NSA entschlüsselt Codes für deutsche Sicherheitsbehörden



Die National Security Agency (NSA) hat in den beiden Ermittlungsfällen von Würzburg und Ansbach eng mit den deutschen Sicherheitsbehörden zusammengearbeitet. Dies berichtet das unter Berufung auf Ermittlerkreise. Dabei knackte die NSA verschlüsselte Befehle, die den Anschlägen in Bayern galten.



Ein unbekannter Drahtzieher der Terrormiliz IS soll die beiden Attentäter über eine saudi-arabische Telefonkarte gesteuert haben. Diese codierten Nachrichten haben die US-Experten nun entschlüsselt. Ein direkter Kontakt zu IS-Verbindungsleuten in Saudi-Arabien soll jedoch nicht bestanden haben.

Auf einen Hilferuf der deutschen Behörden, die technisch offenbar nicht in der Lage waren, die codierten Chats zu knacken, reagierte die NSA. Ihnen gelang es, die geheimen Anweisungen zwischen den Attentätern und dem IS-Koordinator zu dekodieren. Dabei erfolgten Intruktionen eines Unbekannten an die Attentäter bis kurz vor den Anschlägen. Ein Ermittler sagte zu FOCUS: „Erneut sehen wir, wie wichtig die vielgeschmähte NSA für unsere Sicherheit ist.“

Am 18. Juli hatte in Würzburg ein Mann Mitreisende in einem Regionalzug mit einer Axt angegriffen und schwer verletzt. Noch flüchtend wurde der Angreifer jedoch dann von der Polizei erschossen. In Ansbach zündete am 25 Juli ein aus Syrien stammender Mann eine Bombe. Dabei wurde er selbst zum Opfer und verletzte zudem 15 Passanten.

Wie die saudi-arabische Botschaft in Berlin vor einigen Tagen mitteilte, hatten die beiden Attentäter keinen direkten Kontakt zu IS-Verbindungsleuten in Saudi-Arabien. „In enger Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden konnte ermittelt werden, dass lediglich einer der Attentäter in Kontakt zu einem IS-Anhänger stand, der sich mit einer saudischen Telefonnummer in einem sozialen Netzwerk registriert hat“, hieß es in einer Mitteilung. Dieser IS-Kontaktmann halte sich aber nicht in Saudi-Arabien, sondern in einem vom IS kontrollierten Gebiet auf.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
@babyface_postillon
Das Beispiel des "Mitwissers" ist sehr schlecht gewählt, denn dieser hat sich nun als völlig unschuldig, im Sinne der Anschuldigungen, erwiesen

Ein in Ludwigsburg festgenommener 15-Jähriger hatte von den Anschlagsplänen des Münchner Amokläufers David Sonboly keine Kenntnis. Das gab die Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt.

Der 15-Jährige war unter Verdacht geraten, weil er Kontakt zu Sonboly unterhalten hatte. Die Verbindung war von einem Hinweisgeber in einem Forum für Spieler sogenannter Ego-Shooter entdeckt worden.

Die Behörden werteten die Chats zwischen den beiden Teenagern aus. Der 15-Jährige soll selbst einen Amoklauf an seiner Schule geplant, sich aber später davon distanziert haben.





Gilt die Trennung von Polizei und Geheimdiensten nur für inländische?

Das stinkt doch nach verfassungswidrig.
Auch illegal erlangte Beweise sind in der Regel zulässig.

In Österreich gabs vor kurzem einen Fall, wo das FBI illegal erlagte Indizien (Computer mit Malware infiziert) an österreichische Behörden weitergegeben haben. Die haben sie dann als Grundlage für Hausdurchsuchungen etc verwendet. Alles legal.
 
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@TBow:

Alles ist gut. Aber die Feststellung/Überschrift eines Journalisten "Hatte keine Kenntnis von Anschlagsplänen" und "völlig unschuldig" als Übersetzung reicht mir nicht.
Einzelne §§ im Strafrecht, die dann noch in Frage kommen könnten...darüber diskutiere ich nicht mehr. Tut mir leid.
 
Aber die Feststellung/Überschrift eines Journalisten "Hatte keine Kenntnis von Anschlagsplänen" und "völlig unschuldig" als Übersetzung reicht mir nicht.
Einzelne §§ im Strafrecht, die dann noch in Frage kommen könnten...darüber diskutiere ich nicht mehr. Tut mir leid.

Hast du schon mal von der gehört? Gut, dann sind wir uns einig, dass der 15-jährige nach gültigen Rechtsgrundsätzen im Strafrecht nahezu aller zivilisierten Länder dieser Welt völlig unschuldig ist. :rolleyes:

Such dir einen anderen Kindergarten, in dem du trollen kannst oder unterhalte dich bitte mit deinesgleichen.
 
Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich in einem Strafverfahren, aber leider handelt es sich bisher nur um ein Ermittlungsverfahren. Und da gilt sie doch etwas eingeschränkt.

Wie kannst du mir sonst erklären, dass in einem Mordfall sehr viele Menschen in sogen. "Spurenakten" geführt werden, die nicht mit zu den Hauptakten gehören...mit Maßnahmen wie Durchsuchungen, ED-Behandlungen, DNA-Proben und noch so kleinere Eingriffe ertragen mussten (mit richterlichen Beschluss) und am Schluss sind die alle unschuldig, denn am Ende war nur beispielsweise eine Person der wirkliche Täter.

Leider erlebt man diese Sachen nicht in einem Jura-Studium...sondern wurde vom Staat für seine Arbeit bezahlt...du großer Held...Man erlebt es hautnah, wenn ein Kind von Perversen erwischt und sehr viel später als verweste, stinkende Leiche gefunden wird.

Bist du cholerisch veranlagt und so leicht aus der Fassung zu bringen ? Nur weil du dir nicht vorstellen kannst, dass es nicht immer Trolle in einem Forum sind.

--- [2016-08-17 14:42 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Vielleicht interessiert es ja noch jemand, was Sicherheitsorgane können, oder auch nicht.



Ist das Darknet also ein völlig gesetzloser Ort für Waffen und Drogenshopping, unbehelligt von der Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden?

Peter Welchering: Das wird gerne erzählt, ist aber ein Märchen. Wenn wir von Darknet reden, meinen wir Internet-Server mit geheim gehaltener IP-Adresse und Sicherungstechnologien, die eben auch Darknet-Technik genannt werden. Solche Server stehen auch in größeren Firmen, ganz legal. Und es gibt eine legale Software. Damit lassen sich Daten von öffentlich zugänglichen Servern auf Rechner im Darknet sichern. Und natürlich haben die Sicherheitsbehörden Zugriff auf solche Server im Darknet. Die National Security Agency hat eigens einen Überwachungssoftware dafür entwickelt.

Wie sieht das mit deutschen Sicherheitsbehörden aus?

Peter Welchering: Zumindest der Verfassungsschutz setzt diese amerikanische Überwachungssoftware auch ein. Dabei handelt es sich um einige Softwarepakete des Überwachungspakets "Xkeyscore". Das ist auf 700 Überwachungsservern an weltweit 150 Standorten installiert, auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Und damit können Anonymisierungsserver identifiziert und die dort gespeicherten Daten mitgelesen werden. Das macht die Darknet-Server angreifbar.

Vielleicht sollte man auch berücksichtigen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz für das Inland zuständig ist und kein Auslandsgeheimdienst, auch wenn es manchmal so scheint.
 
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