Alle Kfz-Kennzeichen sollen an Grenzen gescannt werden


Überwachung – Surveillance. Foto: , thx! ( )

Nach nun der Bundesregierung soll die Bundespolizei künftig an allen Grenzen die KFZ-Kennzeichen scannen. Diese sollen mit den Fahndungslisten abgeglichen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll schon im März verabschiedet werden. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist aber eine anlasslose Speicherung unzulässig.

In Dänemark ist dieses Vorgehen schon länger gängige Praxis. In den Niederlanden wurde das System 2012 eingeführt und noch ausgeweitet. So werden auch der Fahrer und die Insassen fotografiert und per Computer geprüft, ob diese wegen eines nicht bezahlten Vergehens (Knöllchen etc.) oder einer Straftat gesucht werden. Bei Übereinstimmungen mit der Fahndungsdatei werden die Autos wenige Kilometer später von der Polizei angehalten. Das Verfahren wird in den Niederlanden „AmigoBoras“ genannt und darf auf Drängen der EU-Komussion nur sechs stunden täglich und maximal 90 Stunden pro Monat eingesetzt werden. Somit kann man die Kontrollen noch offiziell als Stichprobe deklarieren. Statistiken über die Wirksamkeit der Datensammelwut der dortigen Behörden wurden bisher nicht veröffentlicht. Man will damit grenzüberschreitende Kriminalität, insbesondere den Menschenhandel, bekämpfen.

Der der Bundesregierung entstand als Folge des Berliner Anschlages auf dem Weihnachtsmarkt 2016. In der Öffentlichkeit wurde der Entwurf als „Videoüberwachung“ deklariert. Gedacht waren mehr Kameras an öffentlichen Plätzen oder Bodycams zum Schutz der Polizisten im Einsatz. Von Kennzeichenerfassung war damals nicht die Rede. Der Bundesrat kann das geplante Gesetz , sondern nur dessen Wirksamkeit verzögern. Sofern der Datenabgleich der Kennzeichenscanner keinen Treffer ergeben, sollen die Daten automatisch gelöscht werden. So will man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, das eine anlasslose Speicherung für unzulässig erklärt hat.


Das Scannen der KFZ-Kennzeichen kostet mindestens 100.000 Euro.


Die Bundespolizei will acht mobile Geräte zum Preis von jeweils 100.000 Euro anschaffen, um sie überall in Deutschland einzusetzen. Man glaubt, damit könne man besser und zeitnah auf mögliche Bedrohungen reagieren. Der frühere Bundespolizist und CDU-Innenexperte Armin Schuster spricht von einer Entlassung der Polizisten durch dieses Verfahren. Der Vorsitzende des Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), hält die Pläne sogar für „dringend geboten“. Dies sei ein wichtiger „Schritt für die Sicherheit“. Laut Heveling sei die Praxis in den Niederlanden schon seit dem Jahr 2012 erlaubt, warum nicht also auch hier? Viele Beamte würden ihre Kollegen in den Nachbarstaaten beneiden, weil ihnen derartige Möglichkeiten noch nicht zur Verfügung stehen. Früher hätten Grenzschützer jede Menge Zeit am Schlagbaum gehabt, heutzutage müsse man stichprobenartig kontrollieren und habe jeweils nur wenige Sekunden um zu entscheiden, ob man das Fahrzeug für eine Kontrolle anhalten will. Auch die Auflösung der früheren Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hält man bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für einen Fehler.




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Acht Geräte bei wievielen Möglichkeiten, eine Grenze zu übertreten? Mal von abseits der Straßen abgesehen.
Dann nimmt man halt ein Auto, von dem auszugehen ist, dass es keinem möglicherweise Verdächtigen gehört.
Wer im Auto sitzt, scannt das Gerät auch nicht. Also bringt es noch weniger. Und ganz zur Not fährt man mit einem "verdächtigen Fahrzeug" über die Grenze und lässt denjenigen dann ein paar hundert Meter weiter raus, der zum Problem wird. - Oder man nimmt das Fahrrad. :-)

Edit: Ok, wenn dann das Fahrzeug direkt kontrolliert werden soll, klappt das mit dem Problemmensch nicht. Der Gedanke war angelehnt an die Niederländer-Art.
 
Warum muss man da die Daten groß speicher? Kennzeichen wird gescannt, abgeglichen und dann wieder verworfen. Beschwert sich ja auch keiner über den Datenschutz wenn man vom Blitzer erwischt wird. :unknown:
Find ich bei den ganzen Sinnlosen vorschlägen mal tatsächlich ne angemessene Idee, zumindest insofern man das nur bei Straftaten und nicht bei Ordnungswiedrigkeiten anwenden tut.
 
Und wenn das Auto oder der LkW hier in Deutschland geklaut werden, um damit Leute über den Haufen zu fahren, nützt kein Scan an den Grenzen was.
 
Darüber konnte ich gar nichts lesen im Artikel, woher hast du deine Informationen das die Geräte dafür vorgesehen sein sollen?
 
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist aber eine anlasslose Speicherung unzulässig.

man kann darüber streiten, ob es eine "speicherung" ist.. juristisch ist es eher sowas wie streamen vs. "downloaden", d.h. die daten werden nur zwischengespeichert.. macht das BVerfG hier einen unterschied zwischen langzeitspeicherung und zwischenspeicherung zum datenabgleich? aber wenn die dinger erstmal installiert sind, wird sicher niemand mehr kontrollieren können, was kurzfristig und was langfristig ist - jedenfalls kann es ja nicht schaden, das kennzeichen mit dem zeitstempel in eine kleine log-datei zu schreiben, denkt sich der wachtmeister :rolleyes:..

vergleichbar mit blitzern ist das natürlich nicht, denn geblitzt wird man erst, wenn eine geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde und das messen geht völlig anonym, ohne persönliche daten aufnehmen und zwischenspeichern zu müssen..

den sinn verstehe ich allerdings überhaupt nicht.. wenn ein land grenzkontrollen für derart wichtig hält, muss man bei der einreise eben seinen pass zeigen und wird registriert (natürlich anlasslos und ohne entrinnen) - das sollte jeder wissen, der schon mal im (richtigen) ausland war.. nun haben wir aber EU und eines er wichtigsten "features" ist reisefreiheit, d.h. alle mitgliedsstaaten haben entschieden, dass grenzkontrollen zwischen EU-staaten eben nicht derart wichtig sind, dass man jede grenzüberschreitung mit persönlichen daten dokumentieren muss.. welchen sinn macht es also, dieses übereinkommen auszuhebeln, wenn man in einem auto sitzt, und dazu noch mit einer derart wirkungslosen maßnahme (man muss ja immernoch nicht den pass vorzeigen)?

wenn man automatisiert rasterfahndung nach verbrechern betreiben will, dann kann man diese kameras auch einfach engmaschig auf jeder gut frequentierten autobahn aufstellen, völlig unabhängig von ländergrenzen.. aus irgendeinem grund ist das aber offenbar verboten (menschenrechte und so) und man hofft das verbot dadurch zu umgehen, indem man diese kontrollen "nur" an grenzen durchführt und nicht auf allen straßen allgemein?
 
Ich denke nicht, dass man das wirklich juristisch mit dem Streaming vergleichen kann. Aber ich bin kein Anwalt. Die Frage ist halt, wie man den Umgang mit den Daten als Bürger überhaupt kontrollieren kann. Nämlich gar nicht.
 
Die Frage ist ob der Bürger sowas kontrollieren können muss? Ich kann auch nicht kontrollieren was mit den Verkehrsüberwachungskameras passiert.
 
naja, fairerweise muss man auch eingestehen, dass die contentmafia nicht kontrollieren kann, ob ein user wirklich nur streamt oder die daten auch abspeichert ;)..

aber hier geht es nicht um bagatell-delikte im urheberrecht, sondern um persönliche daten und anlasslose kriminalisierung von bürgern - da sollte allein das vorhandene missbrauchspotential und die geringe hemmschwelle (logging: on/off in der config) den einsatz bestimmter technologien durch behörden unzulässig machen.. ansonsten könnten ja auch die normalen blitzer einfach jeden erstmal fotografieren (für alle fälle, oder so) und nur die raser kriegen den strafzettel.. und genau sowas ist aus gutem grund verboten..
 
Kennzeichen scannen bringt auch nur gegen Bagatelldelikte etwas. Damit ertappt man vielleicht den Nachwuchsgangster der das Auto vom Nachbarn geknackt hat. Mafia und Terroristen benutzen reguläre Mitwagen die keine Rückschlüsse auf den Fahrer zulassen oder gleich Autos die im Ausland gestohlen wurden.
 
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