Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steuer



Wie auf dem mitgeteilt wird, befasst sich die Bundesratssitzung am kommenden Freitag, dem 07.07.2017, mit einer Gesetzes-/VO-Änderung, die bislang noch recht wenig Aufmerksamkeit gefunden hat. Dennoch beinhaltet sie einige erwähnenswerte Punkte.



Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer eines Kraftfahrzeuges ist schon seit längerem untersagt. Nun ist jedoch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung geplant, die dieses Handyverbot drastisch erweitert. So soll die folgende Neufassung des Mobilfunkparagrafen in § 23 Abs. 1a StVO noch vor den Wahlen Gesetz werden, wie der in Zusammenhang mit zu entnehmen ist:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird und entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. …

(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für

1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,

2. den bestimmungsgemäßen Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre, soweit ein für den Betrieb bestimmtes Handteil aufgenommen und gehalten werden muss,

3. stehende Linienbusse an Haltestellen (Zeichen 224).

Laut Interpretation der Rechtsanwälte würde das im Klartext bedeuten, dass künftig am Steuer keine elektronischen Geräte mehr in die Hand genommen werden dürfen. Zudem macht sich jeder strafbar, der ein Autoradio oder ein Navi bedient und dabei länger als eine Sekunde auf das Gerät schaut. Oder anders ausgedrückt: Wenn man beim Senderwechsel oder der Lautstärkeregelung vom Autoradio künftig länger als eine Sekunde braucht, kann dafür ein Bußgeld über 100 Euro fällig werden, denn auch der wird gleich miterhöht. Ferner darf ebensowenig das eingebaute Navi nicht mehr eingestellt werden oder gar durch einen Blick auf das Navi-Display „genutzt“ werden, falls dadurch die dafür zugestandene eine Sekunde überschritten wird. Auch das Öffnen eines motorisierten Garten- oder Garagentors mittels Fernbedienung während des Fahrens fällt unter dieses Verbot.

Zum Schluss stellen die Rechtsanwälte sehr treffend fest, dass diese Gesetzesänderung ein Arbeitsbeschaffungsprogramm darstellt, jedoch nicht nur für die Polizei, sondern auch für Anwaltskanzleien. Zudem wäre sie sehr praxisfern, denn: „wie sollte ein Polizeibeamter ernsthaft feststellen können, wie lange ein Autofahrer an einem Knöpfchen gedreht oder auf das Navi seines Autos geschaut hat?“

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)






Autor: Antonia
 
Re: Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steue

Streiche Buch, setzte Straßenkarte bzw. Straßenatlas... :rolleyes:

Ach ja, eine PSP ist auch nicht verboten...
 
Re: Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steue

Du darfst ja sogar deinen iPod Touch in die Hand nehmen, der nix anderes ist, als ein iPhone im Flugmodus. Tja :D
 
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Re: Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steue

Sag ich ja. Aber der Herr Cloogshicer will nicht verstehen... :D
 
Re: Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steue

Tja, das Bückstück der Autoindustrie (Stichwort Dieselskandal) ist eben nicht die Bitch der Handynutzer.
Aber vielleicht hat ja die Handyindustrie ein passendes Update und schwupps ist alles paletti. :D
 
Re: Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steue

Also darf ich mit einer Kamera in der Hand hinter dem Lenkrad filmen und photographieren (kommt ja durchaus mal vor), aber nicht mit dem Smartphone. :confused:
 
Re: Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steue

Zum Glück bleibt rauchen, essen, trinken, schminken, rasieren, sich während der Fahrt umziehen erlaubt. Wäre sonst auch nicht auszuhalten.
 
Re: Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steue

Also darf ich mit einer Kamera in der Hand hinter dem Lenkrad filmen und photographieren (kommt ja durchaus mal vor), aber nicht mit dem Smartphone. :confused:

Jepp. Du darfst sogar dein Feierabendbier hinterm Steuer während der Fahrt genießen.
 
Re: Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drastische Ausweitung des Handyverbotes am Steue

Klingt für mich nach: "Wenn man von Autoradios abgelenkt werden darf, soll man das auch bei Smartphones können".
Halte ich für weltfremden Schwachsinn.

warum bist du dafür, dass man von autoradios abgelenkt werden darf?
 
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