Keine Zensur für Google-Suche nach Torrents


Das französische Tribunal de Grande Instance Paris , dass Suchanfragen nach Torrent-Dateien bei Google und Bing nicht zensiert werden dürfen. Das Gericht wies die Klage der französischen Musikindustrie zurück, die die Suche nach bestimmten Musikern und den Begriff Torrent verbieten lassen wollte.


Eine Lobby-Organisation der französischen Musikindustrie, das Syndicat National de l’édition Phonographique (SNEP) hatte eine entsprechende Klage eingereicht. Die Anwälte von SNEP forderten, dass Suchanfragen nach „Torrents“ und drei bestimmten französischen Künstlern (Kendji Girac, Shy’m und Christophe Willem) unterdrückt werden sollen.

Mit der Begründung, dass es sich bei Torrent-Dateien aber um einen geläufigen Begriff handelt, der außerdem nicht nur mit illegalen Downloads im Zusammenhang steht (BitTorrent ist eine neutrale Technologie, über die nicht nur illegale Inhalte geteilt werden), lehnte das Gericht den Antrag ab. Ferner missfiel dem Gericht, dass nur 3 Vertreter der Künstler diese Klage anstrebten. Hätte die SNEP im Namen aller Mitglieder die Klage eingereicht, wären die Aussichten auf Erfolg größer gewesen, weil man da die Interessen einer Mehrheit vertreten würde. Ferner wurde noch kritisiert, dass die verlangten Maßnahmen zu breiten Überwachungsmaßnahmen und zur Blockade von legalen Seiten führen könnten. In einer Google habe (als Schrankenwärter) dafür zu sorgen, dass die Künstler wieder zu einem angemessenen Einkommen gelangen. SNEP verlangt von Google, den Suchalgorithmus zu ändern, um die Piraterie-Problematik effektiv zu bekämpfen.

Fazit:

SNEP trägt nun die Gerichtskosten in beiden Fällen und muss zusätzlich noch 15.000 Euro an Microsoft (Bing) bzw. 10.000 Euro an Google bezahlen.

Unter Berücksichtigung der Kritikpunkte des Gerichts, wäre auch ein anderer Ausgang möglich gewesen, denn das französische Höchstgericht zwang Google bereits 2012 dazu, Begriffe wie „Torrent“ oder „Megaupload“ von der Autocomplete-Funktion auszunehmen. Diese wurde den Nutzern daraufhin nicht mehr als Suchbegriff vorgeschlagen.




Autor: Antonia
 
Unter Berücksichtigung der Kritikpunkte des Gerichts, wäre auch ein anderer Ausgang möglich gewesen, denn das französische Höchstgericht zwang Google bereits 2012 dazu, Begriffe wie „Torrent“ oder „Megaupload“ von der Autocomplete-Funktion auszunehmen. Diese wurde den Nutzern daraufhin nicht mehr als Suchbegriff vorgeschlagen.

Begriffe aus der Autovervollständigung auszunehmen oder prinzipiell keine Ergebnisse zu einem bestimmten Begriff zu liefern, dazwischen liegen Welten.
Ich interpretiere die Begründung des Gerichts so, als dass die Klage auch unter anderen Bedingungen keine Chance gehabt hätte:

[Es handelt sich bei] Torrent-Dateien (...) um einen geläufigen Begriff (...), der außerdem nicht nur mit illegalen Downloads im Zusammenhang steht. (...)
Ferner wurde noch kritisiert, dass die verlangten Maßnahmen zu breiten Überwachungsmaßnahmen und zur Blockade von legalen Seiten führen könnten.

Ich bezweifele, dass ein Kollateralschaden, wie er durch eine Zensur von "Torrent" entstehen würde, in irgendeiner Weise akzeptabel wäre, nur weil ein paar Künstler dadurch ein paar Euro mehr verdienen würden und dieser Auffassung scheint auch das Gericht zu folgen.



Mich hat aber eher dieser Absatz zum Schmunzeln gebracht:

Google habe (als Schrankenwärter) dafür zu sorgen, dass die Künstler wieder zu einem angemessenen Einkommen gelangen. SNEP verlangt von Google, den Suchalgorithmus zu ändern, um die Piraterie-Problematik effektiv zu bekämpfen.
Ich weiß nicht, ob ich das für naiv, dumm-dreist oder beides halten soll. Google ist kein Anwalt der Musikindustrie und auch kein Manager für Künstler. Die Aufgabe, den Künstlern ein angemessenes Einkommen zu beschaffen obliegt den meisten Künstlern selbst oder ihren Managern, nicht google.
Den Google-Suchalgorithmus im Kern zu verändern, um die Piraterie-Problematik zu bekämpfen klingt für mich nach mittelalterlichen "Heilpraktiken". Wer Warezseiten sucht, der braucht dafür nicht google. Google müsste schon sämtliche Zeitungen/ Zeitschriften/ Foren/ Twitter/ etc usf. aus dem Index nehmen, weil irgendwo ein Link oder ein Verweis auf einer Warezseite platziert worden sein könnte. Selbst dann wäre nicht sichergestellt, dass Nutzer nicht auf Warezseiten finden können.
 
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