Entbindet positives Gutachten eines Rechtsanwalts von Haftung?

electric.larry

\''; DROP TABLE user; --
Registriert
13 Dez. 2014
Beiträge
4.484
Ort
Raum 43
Ein Unternehmer in meinem Bekanntenkreis betreibt seit ein paar Jahren eine gewinnorientierte Video-Streaming Platform (nach oesterreichischem Recht) auf der Free-TV Sender live gesehen bzw. einzelne Sendungen aufgezeichnet und zu einem spaeteren Zeitpunkt gestreamt werden koennen.

Da sich durch einen Entscheid des EUGH die Rechtslage in Oesterreich bzgl. des Rechts auf Privatkopie demnaechst wahrscheinlich aendern wird, fuerchtet mein Bekannter, dass er sich mit seinem Service strafbar machen koennte und sucht jetzt nach konkreten Anforderungen, die erfuellt werden muessen, um sein Service auch zukuenftig auf legaler Basis betreiben zu koennen.

Derzeit laesst er von einem Rechtsanwalt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist, ein Gutachten erstellen, das ihm eindeutig bescheinigen soll, ob er sich im legalen Bereich bewegt oder nicht.

Damit zu meiner eigentlichen Frage:

Wenn ein Sender das Unternehmen wegen "Raubmordkopiererei" vor Gericht bringen sollte, wuerde dann ein solches Gutachten eines niedergelassenen Rechtsanwalts, das die Legalitaet der Geschaeftstaetigkeit bescheinigt, vor einer moeglichen Verurteilung durch ein Gericht schuetzen, wenn dieses zur gegenteiligen Auffassung gelangt, dass das Unternehmen doch nicht legal arbeitet?
 
Grob gesagt, nein. Gerichte bzw. die Kläger gehen direkt an den potentiellen Rechtsverletzer ran und nicht an den der ihm "Legalität" bescheinigt hat. Sicherlich wäre ein solches Gutachten dennoch bei einem Prozess hilftreich, aber wie heißt es so schön "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand". Was dein Bekannter im Nachhinein machen kann, ist den Rechtsanwalt dann bei z.B. Schadenersatzzahlungen in Regress zu nehmen, sprich zu versuchen sich die Kohle wiederzuholen, mehr aber auch nicht.
 
ich werf mal den in den raum. bei der strafbemessung kann sich das gutachten zu gunsten deines bekannten :D auswirken.
 
Auch wenn meine Antwort impliziert, daß der Thread in derart überflüssig ist, möchte ich darauf hinweisen, daß es um die eigentliche Frage geht, nicht um die Metaebene.
Was hoat ein aktuelles gutachten mit der rechtlichen Entwicklung zu tuan?

Du schreibst, daß sich die Gesetze ändern könnten. Solange ist ein Gutachten sinnfrei, es sei denn, es soll vor früheren Vergehen schützen. Welche Anforderungen an das Gutachten habt ihr?
 
@TS: Ich kenne mich im österreichischen Recht nicht aus, kann mir das aber nicht vorstellen. Denn Recht sprechen auch in Österreich nur die Gerichte, und keine Rechtsanwälte. Ich musste auch direkt an den von infofilter angesprochen Verbotsirrtum denken, weiß aber nicht ob es den in Österreich gibt und wenn ja, inwiefern deinem Freund das helfen würde, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist es nicht möglich Gesetze für sich selber durch Rechtsgutachten außer Kraft zu setzen ;)
Warum fragt dein Freund das eigentlich nicht den Rechtsanwalt selber den er beauftragt hat?
@KaPiTN: Ich denke es geht darum dass das Gutachten klären soll ob die aktuelle Praxis auch noch mit den zu erwartenden Änderungen legal ist (bleibt).
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #6
Vielen Dank erstmals fuer eure bisherigen Antworten.

Was hoat ein aktuelles gutachten mit der rechtlichen Entwicklung zu tuan?

Wie schon @Seonendseounli schreibt geht es darum ob die aktuelle Praxis des Unternehmens auch in Zukunft noch legal sein wird. Es hat Mitte vergangenen Jahres einige Berichte ueber rechtliche Aenderungen gegeben und man bekommt von allen Seiten unterschiedlichste Informationen was jetzt legal ist und was nicht. Deshalb jetzt seine Entscheidung ein Gutachten ein zu holen.

Welche Anforderungen an das Gutachten habt ihr?

Details kenne ich hier leider nicht, ich bin in dem Unternehmen nicht taetig. Man moechte halt keine Probleme alla Kino.to haben (auch wenn der Vergleich ein bisschen hinkt).
Am Ende soll - rechtlich moeglichst haltbar - klar sein, ob in Zukunft Rechteinhaber bezahlt werden muessen, wie man ggF an die notwendigen Rechte kommt und worauf bei der Wertschoepfung zu achten ist um sich nicht strafbar zu machen.

Ich musste auch direkt an den von infofilter angesprochen Verbotsirrtum denken, weiß aber nicht ob es den in Österreich gibt und wenn ja, inwiefern deinem Freund das helfen würde

Der Wikipedia Artikel, den @infofilter verlinkt hat, besagt:

In Österreich heißt der Verbotsirrtum Rechtsirrtum. Er ist in § 9 öStGB normiert.

An genau soetwas habe ich bei meiner Frage gedacht. Wenn ich nach bestem Wissen und Gewissen handle, einen Experten zu Rate gezogen und meine Zulieferer und Steuern rechtmaessig bezahlt habe, riskiere ich dann trotzdem eine Verurteilung?

Warum fragt dein Freund das eigentlich nicht den Rechtsanwalt selber den er beauftragt hat?

Das wird er mit Sicherheit tun, nur einerseits brauchen solche Gutachten eine Weile bis sie fertig sind und andererseits war ich an der Einschaetzung der Leute hier am Board interessiert.
 
Wahrscheinlich wäre die Klage eher auf Urheberrechtsverletzung als auf "Raubmordkopiererei". ;)
Ich kann es dir nur im deutschen Rechtssystem sagen. Hast du eine anwaltliche Beratung eingeholt, dann haftet der Anwalt bzw. seine Versicherung (ja, jeder zugelassene Anwalt muss eine solche Versicherung haben!) für seine Beratung. Dabei gilt:
Anspruchsgrundlage für die Beratungshaftung ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Beratungsvertrag. Nach § 249 Abs. 1 BGB ist der tatsächlich angefallene Schaden zu ersetzen. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre die Fehlberatung nicht erfolgt. Hierbei ist der Nachweis der Kausalität der Falschberatung für konkrete Schäden durch den Geschädigten zu führen. (@Wikipedia)
Das heißt: Bescheinigt der Anwalt dir, dass dein Unternehmensgeschäft nach aktuellem und gültigem Recht legitim ist, es ist allerdings nicht legitim und dir/ deinem Unternehmen entsteht dadurch ein Schaden, dann kann dieser auf den Anwalt abgewälzt werden.

Ein Anwalt wird sich dagegen allerdings vermutlich auch absichern. Etwa, indem er bestimmte Annahmen und Einschränkungen trifft.
Wahrscheinlich wird in dem Gutachten stehen, dass die Geschäftshandlungen g wie beschrieben zum Zeitpunkt t nach Rechtslage r legitim sind.
Sollte dein Unternehmen nachweislich von g abweichen oder sich r ändern, ist natürlich klar, dass der Anwalt dann nicht mehr haftbar gemacht werden kann.
Wie weit das reicht, weiß ich allerdings nicht, allgemein ist das eher nicht mein Thema, habe nur am Rande davon gehört. Vermutlich wäre es ratsam sich dafür dann ebenfalls noch mal beraten zu lassen oder fachkundigere Leute zu fragen. Eventuell kann #fragwbs in den sozialen Netzen dir weiterhelfen.
 
Naja, ob der Anwalt dir gegenüber haftet ist fraglich, wie du selber schon geschrieben hast wird der sich, zumal als Gutachter, abzusichern wissen. Darüber hinaus ist aber zu bedenken das selbst wenn er dir gegenüber haftet, dass nichts damit zu tun hat ob du gegenüber einem Dritten haftest. Besonders wenn es nicht nur zivil- sondern auch strafrechtlich relevant wird.
 
Naja, ob der Anwalt dir gegenüber haftet ist fraglich, wie du selber schon geschrieben hast wird der sich, zumal als Gutachter, abzusichern wissen.
Das findet man unter - leider habe ich keine Rechtlichen Grundlagen dazu gefunden und keine Lust um diese Uhrzeit Google weiter zu quälen.
Prinzipiell haftet der Anwalt wohl aber für eine Falschberatung. [Quelle: Wikipedia und e-recht24]. Aufhängen kann sich das allerdings an der Tatsache, dass die ihm zur Verfügung gestellten Informationen unvollständig und/ oder inkorrekt gewesen sein könnten. Abgesehen davon musst du dem Anwalt Falschberatung nachweisen. [vgl. dazu Wikipedia #Pflichtverletzungen, #Schadensersatz]

Ist ein bisschen an den Haaren herbei gezogen, aber um das Prinzip zu zeigen:
Fall A:
Du lässt dich bezüglich des Betriebs deines Burgerladens beraten, der Anwalt fragt dich, ob du den Hygenebestimmungen nachkommst.
Du sagst ja, du verschweigst ihm, dass du in Wirklichkeit das Hackfleisch ungekühlt über mehrere Wochen aufbewahrst und die Köche regelmäßig während der Essenszubereitung die verstopfte Toilette mit der Hand reinigen.
Der Anwalt bescheinigt dir, dass du den Burgerladen so betreiben kannst.
-> Es liegt keine Falschberatung vor. Du hast dem Anwalt schlicht falsche/ unvollständige Informationen gegeben.

Fall B:
Du lässt dich bezüglich des Betriebs deines Burgerladens beraten, der Anwalt fragt dich, ob du den Hygenebestimmungen nachkommst.
Du sagst ja und erzählst ihm, dass du das Hackfleisch ungekühlt über mehrere Wochen aufbewahrst und die Köche regelmäßig während der Essenszubereitung die verstopfte Toilette mit der Hand reinigen.
Der Anwalt bescheinigt dir, dass du den Burgerladen so betreiben kannst.
-> Es liegt eine Falschberatung vor. Der Anwalt hätte mit diesem Wissen sagen müssen, dass du Probleme mit dem Gesundheitsamt bekommst/ keine Speiselokal betreiben darfst.

Fall C:
Du lässt dich bezüglich des Betriebs deines Burgerladens beraten, der Anwalt fragt dich, ob du den Hygenebestimmungen nachkommst.
Du sagst ja, weil du tatsächlich bisher den Hygenebestimmungen nachgekommen bist.
Der Anwalt bescheinigt dir, dass du den Burgerladen so betreiben kannst.
Nach der Beratung beschließt du, dass der Betrieb eines geeigneten Kühlschranks zu teuer ist und lässt von nun an das Hackfleisch ungekühlt über mehrere Wochen herumliegen, bevor du es zur Burgerbereitung verwendest.
-> Es liegt keine Falschberatung vor. Der Anwalt hat dir bescheinigt, dass du den Burgerladen nach den beschriebenen Umständen betreiben darfst, das Ergebnis bezieht sich also nicht auf die neuen Umstände, die sich erst nach der Beratung ergeben haben.

Darüber hinaus ist aber zu bedenken das selbst wenn er dir gegenüber haftet, dass nichts damit zu tun hat ob du gegenüber einem Dritten haftest. Besonders wenn es nicht nur zivil- sondern auch strafrechtlich relevant wird.
Das habe ich ja nie bestritten. Der Dritte (Geschädigte) wird seine Schadensersatzansprüche zuerst gegenüber des Schadensverursachers, also dir, geltend machen. Du kannst dann wiederum nur ggf. den Schaden, der dir entstanden ist, gegenüber dem Anwalt geltend machen. Solange der Anwalt bzw. dessen Berufshaftpflicht den Schaden reguliert, kommt das für dich im Endeffekt mehr oder weniger 0 auf 0 raus. Einen pauschalen Freifahrschein, den du nur vorzeigen musst und der Geschädigte macht seine Ansprüche direkt bei dem dich beratenden Anwalt geltend, gibt es nicht.


PS: Wie gesagt, das ist, was ich so auf die Schnelle "herausgefunden" habe. Ich habe allerdings keine fachliche Kompetenz. Daher noch mal der Hinweis:
Vermutlich wäre es ratsam sich dafür dann ebenfalls noch mal beraten zu lassen oder fachkundigere Leute zu fragen.



Rechtsanwälte haften für Ihre Arbeit. Das gilt für eine außergerichtliche Beratung ebenso wie für die Prozessvertretung vor Gericht. Die Anwaltshaftung ist gesetzlich vorgeschrieben.Deshalb muss auch jeder Rechtsanwalt über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, ohne eine solche Haftpflichtversicherung wird ein Rechtsanwalt nicht zugelassen und darf nicht als Rechtsanwalt arbeiten. Die Mindesthaftungssumme der anwaltlichen Haftpflichtversicherung beträgt dabei 250.000,00 Euro pro Schadensfall.
Dies ist auch ein entscheidender Vorteil einer anwaltlichen Beratung gegenüber anderen Formen der „Beratung“ etwa in Internetforen, durch Vereine oder mittels „anwaltlich geprüfter Muster“, die von mehr oder weniger seriösen Unternehmen etwa im Internet angeboten werden. Geht dabei etwas schief, haben Sie niemanden, der für die entstandenen Schäden haftet. Hier tragen Sie allein das finanzielle Risiko. Bei einer anwaltlichen Beratung können Sie hingegen sicher sein, bei Fehlern des Anwalts über die Berufshaftpflichtversicherung immer für mindestens eine Viertel Millionen Euro abgesichert zu sein. (e-recht24.de)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit der Anwaltshaftung habe ich ja nie bestritten, hier geht es aber um ein Rechtsgutachten. Das hat 1. keine besondere prozessuale Bedeutung, und gibt 2. auch nur eine rechtliche Einschätzung des Anwalts wieder, die auch wenn sie sich im Nachhinein als "falsch" raus stellt nicht zu einer Haftung desselben führen muss. Denn der Anwalt soll einen Sachverhalt anhand von Regelungen beurteilen die (so ich das aus dem Eröffnungspost richtig deute) noch nicht in Kraft sind, bzw. noch nicht feststehen. Will Österreich auf ein Urteil reagieren indem es ein Gebiet gesetzlich neu regelt, oder soll Österreich eine bereits feststehende EU-Richtlinie in nationales Recht transformieren? In beiden Fällen kann ein Anwalt nicht unbedingt voraussehen wie sich ein Sachverhalt in der Zukunft rechtlich darstellt. Schreibt er ein Gutachten dazu gibt das seine Einschätzung wieder, und wenn er zu dieser durch eine saubere Recherche und Ausarbeitung gekommen ist, kann das im Endeffekt dennoch falsch sein, ohne das er haftet. Und selbst wenn er zivilrechtlich haftet (was ebenfalls nicht von mir bestritten worden ist) kann es vorliegend ja durchaus zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, die nicht "Regressfähig" sind, und zu Auswirkungen auf das Unternehmen, die sich auch kaum adäquat kompensieren werden lassen.
 
So wie ich das verstanden habe, ist die Gesetzeslage aufgrund derer das Gutachten erstellt wird, bereits klar definiert.
 
Zurück
Oben