Patrick Breyer: BGH befasst sich erneut mit Piraten-Klage zu Surfprotokollen



Der schleswig-holsteinische Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer setzt sich heute vor dem (BGH) erneut dafür ein, dass Internetnutzer surfen können, ohne Spuren im Netz zu hinterlassen. Damit wehrt er sich gegen das automatische Speichern der IP-Adressen.



Der Rechtsstreit des Piraten-Politikers Patrick Breyer für mehr Anonymität beim Surfen im Internet ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nun in die nächste Runde gegangen. In dieser Angelegenheit klagt Patrick Breyer seit 2008 gegen den Bund. Weil der Fall EU-Datenschutzregeln berührt, hatte der BGH ihn 2014 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der im vergangenen Oktober urteilte. Nun setzt sich heute erneut der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Thema auseinander. (Az. VI ZR 135/13)

Die auf Internetportalen kann nach dem Urteil des EuGH im Oktober 2016 rechtens sein. Das EU-Recht erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten wie der IP-Adresse unter den Vorraussetzungen, wenn dies im „berechtigten Interesse“ jener liegt, die die Daten verarbeiten, erklärten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-582/14). Das sei aber abzuwägen gegen das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Internetnutzer.

„In Abs. 60 des Urteils heißt es nur in der Möglichkeitsform, Anbieter von Internetportale “*könnten* … ein berechtigtes Interesse daran haben, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der von ihnen allgemein zugänglich gemachten Websites über ihre konkrete Nutzung hinaus zu gewährleisten.” Ob das tatsächlich der Fall ist und deswegen die Internetnutzung aller Bürger auf Vorrat gespeichert werden darf, werden die deutschen Gerichte entscheiden. Ich werde dafür kämpfen, dass rechtstreue Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen“, gab Patrick Breyer der bekannt.

Der Grund der Klage des Landtagsabgeordneten liegt in einer automatischen Speicherung aller Zugriffe in Protokolldateien der meisten Betreiber von Websites, so auch bei den allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes – wie zum Beispiel des Bundesjustizministeriums. Patrick Breyer führt dazu aus: „Meine persönlichen Interessen, Einstellungen, Probleme und Vorlieben gehen niemanden etwas an.“ Er sieht in der Speicherung von IP-Adressen einige mögliche Gefahren: „Surfprotokolle können jeden, bis hin zum höchsten Amtsträger, erpressbar machen. Auch für eine vermeintlich kurze Dauer, wie beispielsweise sieben Tage, wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen. Das Risiko von Datenklau, Datenverlust oder Datenmissbrauch ist zu hoch.“

Das Urteil würde sich demnach allerdings nur auf die vom Bund betriebenen Websites beziehen, hätte nach Einschätzung Patrick Breyers aber auch Wirkung weit darüber hinaus: „Es wäre dann Aufgabe der Datenschutzbehörden, das auch gegenüber privaten Anbietern durchzusetzen.“

Breyer sagte, er hoffe nach wie vor darauf, dass der BGH die Speicherung der IP-Adressen verbietet. Andernfalls wolle er bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Ich sehe persönlich wenig Nutzen darin, die Speicherung der Daten zu verhindern zu wollen. Selbst wenn dies öffentlich durchgesetzt wird, weiß niemand, was tatsächlich im Hintergrund passiert.
Datensammelnde Firmen wie Google, Facebook und Co. würden es weiterhin tun und Geheimdienste lassen sich auch nicht abhalten.
Transparente Datenspeicherung ist mir allemal lieber, denn dann weiß ich, wie ich damit umzugehen habe.
 
damit wäre die IP aber zumindest für die abmahnlobby nicht mehr als beweis nutzbar.. sinn macht das natürlich trotzdem nicht, allein schon weil es kein internationales recht dafür gibt..
 
sinn macht das natürlich trotzdem nicht, allein schon weil es kein internationales recht dafür gibt..
Naja, jeder der in Deutschland seinen Dienst anbietet, muss deutsches Recht beachten. Also zumindest theoretisch :D Das Verfahren ist interessant, da dann erst einmal nahezu alle Webseiten ihr Verfahren umstellen müssten, wenn Breyer Recht bekommt.
 
@Dieter85:

Wie bereits im Tarnkappen-Artikel angemerkt würde ein Urteil zugunsten Breyer erst mal nur den Bund treffen aber nicht Lieschen Müller.

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Bei der ganzen Aktion sehe ich aber auch wieder mögliche Probleme. Nehmen wir an das Urteil fällt komplett zugunsten von Breyer aus. Nehmen wir weiterhin an, der Webserver des von mir gewählten Webspace-Anbieters erstellt Log-Dateien (access.log, error.log usw.). Auf diese Einstellungen habe ich keinerlei Einflussnahme. Wenn man so manche Urteile in letzter Zeit ansieht (z. B. ) bin ich dann als Seitenbetreiber womöglich der Dumme.
 
@mathmos: Klar, aber warum sollte ein Gericht bei einer privaten Seite und anderen Nutzern anders entscheiden? Gib mir einen Abmahnanwalt und ich verklage auf der Grundlage dutzende Seiten.
 
@Pleitgengeier:

Schau dir mal die restlichen Urteile des betreffenden Gerichts an, wenn es um technische Sachen geht. Die sind alle nicht besser und teilweise ist von Haus aus kein Einspruch möglich. Und nicht jeder hat die Zeit, das Geld und die Nerven das bis zum bitteren Ende durch zu ziehen. Hier von selbst Schuld zu reden finde ich komisch. Würdest du dich wegen solch einer Sache mal auf Verdacht verschulden (bisher hat der Spaß schon knapp 16000 Euro gekostet. Und ich vermute mal in solch einem Fall winkt eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung auch ab. Geht ja um Urheberrechtsverletzung...)? Davon abgesehen ging es mir auch nur allgemein darum, dass in Deutschland aufgrund gut gemeinter Klagen oft total blödsinnige und zum Teil für Dritte gefährliche Urteile gefällt werden (z. B. ).

@Dieter85:

Das Gericht mag bei privaten Seiten im Falle einer Klage ähnlich entscheiden. Aber nur weil Breyer Recht bekommt, gilt dies eben nicht automatisch für alle anderen Seitenbetreibern sondern erst mal nur für die Seiten des Bunds. Und dein Beitrag liest sich eben wie wenn sofort alle Seitenbetreiber reagieren müssen, wenn das Urteil zugunsten von Breyer ausfällt.
 
@mathmos: Ich kenne die Grenzen des Urteils. Und du hast Recht, die privaten Betreiber müssen nichts ändern. Vlt. ist es so besser formuliert: Sie sollten es ändern. Denn die Gefahr verklagt zu werden ist danach sehr groß.
 

Also sollten wir deiner Meinung nach endlich eine Diebesgilde einführen damit Diebstahl endlich dekriminalisiert wird und man dann wenigstens weiss wo die Sachen hin sind?

Ach moment, das war Scheibenwelt. Die Logik ist trotzdem die gleiche.

Es werden schließlich dauend Sachen geklaut, eine vernünftige Diebesgilde ist besser als Ungewissheit.
 
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