Eine Rohrbombe im Keller. Aber kein Terrorist!
Doch als terroristischer Attentäter wird Halil D. nun trotzdem nicht verurteilt. Richterin Clementine Englert hatte bereits im Vorfeld der Urteilsverkündung erklärt, dass Indizien und Zeugenaussagen wohl nicht ausreichen würden, um den Tatvorwurf, Halil D. habe einen konkreten Anschlag vorbereitet, aufrechtzuerhalten
Am Ende ist auch die Staatsanwaltschaft dieser Sicht gefolgt. Verantworten musste sich der arbeitslose Halil D., der ein Chemiestudium abgebrochen hat, deshalb nicht mehr für die Planung eines islamistischen Attentats, sondern ausschließlich wegen des illegalen Besitzes von Waffen und Sprengstoff sowie Urkundenfälschung.
Sein Anwalt hat das Bild eines unschuldigen Justizopfers gezeichnet, eines Mannes, der nun damit kämpfen muss, stigmatisiert worden zu sein. Er hatte für alles eine Erklärung. Die IS-Propagandavideos? Solche Filme hätten heute auch Mittelstufenschüler auf dem Handy; Halil D. beschäftige sich eben intensiv mit der Situation in Syrien. Die religiöse Radikalisierung? Manche Menschen würden im Laufe ihres Lebens halt religiöser, andere nicht.
Tödlich, auch neun Meter weit entfernt
Die gefundene Rohrbombe nannte Aydin gar einen „Böller“. Das ist mehr als verniedlichend: Sprengstoffexperten des hessischen Landeskriminalamts hatten bei Versuchen mit Nachbauten der Bombe nachgewiesen, dass sie mindestens im Umkreis von neun Metern Menschen hätte töten können.
Ich bin kein Narr“, lautet das trotzige Schlusswort, das Halil D. in dem Prozess spricht. Verurteilt wird er am Ende wegen Urkundenfälschung und verbotenen Waffen- und Sprengstoffbesitzes zu
zweieinhalb Jahren Haft. Bis das Urteil rechtskräftig wird, soll er weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Gericht geht von Fluchtgefahr aus; auch die Gefährlichkeit des Angeklagten und seine Affinität zu Gewalt sprächen für diese Entscheidung.