Real: Gesichtsanalyse an der Supermarkt-Kasse

Status
Für weitere Antworten geschlossen.


Die Real-Supermärkte erproben im Kassenbereich ihrer Geschäfte eine besondere Form der Videoüberwachung. Kunden werden dort gezielt bei der Betrachtung von Werbung durch ein Videosystem erfasst und analysiert. Datenschützer sind beunruhigt, berichtet .



Die Supermarktkette Real setzt seit Herbst 2016 in 40 von 285 Filialen Videokameras ein. Kunden werden im Kassenbereich gescannt, um gezielte Werbung zu schalten. Die Kamera erfasst dabei alle Blickkontakte des Kunden mit dem Werbebildschirm. Ein Algorithmus analysiert dann, welches Geschlecht der Kunde hat und wie alt er ist und speichert diese Informationen ab. Die Kamera speichert zudem die Dauer der Betrachtung.

Diese Daten werden nun weitergegeben an die Echion AG mit Sitz in Augsburg. Bereits seit 20 Jahren unterbreitet das Unternehmen perfekte Angebote für große Werbekunden. Ihr Spezialgebiet liegt auf sogenannten Instore-Medienlösungen. Ziel ist es dabei, dass Kunden eines Geschäfts beim Einkauf möglichst angenehme Erfahrungen machen. So sorgt Echion beispielsweise dafür, dass an der Fleischtheke die richtige Musik läuft oder am Gemüsestand der passende Duft versprüht wird. Auch bei Real will die Augsburger Firma auf diese Weise die Qualität der ausgestrahlten Werbefilme zielgruppenorientiert anpassen.

Michael Kimmich, Gründer und Geschäftsführer von Echion behauptet gegenüber : „Wir wurden schon öfter gefragt, ob wir Fotos der Kunden zeigen könnten, aber genau das geht eben nicht“. Die Kameras dienten nur einer Live-Erfassung von anonymen Metadaten, Bilder verschicke sie keine. „Natürlich kann man Bilder theoretisch für Programmierzwecke im Labor auslesen, aber mal ehrlich: Der einzelne Kunde ist uns wirklich egal“.

Das Echion-System beruhe auf drei Säulen:


  • Zuerst soll die Reichweite der Werbung bestimmt und ausgewertet werden, so wäre im Supermarkt der „nachgewiesene Blick“ vergleichbar mit dem Klick im Internet auf eine Onlineanzeige
  • Zum Einsatz käme nun das Targeting: das gezielte Auspielen der Werbung für die passende Zielgruppe (Musterbeispiel bei Echion: „AutoBild-Werbung für eine Gruppe mittelalter Männer, Kosmetikartikel für jungen Frauen.“)
  • Zuletzt werden Details festgelegt (Optimierung der Werbeart): Welche Art von Spot generiert die meiste Aufmerksamkeit? Wie lang muss er sein? Welche Inhalte und Farbgebung muss er haben?
Auf die Frage, ob die Kunden mitbekommen, dass sie aufgenommen werden, meint ein Sprecher von Real: „Eine Information für unsere Kunden erfolgt über eine gut sichtbare Hinweisbeschilderung ‚Dieser Markt wird videoüberwacht‘.“ Ferner ist Real der Meinung, es gebe keine datenschutzrechtlichen Probleme: „Die Bilder sind nur für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, sie werden nicht weiter gespeichert“. Die Erkennung der Personen erfolge komplett anonym, das System erkennt lediglich einen Mann von rund 45 Jahren. „Das System weiß jedoch zu keinem Zeitpunkt, wer diese Person ist. […] „Es werden lediglich Metadaten zum eigentlichen Bild übertragen. Das Recht am eigenen Bild wird daher nicht berührt“

Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz sehen diesen Ablauf dagegen kritisch. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ zu bedenken: „In dem Moment, in dem Bilder von Personen durch Kameras erhoben werden, ist das nicht mehr anonym.“ Folglich müssten die Händler ihre Kunden über die genaue Videoüberwachung informieren.

Mit dem : „Gesichtserkennung: was Real macht – und was nicht“ hat Real bereits auf die Kritik reagiert. Ob Real die eingesetzte Software auch in den anderen 285 Filialen einsetzen will, ist bislang noch unbekannt. Das Programm namens Adpack sei jedenfalls datenschutzrechtlich geprüft und auf die Videoüberwachung werde zudem hingewiesen. Mit der gleichen Software testet die in einigen Filialen in München eine Gesichtserkennung zum gleichen Zweck: um passendere Werbung an den Schaltern auszuspielen.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)






Autor: Antonia
 
Es ging ja nicht darum, daß sich keine theoretischen Wirtschaftssysteme erdenken ließen, die gerechter wären, nicht einmal, ob sie praktisch umsetzbar wären, sondern darum, wie das bestehende funktioniert.
 
es ging nicht einmal um das wie, sondern um das warum und ob das wirklich im interesse der gesellschaft ist.. der wirtschaft würde es ohne drogenverbote und jugendschutz ja auch besser gehen..
 
Die Gesellschaft profitiert nicht nur von Werbung, weil sie von der dadurch angeregten Wirtschaftlichen Lage profitiert, sondern auch deshalb, weil eine Gesellschaft von Freiheit profitiert. Ein Hersteller oder Verkäufer hat das Recht für seine Ware zu werben.
Wie immer geht die Freiheit nur soweit, wie Freiheiten, Rechte und Interessen anderer davon nicht eingeschränkt werden.
Da muß dann abgewogen werden.
Jugendschutz, Verbot irreführender Werbung, Unsachliche Beeinflussung der Kunden, Ausnutzen einer Zwangslage,Diskriminierung der Konkurrenz,Schleichwerbung usw., alles Einschränkungen, die beachtet werden müssen.
 
... Verbot irreführender Werbung, Unsachliche Beeinflussung der Kunden, ...

na also, da kommen wir der sache doch näher.. werbung (insb. in form von "spots") ist immer irreführend und unsachlich, das ist ja gerade das ziel.. dass man auch das recht haben sollte, übervorteilt zu werden, streite ich ja nicht ab - bloß die verbindlichkeit sehe ich nicht ein, gerade angesichts aller verbote und regulierungen zum schutz von was auch immer.. und hier gibt es eben immernoch extrem inkonsequente regelungen: werbung am telefon oder per email benötigt opt-in, werbung per post bereits nicht mehr, aber zumindest gibt es die möglichkeit zum opt-out.. für werbung an öffentlichen plätzen gibt es aber nicht einmal den opt-out (außer man verlässt nie mehr das haus, was unverhältnismäßig ist)..
 
Da kann man sich aufregen und die machen es trotzdem. Also schön die ganze Zeit über Hackfresse zeigen, Grimassen schneiden oder grenzdebil grinsen. So für die paar min einfach 1 Gesichtsausdruck und die Augen nicht zu sehr hin und her bewegen. Sonst denken die noch, man ist aufgescheucht. :D
 
Man könnte natürlich auch mit einer Anon-Maske einkaufen gehen zu real

Interessant wäre auch noch ob der Hinweis mit der Videoüberwachung ausreicht - die dient ja normalerweise dem Nachweis von Ladendiebstahl.
 
werbung (insb. in form von "spots") ist immer irreführend und unsachlich.

Das ist natürlich falsch. Werbung ist erlaubt, irreführende Werbung, gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, nicht.

Im Gegensatz zu Dir, halte ich nichts von einem Recht darauf übervorteilt zu werden. Das ist doch absoluter Blödsinn.

Bei Werbung in der Öffentlichkeit hast Du sowohl das Recht, als auch die Möglichkeit, diese zu ignorieren.
Das Recht zu werben wiegt auf jeden Fall stärker.
Der Nazi will keine Ausländer in der Stadt sehen, der Homophobe keine schwule Pärchen, ein anderer keine Rentner, viele keine Frauen mit Leggins und ich keine Menschen mit Ohrtunneln.

Da gibt es keine Optionen. Weder in noch out.

Sei froh, daß Du in einem freien Land wohnst.
 
was glaubst du denn, wo ich wohne? :rolleyes:

1. man hat selbsverständlich das recht, verarscht zu werden - das ergibt sich allein schon aus der "freiheit", von der du redest.. solange es freiwillig bleibt, ist dagegen auch nichts einzuwenden..

2. das recht zu werben kann schon deshalb nicht "stärker wiegen" (als was?), weil es in anderen lebensbereichen stark eingeschränkt wird.. wieso ist es verboten, ohne mein einverständnis per telefon zu werben, aber riesige werbeplakate oder -bildschirme vor dem fenster sind erlaubt? die regulierungen sind schlichtweg inkonsequent, mehr habe ich nicht gesagt..

3. man hat auch die möglichkeit, werbeanrufe oder -emails zu ignorieren - warum hier also das zweierlei maß? werbung in der öffentlichkeit lässt sich zudem sehr viel schwieriger ignorieren, zumindest wenn man nicht vor die straßenbahn laufen will.. gäbe es wenigstens eine opt-out-option (adblocker), gäbe es auch kein problem..

4. der drogenabhängige findet es vielleicht auch nicht toll, dass ihm das ausleben seiner drogensucht in der öffentlichkeit nicht erlaubt wird, also hat freiheit und toleranz vielleicht doch irgendwo optionen, hm?
 
1. Quatsch. Du kannst nicht vor Gericht klagen, wenn Du nicht verarscht wirst.

2. Nein. Das ist ähnlich wie beim Betteln. Wenn da einer mit einem Pappbecher auf der Straße hockt, dann geht Dich das nichts an. Was nicht erlaubt ist, daß Dich jemand anquatscht und um etwas bittet.

3. Anruf und Mails sind an Dich persönlich adressiert. Also ganz etwas anderes und einfach zu ignorieren. Man ließt ja auch nicht jedes Verkehrs- oder Straßenschild, an dem man vorbeiläuft.

4. Wie bereits erwähnt hat Freiheit Grenzen. Der Gesetzgeber muß die Interessen einzelner gegen die Interessen der prüfen.
 
1. dein recht impliziert nicht automatisch eine pflicht für jemand anderen.. du hast das recht zu heiraten, kannst dir aber wohl kaum eine braut vor gericht erklagen (zumindest nicht in deinem freien land ;))..

2. es ist also nicht erlaubt, dass mich jemand von einem bildschirm aus anquatscht und darum bettelt, sein produkt zu kaufen? ;)

3. werbeanrufe und -mails sind in der regel gerade das gegenteil von "persönlich adressiert", während werbung im allgemeinen immer gezielter und persönlicher wird (siehe topic)..

4. gesetze, die an technikalitäten gekoppelt sind, sind wirkungslose korinthenkackerei.. für email- und telefonspam sowie werbung im internet gibt es ein einfaches und wirksames opt-out-system.. gesetze sind dafür da, die gesellschaft in den bereichen zu schützen, wo man sich eben nicht wirkungsvoll selbst schützen kann, ohne die eigene lebensqualität spürbar einzuschränken..
 
2. es ist also nicht erlaubt, dass mich jemand von einem bildschirm aus anquatscht und darum bettelt, sein produkt zu kaufen? ;)
Du kennst doch den Unterschied zwischen einem und deinem Bildschirm hinzukommt ob es ein privater oder öffentlicher Bereich ist. Der Mensch ist doch nur eine Zwischenstufe in der Evolution, genau wie die Dinosaurier...... .
 
1. Sicher ergibt sich aus dem Recht auf Heirat eine Pflicht, die Du einklagen kannst. Die liegt aber nicht beim Partner sondern beim Staat in Form etwas eines Standesbeamten.

2. Das müßtest Du googeln, ob Videoanrufe via z.B. Skype den gleichen Regelungen wie normale Anrufe unterliegen.

3. Unsinn. Ohne Deine persönliche Adressen wäre beides gar nicht möglich.

4. Genau dafür sind Gesetze da.
 
1. na also, und beim verarscht werden liegt die pflicht ebenfalls nicht beim verarscher, sondern beim staat, es ihm zu ermöglichen und dir die wahl zu lassen (art. 2 GG)..

2. was soll ich da googlen, wenn die regelungen fehlerhaft und inkonsequent sind? ob mich jemand ungefragt anruft oder mir ungefragt einen werbespot zeigt, läuft exakt aufs gleiche hinaus..

3. die IP-adresse ist auch eine persönliche adresse, aber dafür gibts keinerlei werberegelungen..

4. genau, im idealfall, nur leider nicht in der realität, sonst müsste man sie auch niemals ändern..
 
1. Lies Deine Quelle:"soweit er nicht die Rechte anderer verletzt"

2. Nein. In einem Spot quatscht Dich keiner an, wovon Du geredet hast. Bekommst Du ungefragt Werbespots auf Deinem Rechner?

3.Eine Adresse, mit der Du die Werbung abrufst.

4.Nicht nur im Idealfall, sondern auch in diesem Fall.
 
1. wenn einverständnis vorliegt, werden keine rechte verletzt..

2. natürlich würde ich ungefragt werbespots auf meinen rechner bekommen, wenn es keine möglichkeit gäbe, sie zu blocken.. diese möglichkeit hat man im öffentlichen raum nicht..

3. eine adresse, an die werbung übermittelt wird :rolleyes:.. technische spitzfindigkeiten bringen dich hier nicht weiter - du rufst auch werbung an deine email-adresse selber ab..

4. wir drehen uns im kreis ;)..


ja, adblocker für alles im www und für telefonspam gibt es sehr einfach einzurichtende blacklists, caller-ID usw..
 
2. natürlich würde ich ungefragt werbespots auf meinen rechner bekommen, wenn es keine möglichkeit gäbe, sie zu blocken..
Bei XP gab es doch irgend eine standardmäßig aktive Funktion mit der man Nachrichten per MSG-Box anzeigen konnte (auch von außen), die wurde für sowas gerne missbraucht :D
 


1. Bei Werbetafeln auch nicht.

2. Es ist eben öffentlicher Raum, nicht Deiner. Auf Deinem Rechner sind die Spots vielleicht ungefragt, aber nicht unerwartbar.

3. Das ist nicht spitzfindig. Die Werbung ist an Deine Adresse adressiert. Du holst sie nur aus Deinem Postfach. Das ist wie ein echtes Postfach oder Dein Briefkasten. Eine Seite, auf der Du Werbung geliefert bekommst, mußt Du freiwillig aufrufen. Da besteht kein Zwang. Das ist Deine Entscheidung, diese Seite zu besuchen.

4. Allein Du drehst Dich im Kreis. Du vertrittst eine Einzelmeinung, die nicht mit dem geltendem Recht harmoniert.
 
1. da liegt aber kein einverständnis vor ;).. entweder freiwillig verarschen lassen oder eben garnicht..

2. und im öffentlichen raum wiegen schutzinteressen schwerer, weil man eben nicht wie zuhause selbst bestimmen kann, welchen störungen man ausgesetzt wird.. über die grenzen des hinnehmbaren kann man diskutieren, das ist aber nicht der punkt.. wenn der penner dich nicht ansprechen darf, aber dir einen bildschirm mit einem werbespot vor die nase halten darf, dann sind diese grenzen eindeutig falsch gezogen..

3. einen brief musst du freiwillig annehmen und öffnen.. du kannst unerwünschtes (das muss ja nicht nur werbung sein) auch komplett verweigern und hast letztlich immer die kontrolle darüber, welche informationen du "abrufst", genau wie mit einem werbeblocker im internet.. natürlich ist es spitzfindig (und falsch), wenn du die annahme einer email oder eines briefs als zwang ansiehst (im gegensatz zum "freiwilligen" browsen im internet bzw. betreten eines supermarkts mit werbebildschirmen oder wie?)..

4. eine einzelmeinung, zu der jemand (nicht ich) eine news geschrieben und eine diskussion eröffnet hat :eek:.. und zur sinnhaftigkeit von "geltendem recht", siehe punkt 2.. ob etwas besonders gut mit geltendem recht harmoniert, ist mit in einer diskussion um geltendes recht relativ latte - vor nicht allzu langer zeit haben z.b. auch homesexuelle handlungen nicht mit geltendem recht harmoniert und jeder, der das nicht einsah, vertrat bloß seine einzelmeinung :rolleyes:..
 
1. nein. Es muß kein Einverständnis vorliegen um keine Rechte zu verletzen.

2. Nein. Es ist kein Schutzinteresse im öffentlichen Raum anerkannt.

3. Was für ein Zwang zur Annahme von Emails? Das hast Du Dir jetzt ausgedacht. Eine Email ist persönlich an Dich gerichtet, weil der Versender Deine Adresse kennt. Bei einer Seite rufst DU eine Adresse auf und die Werbung kommt als Antwort auf Deine Anfrage.

4. Also sind Leute, die an Echsenmenschen glauben nur ihrer zeit voraus?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben