Stream-Download: legal oder nicht?


Laut Bundesjustizministerium und der deutschen Rechtsprechung ist das Streaming von Filmen & Musiktiteln derzeit legal. Doch was ist, wenn man eine Software einsetzt, um den Inhalt des Streams dauerhaft auf der Festplatte zu speichern? Manche Programme umgehen den Download-Schutz der Webseiten, ist der Einsatz dann ebenfalls rechtmäßig?
Fest steht: Solange nichts dauerhaft gespeichert wird, ist das Streaming hierzulande momentan legal. Doch diese juristische Beurteilung des Thema Streamings könnte sich bald ändern. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist schon Anfang des Jahres ein Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt worden. Der Ausgang des Falles könnte die rechtliche Einschätzung auf den Kopf stellen. Der EuGH hat demnächst zu entscheiden, ob eine Ausnahmeregelung in der beim Streamen von offensichtlich illegal zur Verfügung gestellten Inhalten greift oder nicht. Durch die Ausnahmebestimmung sind nur flüchtige und vorübergehende Vervielfältigungen von Inhalten zulässig und stellen keine Urheberrechtsverletzung dar. Wenn die Ausnahmebestimmung nicht greifen sollte, dann wird es wesentlich schwieriger, das Streaming künftig als legal einzustufen.

Den legalen Rahmen verlässt man aber schon jetzt, sobald ein Download von einer Piraten-Webseite stattfindet, die direkt als solche erkennbar ist. Wenn das Online-Angebot offenkundig rechtswidrig ist, werden auch die Urheberrechte der Rechteinhaber verletzt. Bei Youtube, Soundcloud, Mixcloud, Myvideo & Co. handelt es sich beim Download hingegen um eine Privatkopie, die nach zulässig ist.


Stream-Download mittels Software legal?


Die Programme zum Download von Streams stellen auf jeden Fall einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Dies gilt insbesondere dann, sofern die Software Mechanismen umgeht, die den Stream vor einem Download schützen sollte. Da sich die Rechtslage ständig ändert, wird den Nutzern von vielen Anwälten zudem , sich auf dem Laufenden zu halten. Beim Stream-Download soll man auf jeden Fall darauf achten, dass man Webseiten nutzt, bei denen offensichtlich ist, dass ihre Inhalte legal zur Verfügung gestellt werden.



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Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Dies gilt insbesondere dann, sofern die Software Mechanismen umgeht, die den Stream vor einem Download schützen sollte.

Die Klausel stört mich an der gesamten Rechtsdefinition am meisten. Was soll das überhaupt heißen? Wenn ich in der Hardware mitschneide ist das dann "legaler" weil die DRM dumme Krypto ist? Machts einen unterschied ob ich es vor oder nach der Entschlüsselung kopiere? Falls ja, was von beidem wäre legal(er)?

Die Rechtslage ist so eindeutig wie die Aussagen der heiligen Schriften.:T
 
Doch diese juristische Beurteilung des Thema Streamings könnte sich bald ändern. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist schon Anfang des Jahres ein Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt worden. Der Ausgang des Falles könnte die rechtliche Einschätzung auf den Kopf stellen. Der EuGH hat demnächst zu entscheiden, ob eine Ausnahmeregelung in der beim Streamen von offensichtlich illegal zur Verfügung gestellten Inhalten greift oder nicht.
Oha, da könnte es echt knallen.
Hat jemand Ahnung, wann da die Enstscheidung ansteht?
 
abfilmen vom bildschirm ist also illegal? :eek:

wie auch immer, diese rechtsprechung ist noch weniger relevant als der download von warez aus "offensichtlich illegalen quellen" (oder zum kiffen nach holland fahren) - der streitwert ist einfach nicht hoch genug und es ist nicht nachweisbar..
 
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