Kim Dotcom wird wie erwartet ausgeliefert


Der Anklage des Megaupload-Gründers Kim Dotcom nebst Bram van der Kolk, Mathias Ortmann und Finn Batato steht nun nichts mehr im Weg. Richter Nevin Dawson genehmigte vor einigen Stunden die Auslieferung des deutschen Internet-Unternehmers von Neuseeland in die USA. Dotcoms Anwälte kündigten bereits an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Allen Angeklagten droht ein Weihnachtsfest hinter Gittern.
Die vier Angeklagten werden in 2015 kein gesegnetes Weihnachtsfest feiern können, sie werden schon bald in die USA ausgeliefert. Der gebürtige Kieler kämpfte schon seit langer Zeit gegen seine Auslieferung. Das Justizministerium der USA wirft den Verdächtigen vor, Verschwörung zu Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche begangen zu haben. Bis zur Schließung von Megaupload soll der Sharehoster rund 175 Millionen Dollar eingespielt haben. Rund 4 Prozent des Datenverkehrs im gesamten Internet lief damals nur von und zu Megaupload.

Die Beweise gegen die vier Angeklagten waren erdrückend, das heutige Urteil war in dieser Form zu erwarten. Der Ex-Programmierer Andrus Nomm hatte im Vorfeld , alle Beteiligten wären sich über die Existenz der vielen Schwarzkopien auf ihren Servern im Klaren gewesen. Das Reward-Modell bezahlte genau die Uploader am besten, die bei Megaupload die aktuellsten Schwarzkopien hochgeladen haben. Nomm gab zudem an, alle im Leitungsteam hätten gewusst, dass man am urheberrechtlich geschützten Material Dritter verdient hätte. Im Vorfeld hatten die Verteidiger darauf plädiert, die Geschäftsleitung von Megaupload habe keine Ahnung davon gehabt, was auf den Servern ihres Sharehosters geschehen sei.

Ein deutscher Bekannter von Dotcom aus den 80er Jahren, der anonym bleiben möchte, kann die Auslieferung „wirklich nicht feiern“, obwohl das Urteil auch für ihn wenig überraschend kommt. Der eigentliche Skandal sei es aber, wie die Behörden an die Beweise im Fall Megaupload gelangt sind. So wurden vor Gericht unzählige Skype-Protokolle als Beweis vorgelegt, die man nur mit Hilfe der Techniker von Geheimdiensten entschlüsseln konnte. Was die Tätigkeit eines Geheimdienstes mit Urheberrechtsverletzungen gemeinsam haben soll, wurde hingegen nicht erläutert. Der ehemalige Hacker und Programmierer aus dem Dunstkreis von Kim Schmitz kann auch nicht nachvollziehen, warum sich die Presse nicht auf die geheimdienstliche Auswertung der Beweise gestürtzt hat. „Mit einer Terrorabwehr oder Bedrohungen eines Staates von innen oder außen hatte Megaupload nie etwas zu tun, wieso berichtet keiner darüber?„, hinterfragt der frühere Hacker die Aktivitäten der Presse.




Kim Dotcom: selbst zur Zielscheibe auserkoren


Doch Dotcom hat sich letztlich selbst zur Zielscheibe gemacht. Er legte sich mit hochrangigen Politikern an und präsentierte immer wieder seinen Reichtum in der Öffentlichkeit. Wäre er (wie andere Betreiber von Sharehostern) im Hintergrund geblieben und hätte keine US-Präsidenten etc. verunglimpft, wäre Megaupload trotz seiner Größe wahrscheinlich bis zum heutigen Tag online. Auch der FBI-Deal mit Nomm hinterlässt eine düstere Note. Der inhaftierte Entwickler wollte so bald wie möglich das Gefängnis verlassen, um seinen Sohn sehen zu können. Für die verkürzte Freiheitsstrafe von 366 Tagen hat er dem FBI diverse Einblicke in das Leben Dotcoms erlaubt, die sie sonst nicht bekommen hätten.

Kim Dotcom gibt sich trotz der drohenden Abschiebehaft kämpferisch. Auf Twitter vor vier Stunden: „Thank you for your support. The fight goes on. Enjoy the holidays. I’m happy to be with my kids. There are bigger things than copyright :-)




Autor: tarnkappe
 
Ganz ehrlich: Ich bin und war nie ein Fan von Kimble, im Gegenteil. Aber das, was hier die letzten Jahre abging, ist einfach unter aller Sau...
 
Ist die falsche Überschrift die übliche Schlamperei oder Absicht?

Dotcoms Anwälte kündigten bereits an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Allen Angeklagten droht ein Weihnachtsfest hinter Gittern.
Die vier Angeklagten werden in 2015 kein gesegnetes Weihnachtsfest feiern können, sie werden schon bald in die USA ausgeliefert.

Die Rechtsmittel sind noch nicht ausgeschöpft aber das Ergebnis steht schon fest? :m
 
Der Prozess gehört ihm dort gemacht wo er die Staatsbürgerschaft hat, also entweder Neuseeland oder Deutschland.
Man kann doch niemanden in die USA ausliefern der dort noch nichtmal eine Staatsbürgerschaft hat.

Das verstößt doch gegen sämtliche Menschenrechte dieser Erde. Hat er nicht noch eine deutsche Staatsbürgerschaft auch wenn er nach Neuseeland ausgewandert ist? Ab vor den EuGH wenn das geht und dort gegen die Auslieferung Einspruch einlegen.

Bis zur endgültigen Auslieferung werden aber noch Jahre vergehen wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden.
 
Ist es nicht verfassungswidrig, deutsche Staatsbürger an Staaten auszuliefern in denen ihnen die Todesstrafe droht?
 
Droht ihm in den USA denn die Todesstrafe oder meinst du ausliefern an einen Staat der die Todesstrafe in seinem Rechtesystem nutzt?
 
Wenn ich die Zahl richtig im Hinterkopf habe, drohen im bis zu 20 Jahre Haft in den USA.

Keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld

Die Aufgabe des Richters bestand darin, zu klären, ob die USA einen rechtmäßigen Anspruch in dem Fall haben. Mit der Frage nach der Schuld oder Unschuld der vier Angeklagten musste sich Dawson nicht befassen. Dotcom drohen in den USA 20 Jahre Haft wegen Urheberrechtsverletzungen, Betrugs und Geldwäsche.

kann man es auch nachlesen.
 
Das Problem ist, dass die deutsche Justiz gar keine Gewalt über ihn hat. Aus Deutschland hätte er nicht ausgeliefert werden können.
 
Er hat die Amis mehrfach regelrecht vorgeführt. Das reicht für mehrere Todesstrafen. Wie ist es in Neuseeland mit Botschaften, equadorianischen und russischen?
 
@Statesman: Eine Deutsche Botschaft gibt es in Neuseeland auf jeden Fall.

Ist es nicht verfassungswidrig, deutsche Staatsbürger an Staaten auszuliefern in denen ihnen die Todesstrafe droht?
Gegen welche Verfassung sollte das verstoßen? Das ist eine Sache zwischen Neuseeland und den USA. Deutschland könnte nur intervenieren, falls er noch deutsche Staatsbürgerschaft hätte. In dem Fall sollte er sich unverzüglich zur deutschen Botschaft begeben. Abgesehen davon dürfte die Todesstrafe wohl kaum zur Debatte stehen.

Der Prozess gehört ihm dort gemacht wo er die Staatsbürgerschaft hat, also entweder Neuseeland oder Deutschland.
Man kann doch niemanden in die USA ausliefern der dort noch nichtmal eine Staatsbürgerschaft hat.
Du vergisst, die USA ist Weltenpolizei und offensichtlich geht es eben doch. Gesetze werden von Staaten gemacht und von Staaten gebrochen. Selbst wenn es verboten wäre, was willst du dagegen machen? "mimimi" hilft da nicht weiter.

Das verstößt doch gegen sämtliche Menschenrechte dieser Erde. Hat er nicht noch eine deutsche Staatsbürgerschaft auch wenn er nach Neuseeland ausgewandert ist?
Gegen welches der Menschenrechte sollte das verstoßen haben? Bedenke, er hält sich in Neuseeland auf, du müsstest also nach dort geltenden Gesetzen suchen. Deutschland könnte bestenfalls intervenieren, wenn er noch deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Aber selbst wenn es gegen irgendwelche Gesetze verstoßen sollte, wen willst du verklagen? Den neuseeländischen Staat? Die USA? Selbst wenn sich dann heraus stellen sollte, dass das Vorgehen illegal war, was willst du dann machen? Glaubst du die rücken den freiwillig wieder heraus?

Aus Deutschland hätte er nicht ausgeliefert werden können.
Ich glaube Dotcom hat gute Gründe nicht mehr nach Deutschland zurück zu kommen. Ich meine mich zu erinnern, dass ich mal gelesen habe, dass er in Deutschland einigen Leuten mit Geld und Einfluss so sehr auf die Füße getreten ist, dass er in Deutschland nicht mehr sicher wäre. Schätzungsweise sind ihm eventuell 20 Jahre Gefängnisaufenthalt in den USA lieber als zurück nach Deutschland zu kommen. Abgesehen davon bin ich mir nicht sicher, ob die Bundeskanzlerin ihn nicht persönlich auf Zuruf der USA ausliefern würde.


Ich muss sagen, dass ich nichts für oder gegen den Mann habe. Er hat sich nicht besser oder schlechter verhalten, als die Kriminellen, die sich Politiker oder Manager schimpfen. Nur hat er weder politische Immunität noch eine Mrd. Lobby im Rücken. Ich halte ihn nicht für eine Bedrohung für sich oder Dritte, er ist vielleicht größenwahnsinnig und hat einige Leute finanziell geschädigt, aber die Auslieferung ist einfach übertrieben. Auch eine besondere Fluchtgefahr sehe ich nicht. Man könnte ihn auch bis zu einer etwaigen Verhandlung auf freiem Fuß lassen, ihm aber die Ausreise untersagen. Dann könnte er zumindest Weihnachten mit der Familie verbringen.
 
Ist die falsche Überschrift die übliche Schlamperei oder Absicht?
...
Die Rechtsmittel sind noch nicht ausgeschöpft aber das Ergebnis steht schon fest? :m
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SCNR ;)

Ist es nicht verfassungswidrig, deutsche Staatsbürger an Staaten auszuliefern in denen ihnen die Todesstrafe droht?
Meinst du denn, Neuseeland würde eine deutsche Verfassung interessieren?
Aus Deutschland hätte er nicht ausgeliefert werden können.
Warum nicht? Das im Oktober 2009 neu abgeschlossene Auslieferungsabkommen zwischen der EU und den USA besagt nur, dass keine Auslieferung erfolgt, wenn in den USA die Todesstrafe droht (§ 8 IRG). Das ist wohl kaum der Fall.

Du vergisst, die USA ist Weltenpolizei und offensichtlich geht es eben doch. Gesetze werden von Staaten gemacht und von Staaten gebrochen. Selbst wenn es verboten wäre, was willst du dagegen machen? "mimimi" hilft da nicht weiter.
Und wieder die Frage: Warum auch nicht? Selbst hier in Deutschland würde nichts gegen eine Auslieferung sprechen.
 
Sollte er wirklich vor 20 Jahren Knast stehen, wird er sich nen Strick nehmen. Davon bin ich eigentlich überzeugt.
 
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SCNR ;)

Blödsinn. Das betrifft ja nur den Verfasser. Wenn ich Fehler in News lese, schreibe ich das entweder in den Thread des Autors rein, oder meist, wenn es sich um läßliche Fehler handelt, per PN.

I.d.R. ärgert mich ein Fehler auch nicht, aber in diesem Fall ist der Anspruch ein anderer, also auch die Erwartung.
 
Warum nicht? Das im Oktober 2009 neu abgeschlossene Auslieferungsabkommen zwischen der EU und den USA besagt nur, dass keine Auslieferung erfolgt, wenn in den USA die Todesstrafe droht (§ 8 IRG). Das ist wohl kaum der Fall.

Nein. Art. 16 II GG
Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Weder sind die USA Mitgliedstaat der EU, noch sind die US-Gerichte internationale Gerichtshöfe.
 
Stimmt, die Rechtsmittel wurden noch nicht alle ausgeschöpft. Dennoch wird dies letztlich nur eine Verzögerung der Auslieferung bedeuten, nicht mehr. Die vorgelegten Beweise (seien sie auch mit Hilfe von Geheimdiensten erworben) sind so stichhaltig, dass es für Kim wirklich schlecht aussieht. Hätte er sich (wie alle anderen Betreiber von Sharehostern auch) still und leise verhalten, wäre Megaupload wahrscheinlich bis heute online!
 
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