Evtl. kann ich ja auch von dem Händler verlangen, dass er es wo anders beschafft, um es dann an mich weiterzugeben. Davon habe ich auch gelesen.
Im Grunde hast du da nicht deine Finger hinein zu halten. Das ist Sache des Händlers. Du hast, mit Bestätigung der AGB und Abschicken der Bestellung mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Und dieser wurde dir auch per Email bestätigt. Dann..
..gilt nun für den Händler die Lieferfrist - und das ist der Zeitraum in der dir die Ware zugestellt werden muß, wie er das tut ist meiner Meinung nach vollkommen seine Sache und auch nicht wirklich dein Problem, also mach dir daraus auch keines.
Ist die Frist abgelaufen, hat der Händler den Kaufvertrag seinerseits nicht erfüllt. Jetzt wird es wohl spannend, aber das übersteigt auch mein Wissen über so etwas.
Ich würde vermuten das der Händler nun den vollen Kaufbetrag an dich zurück überweisen muß. Erste Variante.
Verneint er eine solche Forderung der Rückzahlung, ist das de facto schon Diebstahl..
Zweie Variante, du einigst dich mit dem Händler per Email auf eine Verlängerung der Lieferfrist in einem vertretbaren Rahmen in der er die Chance hat die Ware an dich zu übersenden (woher auch immer, sein Problem!)
Dritte Option, läuft eine zweite Frist aus, kannst du meiner Einschätzung nach (und ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet) wirklich schon auf Schadensersatz pochen.. das heißt.. hätte der Verkäufer dir die Ware in Rahmen der Frist geliefert, hättest du daraus Kapital schlagen können, die Differenz von Kauf und aktuellem "Marktwert" der Ware.
Allerdings ist das auch etwas schwammig, weil du nicht 100% sagen kannst das du die Ware tatsächlich hättest verkaufen können zum Differenzbetrag X.
Es kann auch sein das du dann auf dieser Ware sitzen bleibst und damit keinen Cent machen würdest.
Hier müsste schon eine Schuld deinerseits gegenüber eines Dritten berstehen - aber da kann ja jeder kommen und einen Freund organisieren der sagen würde, "hey, ich kauf das Ding für 2000€, hier ein Vertrag darüber mit Unterschrift und Eckdaten zu dem Artikel" - daher glaube ich kaum das so etwas wirklich ziehen würde.
Der Fall sieht anders aus wenn man Inhaber einer Baufirma ist und kein Baumaterial von einer Zweitfirma geliefert bekommt, die Arbeiter aber 4 Std. auf Kosten der Firma nichts tun können, weil eben diese Zweitfirma in Verzug ist. Im Grunde könnte man den Schaden durch diese verlorene Zeit (die ja auch der Kunde zahlen müßte) nun gegenüber dem Lieferranten geltend machen. Aber sowas muss auch dokumentiert sein. Daher sehe ich da als Privatmann nicht wirklich eine Chance so etwas zu erreichen, aus dem oben genannten "Friend factor".... das könnte einfach zu leicht ausgenutzt werden..