[Netzwelt] kinox.to- und Boerse.bz Bust: Großrazzia gegen mutmaßliche Betreiber

Vorige Woche kam es in der Nähe von Lübeck zu einem Einsatz einer Polizeispezialeinheit bei zwei noch im Elternhaus lebenden Brüdern (25 und 21 Jahre alt), denen man unter anderem, jedoch vor allem den Betrieb des Streaming-Portals kinox.to vorwirft. Beide Brüder waren nicht anwesend und befinden sich derzeit auf der Flucht. Zwei weitere Haussuchungen fanden in Düsseldorf und Neuss statt, wo man jeweils einen mutmaßlichen Mittäter verhaftete. Außerdem wurden bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin "Vermögenswerte sichergestellt".

Den festgenommenen, sowie den sich noch auf der Flucht befindlichen Personen, wird neben dem Betrieb des Streaming-Portals kinox.to vorgeworfen, ebenso Betreiber der Filehoster Freakshare.com und Bitshare.com zu sein, wo Einnahmen durch Accounts generiert wurden, auf denen User hauptsächlich entsprechend unlizenziertes Material hosteten und verlinkten. Ebenso vermutet man sie hinter Movie4k.to, Mygully.com und Boerse.sx, wo urheberrechtlich geschützte Werke angeboten wurden. Neben dem Vorwurf der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung rechnen die Ermittler mit rund einer Million hinterzogener Steuern. Des weiteren legt man den Beschuldigten Brandstiftung und räuberische Erpressung zur Last.

Quelle: (bzw. Thread von Diskordier)

Edit von Larius:

Wegen Boerse.bz siehe
 
Hier würden in deiner Beschreibung nur Klicks auf Links abgemahnt werden.

... was nebenbei bemerkt in keinem der hier angesprochenen fiktiven szenarios überhaupt irgendwie nachweisbar wäre.. kein forum kann klicks auf externe links loggen (wenn sie tatsächlich extern sind und kein eigener forwarder - und wenn es ein forwarder ist, dann loggt er eben nur den klick auf den forwarder; mehr kann er nicht nachweisen) oder C+P der links ins downloadprogramm mitbekommen.. für einen solchen nachweis müsste schon der hoster selbst übernommen werden..

Nö, um ne Abmahnung zu schreiben braucht man eigentlich fast nix. Da wäre eine IP, die auf den Link zu einem Release verweist schon mehr als genug.

weißt du überhaupt wie "das internet dings da" funktioniert?! :m
und was abmahnungen angeht, vor allem massenabmahnungen, sind die anwälte (zumindest in der regel) sehr pingelig, die story so zu verpacken, dass es ihnen nicht um die ohren fliegt.. dabei ist es völlig egal, ob aufgrund dubioser "beweise" und "gutachten" prozesse eventuell verloren werden - die abmahnung ist trotzdem nicht rechtswidrig (also geht nicht nach hinten los), wenn die begründung plausibel genug ist.. hier gelten ganz andere plausibilitätsgrenzen als bei einer verurteilung in einem echten prozess, insbesondere werden keine beweise benötigt, sondern bloß ein begründeter verdacht - da reicht es schon zu sagen "wir hatten da so ein gutachten, mäh" und schon sind sie aus dem schneider, egal wie der prozess ausgeht..
 
So erkläre ich mir den Satz auch (Anmerkung: war auf Seite 12 vom Thread hier), aber was ich mich frage: Wieso werden dann diese zusätzlichen Verstöße, wenn man sich so sicher ausdrückt, nicht konsequenterweise "hinzuaddiert" ? - Nicht, dass ich das den Beteiligten wünsche, ich kann es mir nur logisch nicht erklären.

Möglicherweise, weil die Namensgleichheit gerade mal ein Hinweis, aber kein hinreichender Beweis ist. Hier ging es vermutlich eher darum den Richter zu überzeugen.

Stimmt, aber wer hat den jetzt logischerweise die IPs, wenn, mal angenommen, so ein riesen Logfile existiert, und wer will das auswerten (in der kurzen Zeit, wo die IP's "absterben")? Gibt es überhaupt so eine Art Weiterleitung Staatsanwaltschaft Richtung GVU, Rechteinhaber bzw. Rechtsanwälte, damit die noch zivilrechtlich reagieren können? So direkt hat die Staatsanwaltschaft bestimmt keinen Draht zu Anwälten, wenn es um Zuarbeit für Abmahnungen geht, man belehre mich eines Besseren.
Technisch ist die Zuordung von Link zu IPs ein Kinderspiel. Man sucht sich eine Hand voll aktueller Angebote und holt sich aus den Serverlogs alle IPs raus, die auf den externen Link geklickt haben. Das geht fix.
Wie schnell dann der Weg der IP über das Gericht bis zum Anschlussinhaber verläuft haben wir ja in den P2P Abmahnungen gesehen.

Soviel zur rein technischen Machbarkeit. Allerdings lassen alle bisherigen Veröffentlichungen aus meiner Sicht nur den Schluss zu, dass die GVU (nur) in den Besitz eines DB-Dumps gekommen ist und dort aus den letzten Angebotsposts die IP gezogen hat. Andere hat man dann über die Mailadresse erwischt.

--- [2014-11-14 08:06 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

... was nebenbei bemerkt in keinem der hier angesprochenen fiktiven szenarios überhaupt irgendwie nachweisbar wäre.. kein forum kann klicks auf externe links loggen
Darum ja die Unterscheidung Forum-DB <-> Server-Log. Der Webserver kann sowas nämlich sehrwohl, auch wenn derzeit nichts darauf hindeutet, dass der GVU diese Logs vorliegen.

weißt du überhaupt wie "das internet dings da" funktioniert?! :m
und was abmahnungen angeht, vor allem massenabmahnungen, sind die anwälte (zumindest in der regel) sehr pingelig, die story so zu verpacken, dass es ihnen nicht um die ohren fliegt.. dabei ist es völlig egal, ob aufgrund dubioser "beweise" und "gutachten" prozesse eventuell verloren werden - die abmahnung ist trotzdem nicht rechtswidrig (also geht nicht nach hinten los), wenn die begründung plausibel genug ist.. hier gelten ganz andere plausibilitätsgrenzen als bei einer verurteilung in einem echten prozess, insbesondere werden keine beweise benötigt, sondern bloß ein begründeter verdacht - da reicht es schon zu sagen "wir hatten da so ein gutachten, mäh" und schon sind sie aus dem schneider, egal wie der prozess ausgeht..

Kleine Verständnisfrage: warum kommst du mir erst komisch nur um dann genau das zu wiederholen, was ich bereits angesprochen habe? Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du da was falsch verstanen hast. Das nächste mal frag doch einfach nach und maul nicht gleich rum.

--- [2014-11-14 09:22 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Noch ein Nachtrag: Ich sehe gerade, dass meine Aussagen so klingen, als würde jeder Webserver auch Klicks auf externe Links aufzeichnen. Das ist natürlich nicht so, aber es ist ohne weiteres möglich (etwas JavaScript hier und da) und da wir uns hier ja ohnehin nur im "vielleicht" und "eventuell" bewegen dachte ich solche theoretischen Überlegungen seien durchaus erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber was ist, wenn man dann bei Boerse.to gar nicht weitergemacht hat? Da die DB 1:1 übernommen wurde, stehen also von einem die Uploads da, die man für diese Seite gar nicht getätigt hat. Weil halt alles übernommen wurde.
 
Ob man jetzt für BBZ oder BTO oder beide geuppt hat ist ja (wenn man denn ermittelt wurde) erstmal egal. Der Hinweis auf BTO soll meiner Meinung nach nur den Richter beeinflussen indem auf die immer noch aktuellen Rechtsverletzungen durch den Beschuldigten hingewiesen wird.

Auch das ist aus meiner Sicht ein Hinweis darauf, dass der GVU nur genau ein DB-Dump der BBZ vorliegt und keine weiteren Daten aus der BTO, sonst hätte man sicherlich auf diese zurückgegriffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch das ist aus meiner Sicht ein Hinweis darauf, dass der GVU nur genau ein DB-Dump der BBZ vorliegt und keine weiteren Daten aus der BTO, sonst hätte man sicherlich auf diese zurückgegriffen.
Nicht die GVU, sondern die Strafverfolgungsbehörden!
Auch wenn der GVU die Daten zugespielt worden wären, so liegen sie den staatlichen Behörden vor, da diese mit der Strafverfolgung betraut sind.
Diese machen die Straftäter ausfindig.
 
Ich verstehe immer noch nicht wer bzw. welche Personengruppe in dem ganzen Bust nun als "Zeuge" gilt (bei denen auch HDen durchgeführt wurden). Kann mich da irgendwer aufklären?
 




Von den Hausdurchsuchungen waren sogar reine Zeugen betroffen. Selbst die Wohnung des Inhabers einer Domain wurde durchsucht, weil über seine Domain die E-Mail-Adresse eines Nutzers lief.

Sowas wird wohl gemeint sein.
 
Nicht die GVU, sondern die Strafverfolgungsbehörden!
Auch wenn der GVU die Daten zugespielt worden wären, so liegen sie den staatlichen Behörden vor, da diese mit der Strafverfolgung betraut sind.
Diese machen die Straftäter ausfindig.

Können wir uns abseits des Kleinkarierten darauf einigen, dass die Strafverfolgungsbehörden hier ohne den erheblichen personellen und finanziellen Anteil, den die GVU beisteuert, genau nullkommagarnix ausfindig gemacht hätte?

Dass die GVU die erhaltenen Daten an die Behörden weiterleitet hätte doch jetzt wirklich keiner gesonderten Erwähnung bedurft.
 
Können wir uns abseits des Kleinkarierten darauf einigen, dass die Strafverfolgungsbehörden hier ohne den erheblichen personellen und finanziellen Anteil, den die GVU beisteuert, genau nullkommagarnix ausfindig gemacht hätte?
Was hat denn die GVU alles auf dem Silbertablett geliefert?
 
Darum ja die Unterscheidung Forum-DB <-> Server-Log. Der Webserver kann sowas nämlich sehrwohl

*kopf -> tisch* :m nein, der server weiß nichts davon, ob du auf einen externen link klickst, strg+c machst, ihn abtippst, einen screenshot machst oder dir nen kaffee machst! :rolleyes:
und selbst trivial sichtbare "tricksereien" mit javascript oder einem eigenen referrer sind in keinster weise für irgendwas rechtlich verwertbar, da sie nicht belegen, dass auf eine externe seite zugegriffen wurde (den "beweis" hat nur dein browser und der externe server, auf den der link verweist, falls er zugriffe loggt).. abgesehen davon sind ja keine downloads verlinkt, sondern die seite des hosters, auf denen sich die downloads befinden (ggf. mit einer scheußlichen wie nutzlosen linksammler-seite dazwischen) - illegal ist aber wie schon mehrfach erwähnt nur der download, nicht der besuch bei zippyshare & co..

Kleine Verständnisfrage: warum kommst du mir erst komisch nur um dann genau das zu wiederholen, was ich bereits angesprochen habe?

ich habe kein verständnis für grundlose panikmache, in diesem fall bei downloadern über irgendwelche links in irgendwelchen foren :)..
und ich habe nichts wiederholt, sondern auf abmahnungen im bereich von P2P verwiesen (dem einzigen bereich, wo es sie tatsächlich gibt) als beispiel für ein mindestmaß an "plausibilität" um keine negative feststellungsklage zu riskieren.. server-logs, die per javascript oder referrer-seite auf eine legale handlung hindeuten, gehören dabei nicht zu diesem mindestmaß ;)..
 
Also wird man einfach abwarten müssen, was die Akteneinsicht hervorbringt, wie sie an die Daten der Uploader gekommen sind, gelle?

Weil das müsste ja drin stehen?! Oder nicht, damit die Ermittlungsmethoden nicht bekannt werden?
 


Naja nicht jeder Beitrag auf TK ist eine Fantasiegeschichte, aber der aktuelle über die downtime von 3DL.tv ist so eine Art Beitrag wieso ich TK mittlerweile für immer lächerlicher halte...
 
Ja okay du hast schon recht KidZler, was mich persönlich aber an TK mittlerweile stört ist das sobald eine Seite auch nur für max. 5 Minuten off geht gleich die wildesten Geschichten dazu geschrieben werden.

Was das über boerse geschrieben wird, ist ja auch der Hammer... "Wird boerse von der GVU betrieben" , und dann immer ein ach so Szene kundiger Techniker usw. auf TK werden irgendwelche Verschwörungstheorien aufgestellt und niemand hat wirklich Ahnung.

Alles nur Panik mache und heiße Luft auf TK.
 
1. Das Unterhalten eines Accounts bei boerse.bz stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.
2. Auch das Surfen auf der Seite boerse.bz und das Anklicken von Links ist nicht illegal.
3. Es müssen die Server der One-Click-Hoster, auf denen sich die bereitgestellten Filme, TV-Serien, etc. befinden, sichergestellt und zeitnah (7 Tage) ausgewertet werden. Bisher sind keine Sicherstellungen solcher Server bekannt. Ohne die Server, kommen die Ermittlungsbehörden auch nicht an die IP-Adressen der Nutzer ran. Falls die Ermittlungsbehörden Log-Daten von boerse.bz in die Hände fallen, wird dies nicht ausreichen, um einen Download durch einen User nachzuweisen. Es bedarf der Logs der One-Click-Hoster.
4. Waldorf Frommer teilte in seiner Pressemeldung mit, dass sie nur gegen die Uploader vorgehen wollen.
5. Die Schadensersatzforderungen, welche geltend gemacht werden können, sind im Vergleich zu Filesharing-Abmahnungen sehr gering. Fraglich ist, ob sich für die Rechteinhaber eine Verfolgung der Nutzer lohnt.

 
Das würde für die Leecher gelten. Aber sie gehen gegen die Uploader vor und da ist nach wie vor nicht alles geklärt, wie sie an die IPs und Daten rangekommen sind.

Mich würde auch mal interessieren, wie sie bei der Hausdurchsuchung vorgegangen sind. Haben sie alle Schränke ausgeräumt und ein Chaos hinterlassen, als hätte ne Bombe eingeschlagen? Überall rumgewühlt, weil irgendwo könnte ja ein Stick oder eine Festplatte liegen?
 
Viele Uploader die noch nicht betroffen sind sind ja nicht dumm und haben meist ihre Rechner, HDD und Rohlinge woanders in Sicherheit gebracht. Bei Nachbarn, Freunde oder Bekanntenkreis.
Falls irgendwann Hausdurchsuchung kommt sind die Beweise schon längst weg. Kein Beweis keine Strafanzeige.
Wenn in 1-3 Monaten ruhig ist holen die Uploader ihre Rechner wieder ins Haus als wäre nichts passiert.
 
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