Auf Beschluss des Bundestages: Aussagepflicht von Zeugen



Mit dem zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens wurden nicht nur der Staatstrojaner und die Online-Durchsuchung beschlossen, es sind zudem noch andere, erwähnenswerte Änderungen in Kraft getreten.



So ist neu, dass Zeugen künftig verpflichtet sind, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zu einer Sache auszusagen: „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.“, so der Wortlaut.

Für Opfer von Straftaten können Zeugen wichtige Unterstützung leisten. Dennoch war bisher niemand verpflichtet, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen und das war zudem völlig unabhängig davon, ob dem Zeugen darüber hinaus noch besondere Zeugnisverweigerungsrechte (zum Beispiel Verwandtschaft mit dem Beschuldigten) oder Aukunftsverweigerungsrechte (Gefahr der Selbstbelastung) zustanden. Dies galt nicht nur bei der ersten Befragung vor Ort. Auch einen Anhörungsbogen als Zeuge musste keiner beantworten. Ebenso brauchte man zu keinem Vernehmungstermin auf der Polizeiwache zu erscheinen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Vetter & Mertens führen auf ihrem dazu aus: „Die große Frage in der Praxis wird zunächst sein, wie konkret dieser Auftrag der Staatsanwaltschaft sein muss. Das Gesetz bleibt hier unglaublich – man könnte auch sagen unverschämt – vage. […] Außerdem hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, eine schriftliche Ladung oder eine bestimmte Ladungsfrist einzuführen. […] Denkbar ist weiterhin, dass die Polizei von ihrer Ladungsmöglichkeit auch in einer Art und Weise Gebrauch macht, welche die Lebensgestaltung eines Zeugen erheblich beeinträchtigt.“ Demnach wären viele Fragen dazu noch offen oder nur angedacht, nicht jedes Detail geregelt.

Die größte Gefahr in der Neuregelung sehen die Anwälte jedoch in einer Grauzone, die sich mitunter bei Ermittlungen ergibt: „Nämlich dann, wenn nicht ganz klar ist, welche Rolle eine Person eigentlich innehat. Ist sie Zeuge? Oder vielleicht doch schon Beschuldigter? Oder möglicherweise beides, wenn es um mehrere Tatkomplexe geht?“. Diese Frage hinge oft von der Einschätzung eines Ermittlers ab, führen sie weiter aus. Als Personen noch nicht zu einer Aussage gezwungen waren, spielte es keine Rolle für sie, ob sie beschuldigt wurden oder nur als Zeuge aussagen würden, denn niemand musste auf Fragen des Ermittlers eingehen. Es bringt nun aber die Gefahr mit sich, dass die Vorgeladenen Angaben zur Sache machen, die sie ohne Pflicht zum Erscheinen nie geäußert hätten. Auch der Zeitpunkt, in dem ein Zeuge zum Beschuldigten wird und entsprechend zu belehren ist, ließe sich somit kreativ weit nach hinten verlagern, wobei bei einer nicht vorhandenen Audioaufnahme, wie es hierzulande üblich ist, nachträglich auch keine konkrete Beschuldigtenbelehrung mehr festzustellen wäre.

Da bereits innerhalb von Sekunden jeder zum Zeugen werden kann, auch völlig unverhofft, denn ganz egal, ob bei einem Unfall, einer Schlägerei oder bei einem Diebstahl – jeder kann einmal in die Situation kommen, eine mögliche Straftat zu beobachten. Nimmt die Polizei die Ermittlungen auf, werden auch Zeugen befragt. So wäre das Fazit der Anwälte der Kanzlei Vetter & Mertens: „Umso wichtiger wird es dann sein, dass man die dürftigen Rechte zumindest ansatzweise kennt, die man im Umgang mit der Polizei künftig noch hat.“

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)






Autor: Antonia
 
Es ist alles erlaubt, man darf sich nur nicht erwischen lassen.
 

Gut dann spinnen wir den Gedanken mal weiter:
An meine PIN und mein Entsperrmuster kann ich mich auch nicht mehr erinnern.
 
@TheOnly1:
Gedankenspiel:
Am Sichersten wäre eine Password das du selber wirklich nicht kennst:
Automatisch generieren lassen und auf Anfrage zugesendet bekommen.
Damit würde man mit "keine Ahnung" nicht mal lügen.

Edit:
Oder z.B. die Tokengeneratoren, wie man sie aus WOW kennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Zeuge: "Isch 'abe gar keine Handy"
 

Gut dann spinnen wir den Gedanken mal weiter:
An meine PIN und mein Entsperrmuster kann ich mich auch nicht mehr erinnern.
Antwort des Beamten:
Kann ja jedem mal passieren, gerade bei der Aufregung ......... ist nicht schlimm wir haben ja das passenden Tool.

@KaPitn
Leider wohne ich in einem Bereich wo man immer durchsucht werden kann zur Not vom Zoll (ist nicht einmal ein Durchsuchungsbefehl nötig und nenn sich dann "Zufallsfund") ....... ala "Ich habe gar kein Auto Senorina" und kloong schlug die Fahrertür zu.
 


Dabei bist Du aber kein geladener Zeuge.

Bei Kontrollen im Zollgrenzbereich geht es um Schmuggel, da werden die Handys nicht Kontrolliert. Bei der Schleierfahndung sind willkürliche Durchsuchungen persönlicher Gegenstände durch die Polizei gar nicht zulässig.
 
AFAIK kann Dich niemand dazu zwingen, Deine Daten preiszugeben, das habe ich bei meiner Durchsuchung auch NICHT gemacht. Klar waren die deswegen angepisst!
 
Sind da denn auch Strafen oder Ordnungsbußen definiert wenn man bspw. nachweisbar gelogen hat beim "nicht erinnern"? Muss man als Zeuge bei der Polizei eigentlich überhaupt die Wahrheit sagen?

Halb-OT: Lars waren deine Platten verschlüsselt und hatte das bei dir auch über ein Jahr gedauert bis du alles zurück bekommen hast?!
Ich frag mich bis heute ob das nötig oder ne indirekte Strafe war mir dir gesamte Technik so lange weg zu nehmen -.- war 2 Monate alt der PC bei der Durchsuchung bei mir damals.
 


Es gibt, nicht wie bei Gericht, keinen Paragraphen für Falschaussagen bei der Polizei. Aber wenn Du mit Deiner Falschaussage die Ermittlung beeinflußt, dann kommen z.B.paragraphen wegen falscher Verdächtigung oder Strafvereitelung zum Tragen.

Man sollte auch bedenken, daß man die Aussage vielleicht auch bei Gericht wiederholen muß und dort könnte auch vergessen/nichts gesehen als strafrelevante Falschaussage angesehen werden.
 
Und wenn ich jetzt 800km von meinem Wohnort einen Unfall beobachte zwingen die mich zu ner Anhörung und zu Gericht zu erscheinen? Und ich darf mir für den Spaß dann Urlaub nehmen?
 
Bei der Polizei ist das ja noch nicht raus.

Beim Gericht mußt Du hin, aber verlierst keinen Urlaubstag. Den Verdienstausfall und Reisekosten übernimmt der Staat.
 
Für eine Zeugenaussage vor Gericht muss dich dein Arbeitgeber freistellen. Deshalb kriegst du auch dort eine Zeitbestätigung, dass du in dem Zeitraum eben vor Gericht warst. Dienstentgang musst du halt bekannt geben, damit du eine Entschädigung bekommst.
 
Und wenn ich jetzt 800km von meinem Wohnort einen Unfall beobachte zwingen die mich zu ner Anhörung und zu Gericht zu erscheinen? Und ich darf mir für den Spaß dann Urlaub nehmen?
2011 habe ich Verdienstausfall und Fahrkosten erstattet bekommen für eine Aussage bei der Polizei. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft diese Aussage bei der Polizei beantragt.
 
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