[Netzwelt] WhatsApp - Nach Urteil drohen Abmahnungen

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld, könnte WhatsApp-Nutzern eine Abmahnwelle drohen.
Das Gericht hat entschieden, dass die automatische Übermittlung von persönlichen Daten (insbesondere der Telefonnummer und Namen) der ausdrücklichen Genehmigung bedarf.
Nach der Installation von WhatApp werden alle im Telefonbuch befindlichen Nummern und Namen an den Dienst übermittelt und abgeglichen.
Dadurch, so das Gericht, verletze ein Nutzer von WhatsApp das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Kontakte.
Das Gericht sieht hier eine "Zwangsvernetzung" mit Klardaten wie der Telefonnummer und dem realen Namen. Jeder Nutzer begeht laut dem Urteil daher bei der Nutzung von WhatsApp eine Rechtsverletzung von "§ 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in mehreren möglichen Tatbeständen..., wobei diese Vorschrift als Schutzgesetz im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB Anwendung finden kann."

Dieser Tatbestand ist prinzipiell abmahnfähig, sowohl bei privater als auch bei gewerblicher Nutzung von WhatsApp.

Das Gericht verlangt in seinem Urteil von Eltern außerdem, dass diese sich ausreichende Kenntnisse über Geräte wie Smartphones und digitale Medien zulegen müssen, damit sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber Kindern erfüllen können, denen sie beispielsweise ein Smartphone überlassen.

Quelle:
 
@KaPiTN: & @drfuture:
Hier in dieser Runde brauchen wir darüber nicht diskutieren. Mir ist das schon alles klar. Nur wird das einfach von breiten Masse nicht verstanden. Darum ging es mir eigentlich nur. So ein Urteil ist ja schön und gut, nur habe ich in diesem Fall das Gefühl, dass es praxisuntauglich ist.
 
Im Endeffekt wird damit das Problem auf die User abgewälzt, anstatt sich an Facebook zu wenden, die eine praxistaugliche Version liefern sollten.
 
@KaPiTN:
Es ist Praxisuntauglich da dort ein dämlicher Vater und eine wirre Amtsrichterin irgendwo in Hintertupfingen ein sau dämliches Urteil gefällt haben.

Die Metafrage bleibt natürlich (auch in Frage im Bezug auf Gruppenchats, ist mir vorhin wieder aufgefallen das jetzt wieder 35 unbekannte ohne mein Einverständnis meine Nummer haben), nur sollte die nicht von einer pädagogisch überambitionierten Amtsrichterin sondern vom EGH geklärt werden.
 
Was soll der EGH klären. Daß WA die Verantwortung nicht an die Nutzer abwälzen darf?

Das AG hat hat ja betreffend WA nichts entschieden sondern nur die wohl geltende Rechtsauffassung auf den Fall angewendet.

Ich sehe nicht, wo sich durch das Urteil für andere User etwas geändert haben sollte.
 
Christian Solmecke hat mal die Illegalität von WhatsApp in der aktuellen Form und die potentielle Abmahngefahr (die zumindest für Endnutzer eher theoretisch sein dürfte) zusammengefasst:

 
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld, könnte WhatsApp-Nutzern eine Abmahnwelle drohen.

Es mag korrekt sein, dass die Gesetzeslage Abmahnungen ermöglicht. Man sollte allerdings immer unterscheiden zwischen dem, was gesetzlich möglich ist und dem, was tatsächlich passieren kann.
Natürlich ist eine Abmahnung möglich, in der Realität wird es weder zu einer Abmahnwelle, noch zu Abmahnungen in einer nennenswert großen Anzahl kommen. Es hängt sich alles daran auf, dass der Abmahnende einen Nachweis erbringen können muss, dass der Abgemahnte sich tatsächlich rechtswidrig verhalten hat.

Der Nachweis ist nun leider sehr schwer zu erbringen:
1. Du müsstest nachweisen können, dass die andere Person WA benutzt.
2. Du müsstest nachweisen können, dass die andere Person deine Nummer im Telefonbuch gespeichert hat.
3. Du müsstest nachweisen können, dass die andere Person keine Maßnahme nutzt, um WA den Zugriff auf das Telefonbuch zu untersagen.

1. und 2. zu wissen mag im ersten Moment trivial erscheinen, spätestens aber der Nachweis, der zwingend notwendig ist, ist leider kaum noch zu erbringen. Beachtet man zusätzlich 3. grenzt der Nachweis schon nahezu an einer Unmöglichkeit.

Man sollte zusätzlich beachten:
Will Person A Person B in dieser Sache abmahnen, so müsste A zunächst (1) nachweisen.
Der übliche Nachweis hierzu wäre etwa selbst WA zu installieren und die Nummer von B einzutragen. In dem Moment hat sich A allerdings gleichermaßen rechtswidrig gegenüber B verhalten, wie dieser sich (möglicherweise) gegenüber A. In dieser Situation ist eine Abmahnung damit völlig hinfällig, wenn man nicht seinerseits abgemahnt werden möchte.


Von wegen "Abmahnwelle drohen", das ist eine typische Klatsch- und Skandal-, Angst- und Terrorpresse, die mit Schlagzeilen Kohle machen will, aber leider 0 Recherche betrieben hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der übliche Nachweis hierzu wäre etwa selbst WA zu installieren und die Nummer von B einzutragen. In dem Moment hat sich A allerdings gleichermaßen rechtswidrig gegenüber B verhalten, wie dieser sich (möglicherweise) gegenüber A. In dieser Situation ist eine Abmahnung damit völlig hinfällig, wenn man nicht seinerseits abgemahnt werden möchte.
Wie es aber auch da steht ..........übliche Nachweis. Es geht aber auch anders .........man nehme ein WA-Nutzer.
 
Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.

Wenn diese Formulierung zulässig sein sollte, dann fände ich das durchaus bemerkenswert. Wie soll der User seine Berechtigung für Nummern und Kontakte bestätigen, die er selber noch gar nicht kennt?
Wenn er einen neuen Kontakt anlegt, wer erinnert ihn daran, daß dazu mal irgend etwas in irgend einer AGB geklickt hat?

Es können ja nicht nur die bestehenden Kontakte zur Zeit der Installation gemeint sein, sonst könnte man sich ja darauf zurückziehen, erst installiert, und dann seine Kontakte importiert zu haben.

Ich halte eine einmalige Bestätigung für höchst fragwürdig und meine persönlich, daß jeder Abgleichvorgang gesondert bestätigt werden müßte.
 
Ach KaPiTN
du haben ja so gar mal Urheberrechtsabtretungen in ihren AGB´s drin gehabt. Sinngemäß sie dürfen die versendeten Inhalte nutzen. Leider weiß ich nicht ob das noch immer noch so ist. Na wenn da nicht alle Alarmglocken angehen.
 
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