten.
 
Das ist einfach klassisch Tarnkappe. Filme und Co. wird neutral bis positiv berichtet.
Sobald es aber um eBooks = eigene Interessen geht, dann ist warez plötzlich ganz böse und schadet ja allen und überhaupt ist man damit schon halb im Knast.
 
Eine HDS hast du schneller am Hals, als du bis drei zählen kannst. Der Staat nutzt das weidlich zur Disziplinierung unbotmäßiger „Angestellter der BRD GmbH‟ (nein, ich bin kein Reichsbürger, komme mir aber auch nicht mehr wie ein Bürger meiner Heimat vor) aus, die Richter unterschreiben alles, hab ich den Eindruck, ohne hinzugucken. Dann werden alle PCs, Tablets und Smartphones beschlagnahmt und "ausgewertet", vor 9-12 Monaten siehst du die nicht wieder. Hab ich durch- am besten, wenn man kann, gleich alles neu kaufen. Daten verschlüsseln und nicht in eigener Wohnung, Auto, Gartenlaube usw. lagern.

Den Anhörungsbogen als Beschuldigter kannst du als Warnung ansehen und ansonsten in die Tonne kloppen.

Bis auf die BRD GmbH Sache, was für mich keinen Unterschied macht ob GmbH oder nicht, stimme ich Dir bei allem zu. Allerdings ist die Sache Hausdurchsuchung so ein Fall von „kommt drauf an“. Ich weiß ja nicht was Du gemacht hast, aber einer aus meinem Freudeskreis wurde eine Zeit lang observiert vor der Hausdurchsuchung und die Ermittlungen gegen ihn ein knappes Jahr vorher eingeleitet laut Akten. Dann haben sie ihm um 13 Uhr die Bude gestürmt.

Was beschlagnahmt wurde:

- sein Smartphone
- bisschen Gras
- knapp 800€

Seine Computer haben sie nicht mitgenommen. Das Handy hat er heute immer noch nicht wieder.
 
Mehr als 60% der Hausdurchsuchungen in Österreich münden in keiner Verurteilung. Das ist in der Tat ein Skandal. In Deutschland wird es wohl nicht anders sein.

Wir wissen es nicht.
Teleopolis schrieb:
Doch solche "harten Fakten" gibt es nicht. Es gibt nur Vermutungen, "Expertenansichten" und "kriminalistische Erfahrungswerte", die allesamt nur eines aussagen: "Zahlen haben wir dazu keine."

"Viele sind verfassungswidrig"
taz schrieb:
Zum Beispiel um Einschüchterung und Disziplinierung. Dazu sind Hausdurchsuchungen im Rechtsstaat aber ganz sicher nicht da.

Frankreich
ZON schrieb:
...von den insgesamt mehr als viertausend Hausdurchsuchungen haben am Ende nur fünf zu einem Ermittlungsverfahren geführt

Jedenfalls hab ich über eine Stunde rumgegoogelt, vielleicht die falschen Fragen gestellt- aber keine validen Zahlen für Deutschland gefunden. Vielleicht sollen auch keine gefunden werden. Ich muß jetzt erst mal Pause machen.




 
Jedenfalls hab ich über eine Stunde rumgegoogelt, vielleicht die falschen Fragen gestellt- aber keine validen Zahlen für Deutschland gefunden. Vielleicht sollen auch keine gefunden werden. Ich muß jetzt erst mal Pause machen.
Zu der 2/3 Quote der Nichtverurteilung bei Hausdurchsuchungen hat es in Österreich auch keine Zahlen gegeben. Es mussten erst die Neos im Parlament eine Anfrage stellen, damit diese Zahlen einmalig erhoben wurden. Du wirst wahrscheinlich bei deiner Suche nie fündig werden, weil solche Zahlen eben auch in Deutschland nicht veröffentlicht werden. Wenn es um Fehlleistungen der Justiz geht, dann sind die sehr schweigsam und sehr Unwillig diese zu korrigieren.

Wie viele Personen werden in Österreich in U-Haft genommen, ohne dass eine Verurteilung folgt? Sprich, in wie vielen Fällen ist die Republik Österreich zu Haftentschädigung verpflichtet worden? Da liegen keine Zahlen vor! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wer Aufträge von der Republik haben will, der muss für jeden Kack Zertifizierungen im Bereich des Qualitätsmanagements nachweisen, aber eine "Qualitätskontrolle" im Justizwesen scheint nicht nötig zu sein. Die machen ja bekanntlich keine Fehler.
Ich wette, auch in Deutschland wird es dazu höchstens eine veröffentlichte Gesamtsumme geben, die der Staat zu zahlen hatte, aber keine Zahl, zu den zu unrecht inhaftierten Personen.
 
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