Re: kinox.to-Bust: Großrazzia gegen mutmaßliche Betreiber
Es können aber nahezu beliebig viele IPs einen bestimmten Hash erzeugen. Daher kannst du nicht einfach annehmen gleicher Hash == gleiche IP.
Zumal dir der Provider nicht einfach die zu einem IP-Hash gehörigen Daten geben wird/kann/darf.
es gibt aber nicht beliebig viele IPs

.. ich gehe auch sehr stark davon aus, dass die benutzten hashes wesentlich mehr als 32bit haben und damit die wahrscheinlichkeit, dass beliebige 2 (oder mehr) der 4 milliarden IPs denselben hashwert liefern, praktisch null ist.. das kann man aber auch relativ einfach überprüfen (alle 4 milliarden IPs testen), was genau einmal getan werden muss - wenn dann feststeht, dass jeder hash im 32bit-IP-raum eindeutig ist, braucht man nur noch gegen die teilmenge der deutschen IPs zu bruteforcen, natürlich sinnvollerweise mit rainbow tables, was ein sehr überschaubarer aufwand ist (d.h. problemlos für alle
unterschiedlichen hashes in der gebusteten db durchzuführen)..
Hängt aber wie gesagt nur an der Inkompetenz, technisch ist das einfach, wenig Aufwand und absolut Zweifelsfrei.
Und darauf mag ich mich nicht verlassen.
ach, worauf kann man sich denn beim gesetzgeber überhaupt noch verlassen? ich meine, es besteht ein sehr viel größeres risiko, wegen etwas anderem zu unrecht verurteilt zu werden, so what? beispielsweise schätze ich das risiko wegen streaming verklagt zu werden um größenordnungen geringer ein als wegen der teilnahme an P2P-netzwerken mit leech-clients (!).. bei ersteren ist die rechtslage definitiv nicht geklärt (streamig-seite nur dienstleister? was ist offensichtlich illegal? gibt es zeitnahe beweissicherung und welchen anreiz haben solche portale und hoster, IPs überhaupt langfristig zu speichern, wenn die gefahr eines busts immer besteht?), es gibt nicht den hauch eines hinweises, dass privates streaming auch nur ansatzweise öffentliches strafverfolgungsinteresse weckt (im gegensatz zum gewerbsmäßigen verteilen) und die zivilrechtliche verfolgung ist nicht lukrativ bzw. nur mit illegalen mitteln seitens der abmahn-firmen.. bei letzterem (P2P ohne upload) reicht dagegen schon eine beschissen "arbeitende" logging-software mit gekauftem gutachten, die nicht überprüft, ob der P2P-teilnehmer die datei tatsächlich auf dem rechner hat und sie tatsächlich (teilweise) überträgt (und das macht
keine logging-software von den arschgeigen, weil es ja ein rechtswidriger download wäre

).. es gab bisher afaik nur einen dokumentierten fall, wo ein leecher wegen uploadens abgemahnt wurde (jedoch ohne gerichtliche klärung am ende) - und wie hoch ist wohl die dunkelziffer, weil man gegen ein bestehendes gutachten nicht ohne erhebliches risiko und vorkasse ankommt?
also sich allein auf die gerade opportune auslegung von gesetzen zu verlassen, ist in jeder hinsicht töricht..
alles im leben birgt ein risiko - sogar wenn man gegen kein gesetz verstößt, kann man zu unrecht angeklagt und verurteilt werden.. formulierungen von gesetzestexten sind doch viel zu abstrakt, um unser leben zu diktieren - man muss einfach in jeder situation mithilfe von erfahrung und argumenten das risiko abwägen (unabhängig davon, ob man nun irgendeiner auslegung nach gegen ein gesetz verstößt oder nicht!) und eben für sich selbst entscheiden.. und wenn man sich z.b. bereits entschieden hat, dass OCH-downloads aus bestimmten foren o.ä. das "risiko" wert sind, dann ist es streaming allemal, völlig unabhängig von dem rechtlichen status

..