Was sich für KinoX-Nutzer nach dem EuGH-Urteil ändert


Gestern hatte der EuGH einen von der niederländischen Anti-Piracyorganisation angestoßenen Fall zu entscheiden. Laut dem EuGH-Urteil ist Streaming grundsätzlich dann illegal, sofern die Webseite für die Nutzer offensichtlich rechtswidrig aussieht. Das ist bei Branchenriesen wie , oder bei dem Angebot an aktuellen Kinofilmen stets der Fall.
BREIN ging es im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eigentlich um die Unterlassung der BV, die eine gleichnamige Webseite betreibt und eine eigene , die in Verbindung mit dem Mediaplayer X9 V2 die Streams auch am heimischen Fernsehgerät anzeigen kann.

Doch das gestrige hat Auswirkungen auf alle Nutzer illegaler Streaming-Webseiten. Laut verhalten sich alle Surfer immer dann jenseits der Legalität, sofern die Webseiten schon nach außen hin rechtswidrig wirken. Wenn ein Portal wie KinoX oder Tata.to alle aktuellen Kinofilme kostenlos anbietet, muss auch der weniger technikaffine Nutzer davon ausgehen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Nun handelt man als Konsument eines solchen Streams rechtswidrig und könnte rein theoretisch abgemahnt werden, das war bis gestern nicht der Fall.

In der Praxis kann man aber nur die Anschlussinhaber abmahnen, deren IP-Adressen auch wirklich ermittelt werden können. Die IP-Adressen der Besucher sind aber nur den Betreibern der Streaming-Portale selbst bekannt. Die Kanzleien der Rechteinhaber könnten lediglich versuchen, den Weg des Geldes der Abnehmer eines Premium-Accounts eines der Streaming-Hoster zu verfolgen, um diese abzumahnen. Das Abo an sich ist aber legal, man müsste dem Käufer schon den Konsum der Filme nachweisen. Da beim Stream im Gegensatz zu P2P-Transfers keine Werke an Dritte verteilt werden, würden sich die Abmahnkosten auf 150 Euro belaufen. Sofern nachweisbar, würde sich der Schadenersatz pro illegal konsumierten Film auf rund 10 Euro belaufen. Dem Rechteinhaber ging nur der Wert einer Kinokarte oder der Kaufpreis einer DVD oder Blu-Ray verloren, mehr könnte er in der Abmahnung nicht an Schadenersatz veranschlagen. Im Gegensatz zu den drei- bis vierstelligen Abmahnungen der Tauschbörsennutzer, die die Filme an 1.000 Personen und mehr verteilt haben, ist dies ein Klacks.

Außerdem wurde durch das EuGH-Urteil bestätigt, dass der Verkauf eines multimedialen Mediaplayers wie dieser eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG darstellt. Dadurch soll ein hohes Schutzniveau zum Wohl der Urheber erreicht werden. In der Vergangenheit wurde bereits entschieden, dass aktive Links zu urheberrechtlich geschützten Werken eine Veröffentlichung dieser darstellen. Gleiches gilt für das Angebot bzw. die eBay-Links zum Mediaplayer X9 V2 der verklagten Firma Filmspeler BV.


Was ändert sich für die Nutzer durch das EuGH-Urteil?


Eigentlich gar nichts. Doch wer ganz auf der sicheren Seite sein will, muss über den Einsatz eines VPN nachdenken. Weder die Abmahnkanzleien noch Polizei oder GVU haben die Möglichkeit, an die IP-Adressen der Besucher von Tata.to, KinoX & Co. zu gelangen. Außer man würde diese hochnehmen und somit die physische Kontrolle über die Server erhalten. Und selbst dann wären nur die IP-Adressen der letzten 7 Tage auswertbar. Die Internet-Anbieter müssen die Daten der Anschlussinhaber nicht preisgeben, sofern diese älter als eine Woche sind. Dazu kommt: Bei einem Gesamtwert von 150 Euro werden Anwälte wie Clemens Rasch oder Björn Frommer sicher keinen einzigen Finger rühren. Abmahnungen in dieser Höhe lohnen den Aufwand nicht.



Bildquelle: , thx! ( )




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Da sag noch einer, die "Contentmafia" hätte in der Politik viel zu sagen.
Schon seit Jahren existiert hier die Gesetzeslücke zwischen Streaming und Download, aber es sieht nicht nach Nachbesserung aus, obwohl Streams nun den typischen Verbreitungsweg darstellen.
 
Schon wieder "offensichtlich rechtswidrig", Recht nach deutschem Vorbild?:D:T

Also wenn die Seite zu professionell istm, dann ist es offensichtlich rechtswidrig? WIe genau ist das dann definiert? Ist Youtube dann offensichtlich rechtswidrig mit seinen doch eher 99,9% legalem Content Anteil?

Amazon Instantvideo ist kapputt genug um als legal durchzugehen.
 
Wobei es dann wieder Debatten darum gibt, ob ein Besuch von z.b. kinox direkt in verbindung stehen muss, das derjenige auch einen Stream Link angeklickt hat, welcher dann wieder auf einem anderen Server liegt.
Da Kinox die Streams ja selber nicht hostet.

Sicher wird sich die Arbeit für die Anwälte aber nicht lohnen, da bei einem einfachen Stream nicht viel zu holen ist.
 
WIe genau ist das dann definiert?
Wenn dem Nutzer klar sein muss, dass hier offensichtlich rechtswidrige Angebote zur Verfügung stehen.
Wenn also dem Durchschnittsbürger bekannt ist, dass er nicht wenige Tage nach dem Kinostart einen Film für lau zu sehen bekommt, dann wird das Gericht von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle sprechen können.
 


Aber wenn der Durchschnittsbürger gar nicht nach aktuellen Filmen sucht, dann muß er doch gar nicht mitbekommen, daß diese evtl. auf einer Plattform angeboten werden.
 
Selbst wenn , seit wann hibt es denn eine Verpflichtung jegliche Verträge öffentlkich zu machen, in Deutschland und noch einer Hand voll weiterer EU Länder weiss ich das man durchaus geheime Verträge schließen darf und sogar die Betroffenen Parteien zur Verschwiegenheit verpflichten. Daher ist die Aussage einfach Blödsinn, egal wie mans wendet oder dreht.

Sowas kann erst ab exakt dem Zeitpunkt funktionieren ab dem es eine Öffentliche Stelle gibt wo man Vertriebsrechte wie Patente Einsehbar macht.

Wer nicht auf der öffentlichen Liste ist darfs nicht einfach, aber sowas gibts meines Wissens nicht. Verwertungsrechte werden so obskur gehandelt wie so ziemlich alle Verträge zwischen Firmen. Nach dem Motto lasse möglichst wenige davon erfahren. Besonders nicht potentielle Konkurrenz oder Kunden oder Gott bewahre Meneschenrechtsorganisationen. Die machen einem dauernd nur das Leben schwer.

Wenn Apple nämlich eine Klausel gehabt hätte gegen nach europäischer Ansicht unmenschlichen Arbeitsbedingungen hätte man das öffentlcihkeitswirksam ausgeschlachtet. Stille oder ausweichen von Firmen mit PR Abteilung heisst: "Wir haben nichts zu unserer Verteidigung vorzubringen."
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn also dem Durchschnittsbürger bekannt ist, dass er nicht wenige Tage nach dem Kinostart einen Film für lau zu sehen bekommt, dann wird das Gericht von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle sprechen können.
Das ist trotzdem nach wie vor recht schwammig. Was wenn dieser Film nun auf YouTube gehostet wird? Was wenn ich mittels Google den Film direkt auf dem Streamhoster finde? Weder YouTube noch Google, ja nicht mal der Hoster selbst sind eine offensichtlich rechtswidrige Quelle ;)

Mal abgesehen davon, dass sich für die User bis auf die eigentliche Rechtslage nicht viel ändern wird. Die Contentindustrie dürfte nach wie vor eher daran interessiert sein, gegen diejenigen vorzugehen, die die Filme anbieten. Zumal es auch mit der geänderten Rechtslage nicht wirklich einfacher ist, an IP-Adressen der Downloader bzw. in dem Fall ja der Zuschauer des Streams zu gelangen, vor allem in der Kombination mit den Filmen, die gestreamt wurden.
 
KaPiTN schrieb:
Aber wenn der Durchschnittsbürger gar nicht nach aktuellen Filmen sucht, dann muß er doch gar nicht mitbekommen, daß diese evtl. auf einer Plattform angeboten werden.
Das kann er dann dem (Zivil)Richter erzählen, wieso er die Rechtswidrigkeit nicht erkennen konnte.

alter_Bekannter schrieb:
Selbst wenn , seit wann hibt es denn eine Verpflichtung jegliche Verträge öffentlkich zu machen ...
Muss man auch nicht, da der Normalo wissen muss, wie sich der Verwertungsweg gestaltet. Wenn er den nicht kennt, dann hat er gute Chancen heil aus der Sache raus zu kommen. Einfältigkeit ist eben manchmal ein Segen.


Das ist trotzdem nach wie vor recht schwammig.
Korrekt, besser wird man es jedoch nicht hinbekommen, wenn man nicht nahezu alle Internetnutzer ins kriminelle Eck stellen will.

Mal abgesehen davon, dass sich für die User bis auf die eigentliche Rechtslage nicht viel ändern wird...
Yep, das habe ich mit meinem ersten Beitrag auch aussagen wollen.
Der Gesetzgeber macht keine Anstalten hier eine Strafbarkeit einzuführen bzw eine bessere Verfolgung zu ermöglichen.
Für die organisierte Kriminalität wird dieses Modell auch weiterhin profitabel sein und die Kunden haben nichts zu befürchten. "Man" muss sich also keine Sorgen machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
also müssen jetzt streamingseiten auch noch geld dafür verlangen um legal zu sein!? ist ja doppelt pervers :D..

Der Gesetzgeber macht keine Anstalten hier eine Strafbarkeit einzuführen bzw eine bessere Verfolgung zu ermöglichen.

hat er das nicht gerade getan? reine downloads wurden schon vor etlichen jahren "verboten" und jetzt auch streams, die garkeine kopie hinterlassen.. was fehlt denn noch für den rundumschutz? BND-proxyzwang?
 
also müssen jetzt streamingseiten auch noch geld dafür verlangen um legal zu sein!?
Legal wären sie damit nicht, aber der Nutzer könnte dann die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Angebotes abstreiten. Wäre doch eine Win-win Situation. Der Anbieter bekommt mehr Geld und der Kunde ist auch rechtlich abgesichert. ;)
"Ich hab doch dafür nicht zu knapp gelöhnt. Ich konnte doch nicht wissen, dass das Angebot trotz der marktüblichen Preise illegal war".

hat er das nicht gerade getan? reine downloads wurden schon vor etlichen jahren "verboten" und jetzt auch streams, die garkeine kopie hinterlassen..
Streams sind weiterhin strafrechtlich nicht explizit verboten. Hätte die "Contentmafia" etwas zu melden, dann wäre hier schon längst nachgebessert worden.
Die Nutzer, haben weiterhin nichts zu befürchten.
 
Technisch dann aber bei einem Download auch nicht.
 
Der Unterschied ist doch erst auf dem eigenen Rechner auszumachen. Serverseitig muß es doch dann egal sein, wenn man den Film auch speichert.
 
Legal wären sie damit nicht

das waren sie vor dem urteil doch auch nicht (angebot ohne lizenz und so).. lediglich die nutzung war nicht explizit illegal..

Streams sind weiterhin strafrechtlich nicht explizit verboten. Hätte die "Contentmafia" etwas zu melden, dann wäre hier schon längst nachgebessert worden.

verstehe ich immernoch nicht.. was ist dann an der nutzung dieser "offensichtlich illegaler" streamigdienste denn verboten, wenn nicht das - ähm - streaming? mit diesem gesetz wären z.b. die redtube-abmahnungen von damals rechtens (wenn die IP-adressen nicht illegal beschafft worden wären).. was genau könnte denn noch nachgebessert werden, damit streams von bösen seiten genauso illegal-pfui werden wie das bisher schon verbotene abspeichern besagter streams?
 
Der Unterschied ist doch erst auf dem eigenen Rechner auszumachen. Serverseitig muß es doch dann egal sein, wenn man den Film auch speichert.
Korrekt. Die perfekte Argumentationsweise, um eine strafbare Handlung zu unterstellen, da der Konsument ja eine dauerhafte Kopie erstellen könnte.

Novgorod schrieb:
verstehe ich immernoch nicht.. was ist dann an der nutzung dieser "offensichtlich illegaler" streamigdienste denn verboten, wenn nicht das - ähm - streaming?
Ich sprach vom Strafrecht, du beziehst dich wohl auf das Zivilrecht.
Mit dem jetzt ergangenen Urteil sind die Rechteinhaber gestärkt worden zivilrechtlich gegen die Konsumenten vorzugehen. Zumindest theoretisch, da sie, wie schon angesprochen, wenig Möglichkeiten haben, an die Rechteverletzer heran zu kommen.
 
ok, aber strafrechtlich relevant sind downloads dann doch ebensowenig oder stehe ich irgendwo auf dem schlauch? :confused:
ich meine, wenn nach bisheriger rechtslage irgendein staatsanwalt gegen dich wegen downloads ermitteln könnte (was aber noch nie passiert ist), dann sollte es nach diesem urteil doch ebenso fürs "illegale" streaming gelten..

die contentmafia hat auch kein besonderes interesse, das explizit im strafrecht (= urheberrecht?) zu verankern, weil staatsanwälte dank überlastung heutzutage nicht einmal mehr wegen p2p-uploads ermitteln.. bei einem wesentlich weniger schweren "verbrechen" wie dem streamen oder downloaden würde es also genau 0 verfahren, strafen und somit abschreckung geben.. die mafia will vielmehr einfacher und bequemer gegen den endkunden vorgehen können, also die herausgabe von daten erzwingen, und das haben sie ja nun geschafft.. und nur letzteres bringt der mafia und ihren abmahnanwälten überhaupt profit ein bzw. kann eine abschreckende wirkung haben (falls das überhaupt in deren interesse ist)..
 
ich meine, wenn nach bisheriger rechtslage irgendein staatsanwalt gegen dich wegen downloads ermitteln könnte (was aber noch nie passiert ist), dann sollte es nach diesem urteil doch ebenso fürs "illegale" streaming gelten..
Habs mir nochmal durch den Kopf gehen lassen
Da liegste in der Tat richtig. Mit dem Urteil im Rücken, könnte man auch strafrechtlich aktiv werden. Hier hat die Exekutive wohl die Legislative überholt.
 
Also was mich mal interessieren würde ist was genau nun als illegaler stream gilt? Ich meine wenn ich mir den neuen wolverine auf kinox ansehe kann ich mir denken das das illegal ist, aber was ist wenn ich mir zb irgend nen porno streamen will oder irgendwelche neuen anime folgen dies ur auf japanisch gibt mit deutschen untertitln ? ist sowas nun auch illegal ?
 
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