Ermittlungserfolg im Darknet: Festnahme von vier mutmaßlichen Drogenhändlern



Über einen Darknet-Marktplatz vertrieben vier Männer Drogen in großem Umfang. Durch Hausdurchsuchungen konnte der Verdacht bestätigt werden, es wurden zahlreiche Drogen beschlagnahmt. Die vier Männer wurden verhaftet.



Einen Erfolg konnte die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz verbuchen. Nach eigenen Angaben nahmen sie vier Männer fest, die auf dem deutschsprachigen Darknet Market Forum Cannabis, Amphetamin, Heroin, Kokain, Methamphetamin (MDMA) und Ecstasy-Pillen veräußert haben.

Die Ermittlungen förderten zutage, dass die Bestellungen offenbar über Bitmessage abgewickelt wurden. Eine Bezahlung erfolgte mit der Kryptowährung Bitcoin. Am 11. August 2016 durchsuchten die Fahnder insgesamt sechs Objekte der vier Beschuldigten, alle im östlichen Bayern. So konnten 11 kg Amphetamin, 150 Gramm Kokain, 250 Gramm Heroin, 175 Gramm MDMA und 1.425 Ecstasy-Pillen sichergestellt werden. Die beschlagnahmten Drogen haben einen Marktwert von etwa 130.000 Euro. Außerdem stellten die Ermittler Bitcoin im Wert von rund 340.000 Euro sicher sowie Computer und andere Datenträger. Auch Cannabispflanzen wurden gefunden.

Nun sitzen die vier Beschuldigten in Untersuchungshaft, zwei der Männer sind 31 Jahre alt, einer 25 und der vierte 54 Jahre alt. Zum Tatvorwurf äußern wollten sie sich bisher noch nicht. Nach Angaben der Pressestelle hatte der von den Verdächtigen betriebene Marktplatz solche bemerkenswerten Zugriffszahlen „im mittleren sechsstelligen Bereich“.

Fazit:

Die Landeszentralstelle Cybercrime gibt es seit zwei Jahren in Koblenz. Die drei Koblenzer Staatsanwälte von der Landeszentralstelle Cybercrime werden vor allem dann aktiv, wenn es um organisierte Kriminalität im Internet geht, und zwar um international agierende Banden, sagt Staatsanwalt Eric Samel. Dabei handelt es sich unter anderem um Waffenhandel, Drogen oder Kinderpornographie im großen Stil. Das alles wird im Internet vertrieben, allerdings nicht offen, sondern auf einer Art Schwarzmarkt und rund um den Globus, dem sogenannten „Darknet“. In diesem Fall wurden die Ermittlungen zusammen mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) durchgeführt.

Den Käufern werden die Drogen nun nicht mehr wie früher in dunklen Ecken heimlich zugesteckt, sondern werden vom Postboten gebracht. Oberstaatsanwalt Jörg Angerer erklärt, der Schwarzmarkt im Internet funktioniere wie ein ganz normaler Handelsplatz. „Im Darknet treten die Händler mit ihren Shops auf. Und dann werden die Kunden ganz normal per Post beliefert.“ In mühsamer Kleinarbeit müssen sie dabei die Adressen dieser Shops herauszubekommen, um die Täter dingfest zu machen. Allerdings verfügen sie über gut ausgebildete Computerspezialisten, die sämtliche Spuren im Netz verfolgen. Was sie herausbekommen, geben sie an die drei Staatsanwälte der Landeszentralstelle Cybercrime in Koblenz weiter, so Oberstaatsanwalt Angerer. „Wenn wir die Adressen haben, versuchen wir natürlich an die Händler heran zu kommen.“ Wie genau das funktioniert, verrät er nicht.

Drogenkäufer geben oftmals als Gründe für den Drogenkauf im Internet an, dass der Einkauf sicherer und günstiger sei und es eine größere Auswahl gebe. Das Feedback auf den Plattformen sorge auch für Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer. Dabei würden Drogen aber nicht ausschließlich auf Kryptomärkten, sondern durchaus auch im „normalen“ Netz angeboten. Das gelte vor allem für die sogenannten neuen psychoaktiven Substanzen (NPS). Solche Stoffe werden zum Teil als „Badesalze“ vermarktet.

Eine ging der Frage nach, ob sich angesichts zahlreicher Berichte über Online-Handelsplattformen wie Silk Road (im Oktober 2013 von der US-Bundespolizei FBI abgeschaltet worden, sein Gründer Ross Ulricht wurde im Mai 2015 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt) oder Spekulationen über die intensive Nutzung des Darknet durch Kriminelle der Drogenhandel bereits substanziell ins Netz verlagert hat. Diese Untersuchung allerdings widerlegt eine solche Auffassung. Die Autoren der Studie schätzen den Umsatz der Kryptomärkte mit Drogen auf 12,6 bis 18,7 Millionen Euro im Monat. Verglichen mit den zwei Milliarden Euro Umsatz im Offline-Drogenhandel bedeutet das einen Anteil von weniger als einem Promille.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Schön das man so ausführliche Statistiken darüber hat wie viele Steuergelder man jährlich verbrennt.:T

Ich wünschte die Verantwortlichen dafür kämen mal vor Gericht.

-Arbeitszeit der Strafverfolger
-Entgangene Steuern aus dem Handel mit den Substanzen(mall ein kleines Beispiel: 19% von 2 Miliarden sind fast 400 Milionen Euro nur Mehrwertsteuer!)
-Gefängnisaufenthalte für Leute die man künstlich zu Kriminellen macht
-Löhne die dadurch ausfallen das man Leute in den Knast steckt

Hab ich noch was vergessen?
 
Zuletzt bearbeitet:
-Gefängnisaufenthalte für Leute die man künstlich zu Kriminellen macht

im aktuellen Fall um den es hier im thread geht natürlich Quatsch.
Da ging es nicht um künstliche Kriminelle, sondern um recht große Drogendealer.

Und wie rechnest du das auf?
Man versucht auf Basis der aktuellen Gesetzeslage schwerkriminelle Drogendealer zu fassen.
Das ist doch ok.
Du willst also Ermittler oder wen auch immer in den Knast stecken weil sie auf Basis aktueller Gesetze agieren?

Irgendwie läuft da was in deiner Kette falsch.
 
Kleiner Tip, wenn man als Opposition ernstgenommen werden will sollte man nicht nach Lust und Laune Beitragskontext ignorieren. Denn damit wird dein Argument hinfällig.

Kleiner Lösungshinweis:
-Arbeitszeit der Strafverfolger
 
Zuletzt bearbeitet:
so oder so geht es dir um verbrannte Steuergelder und du bagatellisierst die Taten der Kriminellen um die es hier geht, oder sehe ich das falsch?
 
"Beihilfe zum Drogenkonsum" ist, so wie ich das sehe, in der Tat eine Bagatelle.
Würden sie Beihilfe zur Selbsttötung leisten, dann würde das in Deutschland sogar legal sein.
 
Bagatelle:
"...Vier Beschuldigten, alle im östlichen Bayern. So konnten 11 kg Amphetamin, 150 Gramm Kokain, 250 Gramm Heroin, 175 Gramm MDMA und 1.425 Ecstasy-Pillen sichergestellt werden. Die beschlagnahmten Drogen haben einen Marktwert von etwa 130.000 Euro."
?
Im Ernst, das ist ne Bagatelle?
Na dann weiterhin viel Spaß
 
Bagatelle:
"...Vier Beschuldigten, alle im östlichen Bayern. So konnten 11 kg Amphetamin, 150 Gramm Kokain, 250 Gramm Heroin, 175 Gramm MDMA und 1.425 Ecstasy-Pillen sichergestellt werden. Die beschlagnahmten Drogen haben einen Marktwert von etwa 130.000 Euro."
?
Im Ernst, das ist ne Bagatelle?
Na dann weiterhin viel Spaß

Jepp ist doch nicht viel. Der Max von Shiny Flakes hatte wohl über 900 Kilo an Drogen verschickt und gefunden wurden noch 360 Kilo Drogen (nach Angaben der Staatsanwaltschaft alles außer Heroin) in sein Kinderzimmer. Was hat er bekommen? 7 Jahren und drei Millionen Euro Wertersatz.





 
Bisschen Off Topic mus sein...
Ja, in Deutschland ist Beihilfe zum Suizid, im Gegensatz zB zu Österreich, völlig legal. Jedoch nicht zu verwechseln, mit der Tötung auf verlangen, wo die eine Person aktiv an der Tötung mitwirkt.
Das mit einer bestechend logischen Begründung. Beihilfe zu einer legalen Tat, kann selbst nicht strafbar sein.

Mir persönlich ist schleierhaft, wieso die "echte" organisierte Kriminalität dieses Geschäftsfeld nicht schon längst übernommen hat.
Die Server stehen in Südamerika, wo die Behörden keine Chance haben, die Server down zu nehmen. Den eigentlichen Versand bewerkstelligen die Kleindealer vor Ort. Bei dem großen Netz machts dann überhaupt nichts, wenn der eine, oder andere Versender hops genommen wird. Die Infrastruktur, inklusive Geldwäsche, ist ja schon vorhanden. Naja, vielleicht ist der online Markt nur Peanuts für die. Aber für nen ambitionierten, aufstrebenden "Geschäftsmann" dort, müsste das doch ein echt lukratives Geschäftsmodell sein, auch wenn er viel von seinem Gewinn an seine Partner in der Mafia abführen müsste.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Beihilfe zum Drogenkonsum" ist, so wie ich das sehe, in der Tat eine Bagatelle.
Bagatelle würde ich das jetzt nicht gerade nennen. Zumal die Folgen für die Konsumenten teils schwerwiegend und teuer sind. Ach nein, für Gesundheitsschäden kommt ja die Allgemeinheit auf.

§ 217 StGB, wer Beihilfe nicht geschäftsmäßig leistet, kommt dank Abs. 2 so davon.
Problematisch ist dann höchstens noch die Verpflichtung zur Hilfeleistung (323c StGB).
Zwischen "Förderung des Drogenkonsums" und tatsächlich erwünschter Sterbehilfe gibt es aber wohl doch noch einen kleinen Unterschied.
 
Ohhh MC Donaldś und Coca Cola mit Nestlé und Bayer endlich hochgekommen ? :D

Wird ja auch mal zeit ...
 
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