Ebay kleinanzeigen Ausländischer Käufer

FlY

..away
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15 Juli 2013
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152
Hallo zusammen,

ich verkaufe auf kleinanzeigen gerade einen Satz Felgen. Der Preis beträgt um die 2000,-
Schreibe gerade mit einem Italiener der das ganze für den Preis aber inkl. Versankosten nach ital. nehmen würde. Ich sagte ihm das das ok sei.

Als ich ihn fragte wie wir das ganze machen würden mit dem Geldtransfer bot er mir an er könne mir das Geld auf mein Konto überweisen. Das wäre ja ok .. nur jetzt möchte ich das ganze dann für uns beide so sicher wie möglich gestalten.. Möchte natürlich nicht übers Ohr gehauen werden, und ihm ebenfalls versichern das ich das Zeug auch versende. Welche möglichkeiten hat man da?

VG
Fly
 
@FlY:


Edit:
Grade gesehen das Ebay den Treuhandservice abgestellt hat, dass war mir nicht bekannt.
Treuhandservice ist aber das Stichwort das du suchst.
 
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Wenn ich mit Sendungsnummer verschicke kann er auch nicht sagen dass es nicht angekommen ist... wie ist es dann wenn er die Ware nicht auf empfangen setzt, oder wenn er unzufrieden damit ist?
Bin mir nicht sicher wie das ganze aussieht, da deutsch ital recht ... habe auch keine lust auf eventuelle rechtsstreitigkeiten da das teuer wird..
Würdet ihr das machen oder ihm sagen das das ganze zu riskant ist?
 
Außer die Überweisung war gefaked (z. B. Unterschrift auf Überweisungsträger gefälscht). Die Bank wird dann zurück buchen habe ich gelesen. Fällt das erst auf nachdem die Felgen verschickt sind hat man Pech.
Solange Kontoinhaber und Versandadresse gleich sind aber eher kein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, mach nur FlY. Bist dann die Felgen los und hast aber auch kein Geld. :T

Und danach darfst du dich einreihen und verewigen.

Gruß
Baer
 

Die Aussage ist nach deutschem Recht inkorrekt.
Kaufverträge unterliegen hier keiner Formvorschrift, deshalb können sie auch indieser Form rechtsgültig geschlossen werden.

Die Idee das man einen Vertrag Handschriftlich unterzeichen muss ist in Deutschland einfach Blödsinn. Sonst könnte man keine Zigaretten Automaten betreiben. Oder Einkaufen ohne ein Wort zu sprechen/schreiben.

Worauf begründest du deine Annahme es gäbe hier keinen Vertrag?

SO wie ich das sehe bekam der TS ein Angebot einen Artikel zu einem bestimmten Preis zu verkaufen und hat diesem zugestimmt. => Rechtsgültiger Vertrg in Deutschland. Unabhängig von der Form.

Man kann natürlich rückwirkend alles anfechten, dauf die Begründung wäre ich aber gespannt. Sofern keine von beiden betrunken, geistig behindert oder minderjährig ist wirds wohl schwierig.
 
[OT]Danke, Baer, der verlinkte Thread ist ja stellenweise recht amüsant ;)

Zum Thema: Auch wenn diese Kleinanzeigen-Anbieter in der Regel nicht auf Versand ausgerichtet sind, kann man sicher auch mal versenden, habe ich auch schon gemacht - klar, ein gewisses Risiko gibt es immer, muss man halt abwägen und selbst entscheiden. Niemand ist verpflichtet irgendwas zu verschicken, wenn ein Verkäufer nicht verschicken will, dann ist das eben so.
Ins Ausland würde ich allerdings definitiv niemals verschicken. Und erst recht nicht, wenn es um 2000 Euro geht. Lass die Finger davon.
 
[OT]
Ins Ausland würde ich allerdings definitiv niemals verschicken. Und erst recht nicht, wenn es um 2000 Euro geht. Lass die Finger davon.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass es sich nicht zb. um ein kleines Handy oder eine Blumenvase handelt, sondern um (vier?) Autofelgen.
Das Paket und die Versandkosten dürften gen Italien schon recht groß, bzw. hoch sein. Selbst meine Alus würde ich nicht einfach so versenden können.
Das wäre ja Sperrgut durch Europa. Irgendwie unglaubwürdig das Ganze. Also von dem, der kaufen will ;)
 
Außer die Überweisung war gefaked (z. B. Unterschrift auf Überweisungsträger gefälscht). Die Bank wird dann zurück buchen habe ich gelesen. Fällt das erst auf nachdem die Felgen verschickt sind hat man Pech.
Das ist falsch. Ist das Geld auf seinem Konto gut geschrieben, hat er es! Da ist nichts mit zurückbuchen. Sollte sich jemand vertan haben, muss er sich quasi privat-rechtlich an den irrtümlichen Empfänger wenden ( ).

Als Stahlfelgenfahrer kann ich nicht nachvollziehen, wie jemand 2k€ für gebrauchte Felgen ausgeben kann, aber ... jedem das seine.
@TS:
Ist das denn realistisch, dass jemand aus Italien so ein grosses Interesse hat (soll heisen, sind die Felgen so toll/selten/günstig/besonders)?
Wie Chegg schon schrieb, müssen die Versandkosten dafür nicht gerade klein sein.
Irgendwie riecht es schon etwas nach Betrug. Als Käufer würde ich doch auch 2k€ nicht einfach überweisen - er hat doch keine Gewähr, dass Du dann einfach versendest. Aber dass er dieses "Risiko" eingehen will.

Kannst ja mal zum Spass weiter verhandeln, wahrscheinlich wird es dann irgendeinen Grund geben, warum vielleicht doch keine Überweisung möglich ist. Oder plötzlich ist es supereilig und Du sollst vorzeitig versenden (mit gefälschtem Screenshot der Überweisung als Nachweis) oder sowas. Oder das Geld wird von einem gehackten Account aus überwiesen.

Genug Möglichkeiten, dass Du nachher gearscht bist. Privatverkauf in der Größenordung würde ich nur persönlich machen.
Lieber etwas billiger verkaufen, aber das Geld hinterher garantiert ohne weiteren Ärger haben.
 
Das ist falsch. Ist das Geld auf seinem Konto gut geschrieben, hat er es! Da ist nichts mit zurückbuchen. Sollte sich jemand vertan haben, muss er sich quasi privat-rechtlich an den irrtümlichen Empfänger wenden ( ).
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Es geht nicht um einen falschen Empfänger oder einen Verschreiber, also nicht um eine fehlerhafte Überweisung sondern um z.B. eine gefälschte Unterschrift, also um eine nicht durch den Kontoinhaber autorisierte Überweisung.
Da die Überweisung also illegal zu Stande kam kann sie jederzeit widerrufen werden.
Lies dir die AGBs deiner Bank durch.
Oder wie stellst du dir das vor? Da wirft einer einen Überweisungsbeleg mit gefälschter Unterschrift ein und das Geld ist weg und bleibt auf dem Konto des Empfängers? Nein, was du schreibst ist nicht gut recherchiert oder du hast die Masche die ich angesprochen habe nicht verstanden.
 
Das gilt aber alles für *in Deutschland* Was auch immer alles.

Und wie sieht's mit grenzübergreifendem Zahlungsverkehr, in diesem Fall Italien aus?

Ich persönlich würde das nicht riskieren. Siehe auch Baers Verlinkung.
 
Was alles gilt für Deutschland? Wie gesagt, auch wenn man das Geld auf dem Konto hat ist es nicht sicher. Im von mir erwähnten Fall wäre es dann auch weg. Und das egal aus welchem Land es kam.
Man könnte ja auch einfach mal bei der Hausbank nachfragen. Mal schauen ob die einen Plan haben.
 
Es geht nicht um einen falschen Empfänger oder einen Verschreiber, also nicht um eine fehlerhafte Überweisung sondern um z.B. eine gefälschte Unterschrift, also um eine nicht durch den Kontoinhaber autorisierte Überweisung.
Da die Überweisung also illegal zu Stande kam kann sie jederzeit widerrufen werden.
Für den Zahlungsverkehr ist das erst mal egal, was an der Überweisung aus welchen Gründen (Verschreiber, Fälschung) falsch ist. Sind die Empfänger-Kontodaten gültig, wird sie ausgeführt. Einmal vollständig ausgeführt, ist da nichts rückgängig zu machen.
Für den Inhaber des überweisenden Kontos ist eben nur der Unterschied, ob er einen Fehler gemacht hat (z.B. falsche Kontonummer), dann muss er sich das Geld vom Empfänger zurückholen (siehe mein Link), oder ob er Opfer eines Betruges geworden ist, dann haftet ggf. seine Bank ihm gegenüber.

Aber als Empfänger einer falschen Überweisung hat man das Geld und wenn man es nicht freiwillig wieder hergibt, dann sind nur Rechtsmittel möglich.
Anscheinend hast Du nicht so genau verstanden, wie Zahlungsverkehr geht. Oder verwechselst Du das ganze mit einer Lastschrift?

Lies dir die AGBs deiner Bank durch.
Yup, habe ich getan und da steht genau das drin, was ich gesagt habe
Wenn es bei Deiner Bank anders steht, lasse uns das wissen.

Oder wie stellst du dir das vor? Da wirft einer einen Überweisungsbeleg mit gefälschter Unterschrift ein und das Geld ist weg und bleibt auf dem Konto des Empfängers?
Ja genau so ist das, nennt sich Überweisungsbetrug - lies das mal bei Wikipedia nach.
Wenn die Unterschrift als Fälschung erkennbar ist, haftet die ausführende Bank. Die kann dann versuchen den Fälscher aufzuspüren und gleichzeitig den Begünstigten auf dem Rechtsweg belangen, aber einen Mechanismus der Rückbuchung gibt es da nicht.

Nein, was du schreibst ist nicht gut recherchiert oder du hast die Masche die ich angesprochen habe nicht verstanden.
Immerhin habe ich überhaupt etwas recherchiert.
Wenn Du mir schon Fehler unterstellst, dann solltest Du es wenigstens besser machen. Aber bisher ist von Dir ausser "habe ich gelesen" nicht viel mehr substanzielles gekommen.
 
Einmal vollständig ausgeführt, ist da nichts rückgängig zu machen.

Grundsätzlich richtig, dennoch falsch. Solange das Geld Deine Bank (Konto) nicht verlassen hat, kann man es stornieren. Sprich, Du machst ne Überweisung, merkst das die falsch war und rufst schlicht und einfach Deine Bank an. Dann wird die Überweisung nicht ausgeführt.
 
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  • #16
Danke für eure Antworten!
Denke das Thema hat sich vorerst erledigt da sich der potentielle Käufer nicht mehr meldet.
 
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