
Wenn das Internet ausnahmsweise mal geschlossen hat… Foto:
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, thx! (CC BY 2.0)Die EU-Kommission hat heute ihre Pläne zur Modernisierung des europäischen Urheberrechts präsentiert. Dabei soll eine Art Leistungsschutzrecht reloaded eingeführt werden. Das reine Verlinken oder Einbetten von Inhalten soll grundsätzlich unter Urheberrechtsschutz gestellt werden. Alle Links auf kommerzielle Inhalte wären dann ausnahmslos kosten- und genehmigungspflichtig. Ein Internet, wie es heute existiert, wäre dann in Europa nicht mehr denkbar. Linkfreiheit adé?
Die Vorschläge beinhalten aber auch einige positive Aspekte. So soll der grenzüberschreitende Zugang zu kreativen Inhalten verbessert und das jetzige Geoblocking abgeschafft werden. Zudem soll eine faire Beteiligung von Kreativschaffenden an der Wertschöpfung im Online-Bereich sichergestellt werden. Im vorgestellten Entwurf setzt sich die Kommission intensiv mit der Frage auseinander, wie die Entwicklung eines fairen digitalen Binnenmarkts für digitale Werke gelingen kann, bei dem vor allem die Akteure am Anfang der Wertschöpfungskette angemessen beteiligt werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Rolle und Verantwortlichkeit von Online-Plattformen diskutiert. Kein Wunder, dass die GEMA
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Doch die Mitteilung der EU-Kommission zur Modernisierung des Urheberrechts geht weit darüber hinaus. Kritiker wie
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bemängeln, mit dem Entwurf habe die EU-Kommission ihren Frontalangriff auf den Hyperlink angekündigt. Wer auf Inhalte Dritter verlinkt, soll künftig dafür bezahlen und natürlich zuvor um Erlaubnis fragen. Dies steht im völligen Gegensatz zu allen Regelungen, wie das Internet bislang aufgebaut wurde. Links könnten so zu einer juristischen Tretmine werden, Abmahnungen drohen schon beim bloßen Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Künftig auch dann, sofern diese legaler Natur sind. Bislang muss man nur für Links auf illegale Inhalte haften. Die EU-Kommission nahm sich das (in Deutschland und anderen Ländern gescheiterte) Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Vorbild. Das neue Papier ist nichts weiter als ein Leistungschutzrecht reloaded. Die Exklusivrechte der Verlage sollen nun EU-weit festgelegt werden.
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(CDU) hat in den letzten Monaten kein Geheimnis daraus gemacht, dass ihm ein „Instrument“ auf EU-Ebene“ vorschwebt, um der schwächelnden Presse unter die Arme zu greifen. Auch Europaparlamentspräsident Martin Schulz (SPD) sagte kürzlich, die EU müsse „das Verhältnis zwischen Presseverlagen und digitalen Plattformen urheberrechtlich klären“.Linkfreiheit adé?
Für Autoren oder Webmaster ist es weder möglich noch zumutbar, in kurzen Abständen jeden verlinkten Text, jedes eingebettete Video, angezeigte Bild oder jede einzelne Grafik auf den rechtlichen Status zu überprüfen. Wenn das Urheberrecht aber in der geplanten Form kommen wird, drohen genau solche Prüfpflichten. Wer sich daran nicht halten wird, dem drohen Abmahnungen. Auch würde man damit das Prinzip des Webs komplett auf den Kopf stellen. Bislang war es von Vorteil seine Quellen zu nennen und diese aus Fairness mit einem Link zu versehen. Das dürfte sich nächstes Jahr ändern.
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Autor: Lars Sobiraj
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.. ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein html-markup eine rechtliche relevanz haben kann (außer vielleicht im zivilrecht, siehe anydvd, aber da ist ja grundsätzlich alles möglich).. es dürfte doch viel eher ums zitierrecht gehen, wenn eben neben dem link auch auszüge der verlinkten inhalte kopiert und angezeigt werden - kaum zu glauben, dass uns da ausgerechnet die amis mit ihrem "fair use" deutlich vorraus sind
.. trotzdem sehe ich nicht, wo da kohle zu machen ist: wenn es nur um den hyperlink geht und das zitierrecht nicht angerührt wird, dann verlinkt google-news eben einfach nicht mehr, sondern schreibt unter den (fremd-)artikel sowas wie "quelle: focus", also ein zitat ohne link - ob die dadurch wirklich mehr geld machen?
was steht denn genau im gesetzesentwurf?