Gibt es rechtliche Gründe hier nicht zu parken?

drfuture

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Leute gibts die haben echt langeweile... nur das ich dann ab und an leicht trotzig reagiere ;D
Montag Abend hatte ich am Parkplatz allen ernstes ein Schreiben in der Windschutzscheibe am PC ausgedruckt + in einer schönen Kunststoff-Hülle vor dem Regen geschützt :eek: :p *Dies ist kein Parkplatz, sollten Sie weiterhin hier parken lasse ich sie Abschleppen* ... :D

Gut Abschleppen lassen kann sie mich auf einem Parkplatz der ihr nicht gehört + ich Sie nicht zuparke meines Erachtens so oder so nicht...
Evtl. könnte somit die Polizei Max einen Strafzettel verhängen der es mir sogar wert wäre.. ich werde da wenn es passt so oder so wieder parken da meinem Wissensstand nach nichts dagegen spricht dort zu parken.

Da sich sowas aber immer für eine schöne Diskussion eignet hier eben mal die Frage was ihr davon haltet. Mein Parkplatz ist an der Rot markierten Stelle.
Links daneben sind Locker noch über 3,50m Platz - denke sogar wesentlich mehr als Durchfahrts-weg

 
Zuletzt bearbeitet:
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

Ist halt Platz der zum Rangieren vorgesehen ist. Wenn du jetzt von Leuten ausgehst die zu doof sind Auto zu fahren, kann dein Auto schon mal im Weg stehen. Oder im Falle, dass da größere Fahrzeuge um die Kurve müssen.
 
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

Ich denke mal, links naneben ist ein Busch oder eine andere Grünfläche.
Wo der Rote Kringel ist, ist halt keine ausgewiesene Parkfläche sondern die Durchfahrt.
Braucht wirklich mal eine(r) nur doof wie Knäckebrot sein und bekommt die Kurve nicht.
Abschleppen lassen kann sie dich. Aber die Zeche zahlt sie selber und kann "versuchen" das Geld auf dem Rechtsweg zurück zu holen. (Aber den Punkt kennen die hiesigen Hobbyjuristen besser)

Mal so nebenbei:
War vor 3 Wochen auf einem Trödel der einmal die Woche am Samstag und einmal im Monat dann am Sonntag auf einem Parkplatz statt findet. Während dieser Zeit herrscht da Parkverbot.
Die Nacht vorher hat es etwas geschneit.
Da stand auch noch einer auf dem Parkplatz der da an dem Morgen schon nicht mehr hätte stehen dürfen.
Hätten den auch abschleppen lassen können. Aber die haben den zusammen geschobenen Schnee hinter dem Auto aufgetürmt. War nen Stattlichen Haufen.:T
Der Stellt sich an Flohmarkt-Tagen da nicht mehr freiwillig hin.
 
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  • #4
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

Auch auf eigene Kosten kann mich niemand Abschleppen? Man kann doch nicht weil man jemanden nicht Mag 200€ zahlen und sein Auto an den Arsch der Welt bringen... grundlos... - Klar kann jemand rein fahren aber das kann immer und überall passieren, das ändert ja nichts daran das der der in ein Auto rein fährt erst mal Schuld ist.
Nach allen Seiten ist wie gesagt Minimum 1,5 Auto-längen / Breiten platz, an mir ist auch schon ein LKW vorbei gefahren ....

Rechts vom Auto ist Grünfläche ja. Und ja ist keine ausgewiesene Parkfläche aber die weißen Linien sind solange kein Schild steht "Nur auf markierten Flächen parken" nur ein Angebot dort zu parken - und kein Verbot außerhalb der Markierungen zu parken.
 
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

Sind denn sonst alle Parkplätze belegt, oder möchtest du dir nur 200m Fußweg sparen?
 
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  • #6
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

WENN ich dort Parke was eigentlich sehr selten ist - k.a 2-3x im Jahr dann nur wenn ich es sonst Zeitlich nicht schaffe den Zug zu erwischen wenn ich sonst gaaaaanz rechts parken müsste und der Parkplatz zu 90% schon voll ist.
 
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

Hier im Industriegebiet ist ein ähnlicher riesiger Parkplatz. Aufgrund der vielen Firmen und Arbeiter hier ist der aber MEHR als voll. Da stehen auch viele teilweise auf Grünflächen zwischendrin oder so wie du eben neben dem eigentlichen Parkplatz. Soll man nicht, muss man aber, weil die Stadt bzw Verwalter des Industrieparks keine weiteren Flächen bauen. Ist eben Theorie und Praxis. Stört sich auch keiner dran, weil jeder hier mal herkommt und mal alles voll ist und man dann "wildparken" muss.

Kurz: Der Typ soll sich nicht so anpissen und sich mal richtige Probleme im Leben suchen, um die er sich kümmern kann. Imho.
 
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

Abschleppen lassen kann sie dich. Aber die Zeche zahlt sie selber und kann "versuchen" das Geld auf dem Rechtsweg zurück zu holen.
Stimmt so imho nicht. Der Parkplatz gehört "Ihr" ja nicht. Nur der Parkplatz Eigentümer könnte das veranlassen. Imho schleppt sogar die Polizei nur dann ab wenn eine Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Sprich es geht keine Durchfahrt für Autos oder schlimmer Krankenwagen/Feierwehr mehr.

Kann natürlich sein das dich die Frau beim zuständigen Amt oder so anschwärzt und die dann mal intervenieren.

PS: Sei froh das du einen netten Denunzianten gefunden hast :D

 
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

Naja, die Motorhaube "vollscheißen" dürfte wohl eher auf Sachbeschädigung hinauslaufen, und eher einen negativen Effekt auf den Park-Verwarner haben.

Zum eigentlichen Parkplatz... Recht hat der Schreiber/die Schreiberin (woher weißt du eigentlich das es sich um eine Sie handelt?), dein Parkplatz ist kein Parkplatz, und wenn du wirklich nur aus Bequemlichkeit dort parkst, und nicht, weil sonst kein anderer Parkplatz mehr vorhanden war, dürfte auch die Polizei etwas ungehaltener reagieren. Abschleppen selbst darf sie nur, wenn in irgendeiner Weise ihr Eigentum beeinträchtigt wird, wobei ich damit jetzt nicht meine, das sie etwas mehr beim Herausfahren vom Parkplatz etwas mehr auf ihre Fahrweise achten müsse.

Ganz ehrlich, aber ich würd mir den Stress nicht geben. Der Zettelverteiler hat i.d.R. mehr Zeit als andere, einen größeren Dickkopf als andere, und dadurch einen wesentlich längeren Atem als jemand, der schnell zum Zug rennen muss. Es ist unnötiger Stress, den kein Mensch braucht, diese Menschen sich aber zu ihrer Lebensaufgabe gemacht haben (sieht man schon am einlaminierten Zettel).
 
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  • #10
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

Es ist kein markierter Parkplatz ... Aber mit der Argumentation darf ich auch in einer normalen Straße nicht am Straßenrand parken...
"Sie" die Person ... war nicht als Dame / Herr gemeint.

Wie ist denn ein Parkplatz definiert?
 
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

Die Autos müssen halt bei entgegenfahrt aufeinander warten. Das nervt die Leute ab. Das war's. Vergiss nicht, wir leben in Deutschland. Eig. noch nett, das man dir nur einen Brief geschrieben hat, hätte gleich ne Schleppe erwartet. Kommt auch drauf an, ob es ein Privat oder Öffentlicherparkplatz ist. Privatbesitzer kann alles so regeln, wie er es will idr. gilt meissten die StVo.
 
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  • #12
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

Das mit dem Schlepper ist ja die Frage - der dürfte eben gar nicht kommen dürfen... ist ein Öffentlicher Parkplatz bzw. kann auf Privaten nur der Eigentümer etwas machen - sprich hier maximal die Bahn ...

@aufeinander warten - das ist mir klar, stelle mich dort ja eben auch nur hin wenn es nicht anders geht - aber das sich jemand ärgert ändert nichts an der Rechtslage und das es ohne Grundlage weder einen Abschlepper noch einen Strafzettel geben kann... und das ist die Frage hier ;)

Gut ich sehe ein der Threadtitel war etwas blöd formuliert ;D
 
Re: Fällt jemand ein Grund ein hier nicht zu parken?

@aufeinander warten - das ist mir klar, stelle mich dort ja eben auch nur hin wenn es nicht anders geht -

WENN ich dort Parke was eigentlich sehr selten ist - k.a 2-3x im Jahr dann nur wenn ich es sonst Zeitlich nicht schaffe den Zug zu erwischen wenn ich sonst gaaaaanz rechts parken müsste und der Parkplatz zu 90% schon voll ist.

Wie "wenn es nicht anders geht" liest sich das nicht wirklich. Einfach mal ein paar Minuten früher losfahren. Dann kann man auch die paar Meter notfalls laufen. Und ja, ich bin da etwas empfindlich, da bei mir im Job jeder zweite mit vergleichbaren Argumenten alles vollparkt.

So lange du dabei aber keine Dritten behinderst, kann dir aber meiner Meinung nach keiner etwas. Ist aber halt z. B. die Frage, ob ein LKW an der Stelle noch um die Kurve komme (ist auf dem Bild nicht wirklich abzuschätzen).
 
Ich verstehe das Problem auch nicht - rechtlich mag es wohl okay sein, wer weiß das schon, trotzdem kann man doch einfach in den gekennzeichneten Parkflächen parken? Der Inhaber wird sich schon was dabei gedacht haben, würde ich behaupten.

Ob die Aktion "der Person" nun okay war oder nicht ist doch völlig egal - wieso muss man heutzutage denn immer direkt so provozieren? :unknown:

Ansonsten:
Einfach mal ein paar Minuten früher losfahren. Dann kann man auch die paar Meter notfalls laufen.
 
Vorausgesetzt, ich habe auf dem Foto Markierungen gesehen, dürfte die öffentliche Zugänglichkeit gelten.
Also gilt die StVO. Unabhängig davon wem das Gelände gehört, der es zur Verfügung stellt.

Ich meine rausgelesen zu haben, dass die DB das als P&R-Parkplatz zur Verfügung stellt. Sollte ein Schild an der Einfahrt stehen.

Wer also außerhalb der Markierungen parkt, parkt falsch. Egal wieviel Platz da noch neben ist und ob alle Autofahrer die gängigen Manöver
mit dem runden Teil vor dem Bauch, den 3 Pedalen unten und dem lustigen Stock da rechts in Reichweite hinbekommen.

Allerdings kann (außer der DB) niemand Privates einen Abschlepper kommen lassen. Da wird derjenige nur zur Vorkasse des
Schleppunternehmens gebeten. Den Abschlepper kann das Ordnungsamt bestellen. Das ist für den ruhenden Verkehr zuständig.
Das Ordnungsamt kann aber jeder anrufen.
Die Polizei kommt für so was nicht. Die kommen dann nur/nur dann, wenn es einen Unfall gegeben hat um den aufzunehmen.

Ob das Ordnnungsamt einen Schlepper bestellt, wenn noch so viel Platz ist, ist fraglich. Eher stiften die ein Knöllchen.
Sollte allerdings der Wagen so behindernd stehen, dass selbst Rangieren für andere kaum möglich ist oder überhaupt halbwegs flüssiges Fahren,
dann sind die auch mal bereit, so einen Schlepper kommen zu lassen. Und wenn's nur um ein Statement geht, damit für ein paar Wochen Ruhe ist.
(So was spricht sich recht schnell unter den Auto-Zugfahrern rum.)
 
Ob das Ordnnungsamt einen Schlepper bestellt, wenn noch so viel Platz ist, ist fraglich. Eher stiften die ein Knöllchen.
Denkbar wäre hier auch noch einiges. Beispielsweise wenn der Parkplatz einmal wirklich voll ist und auf der anderen Seite ebenfalls noch jemand parken würde und dann jemand das Ordnungsamt ruft (weil dann wirklich wenig Platz wäre) - oder sich halt ber der Bahn beschwert. Dann könnte es durchaus passieren, dass das eigene Auto entfernt wird, obwohl zum Zeitpunkt des Parkens noch genügend Platz zum Durchfahren war. Weiß ja niemand von Ordnungsamt/Bahn/etc., wer nun zuerst da war.
 
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  • #17
Es gibt kein Problem.... zum einen gibt es eben durchaus Situationen da geht *rechtzeitig* losfahren nicht
Zum anderen kann eben auch der Parkplatz voll sein - wäre ebenfalls nicht das erste mal gewesen.
Mich interessiert das einfach :coffee:

@chegge - Allgemein gibt es kein Gesetz / Kein Gebot das das Parken außerhalb der Gekennzeichneten Flächen verbietet....
Das Parken ist nur dann auf den Gekennzeichneten Flächen zwingend wenn das Parkplatzschild ein passendes Zusatzschild hat oder es sich um einen Privatgrund / Privatparkplatz handelt und die Einstellungsbedingungen dies vorschreiben... in der StVo steht dazu nichts.

In diesem Fall weiß ich inzwischen das es sich wirklich um Privatgrund der Stadt handelt und dort nur Parken auf gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Somit hat sich diese Frage für mich geklärt. Die Person mit dem Zettel könnte trotzdem nicht abschleppen lassen. Irgendwas machen kann nur der Eigentümer also die Stadt und diese Verlangt 30€ bei Zuwiderhandlung gegen die Einstellungsbedingungen. Es gibt ein Schild mit kleingedrucktem :D
 
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