Inkasso Forderung Fragen

BurnerR

Bot #0384479
Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.311
Ein Unternehmen hatte eine Forderung (ca. 40Euro) an ein Inkassounternehmen abgetreten. Nachdem ich den ersten Brief von der Inkassofirma erhalten habe habe ich den ursprünglich offenen Betrag an den eigentlichen Gläubiger (also nicht ans Inkassounternehmen) gezahlt. Dem Inkassounternehmen habe ich nach einiger Zeit (haben noch 1-2 weitere Drohbriefe geschickt) mitgeteilt, dass ich die Forderung bereits vor dem Erhalte ihres ersten Briefes an den eigentlichen Gläubiger überwiesen habe.

Klappt das? War das klug/dumm?
Die verlangen vermutlich demnächst einen Kontoauszug. Dürfen die den verlangen muss *ich* denen das belegen??
 
Wenn Du nachweisen kannst, daß deren Forderung unbegründet ist, würde ich deren Briefe zwar nicht wegschmeißen, sondern abheften.
Inkasso ist Massengeschäft. Ob die wegen 40,- mehr als noch ein paar Briefe schicken, ist fraglich. Da Du aber rechtzeitig bezahlt hast(?) inklusive evtl. Mahngebühren, sollte selbst dem unwahrscheinlichen Mahnbescheid von Dir einfach widersprochen werden.
 
Klappt das? War das klug/dumm?
Die verlangen vermutlich demnächst einen Kontoauszug. Dürfen die den verlangen muss *ich* denen das belegen??
Nein, belegen musst du deine Zahlung nur dem Richter im weitere Verlauf des Mahnverfahrens.

Klug oder dumm? Meine Kristallkugel ist leider im Sommerurlaub.
Vielleicht hast du aber Glück und kommst so davon. Geht ja nur um 40,- +x Euro. Allerdings hakt das Inkassounternehmen vielleicht auch rein aus Prinzip nach und möchte dann doch seine Auslagen bzw Arbeit erstattet bekommen. Dann stehtst du natürlich in der Pflicht.
 
Bei Inkassounternehmen kannst du prinzipiell antworten, dass die gestellte Forderung aus diesem oder jenem Grund nicht gerechtfertigt ist, dann dürfen die erst mal nichts weiter unternehmen. Wie das nun mit dem Nachweis ist, weiß ich nicht, allerdings würde ich eben alle Daten auf dem Kontoauszug schwärzen, die nicht von Relevanz sind, also eigentlich alles, bis auf die eine Zeile, die die Überweisung der 40+ Euro darstellt.
 
Ein Unternehmen hatte eine Forderung (ca. 40Euro) an ein Inkassounternehmen abgetreten. Nachdem ich den ersten Brief von der Inkassofirma erhalten habe habe ich den ursprünglich offenen Betrag an den eigentlichen Gläubiger (also nicht ans Inkassounternehmen) gezahlt.

Das sagt doch alles zum Problem aus! Besonders das "Nachdem".
 
Ein Unternehmen hatte eine Forderung (ca. 40Euro) an ein Inkassounternehmen abgetreten. Nachdem ich den ersten Brief von der Inkassofirma erhalten habe habe ich den ursprünglich offenen Betrag an den eigentlichen Gläubiger (also nicht ans Inkassounternehmen) gezahlt.
Das ist falsch. Nach der Abtretung der Forderung ist der eigentliche Gläubiger das Inkassounternehmen.
 
Kommt drauf an.

Gab es eine vorhergehende Mahnung?

Hat er gleich überwiesen am selben Tag als der Brief vom Inkasso kam? Dann könnte er z.B. sagen, er hat den Brief erst 2 Tage später bekommen, also nach Überweisung.

Und es ist immer noch nicht bekannt, wie hoch die Inkassokosten angesetzt wurden. Wenn die nämlich zu hoch sind, braucht er die Unsumme nicht zahlen, da in keinem Gegensatz zu der eher geringen Hauptforderung. Also wenn z.b. HF 50 Euro und Inkassokosten 200 Euro ist das definitiv zu hoch.
 
Also ich habe mal Kontakt mit einem Inkasso-Unternehmen gehabt, weil wir einige Rechnungen von Versatel nicht zahlen wollten (deren Vertrag noch auf einen vorherigen Mitbewohner der WG lief). Insgesamt handelte sich das um 120 € oder sowas.

Meine Tante, die selbst im Management-Bereich eng mit Mobilfunkunternehmen zusammen arbeitet, hat mir abgeraten, das zu zahlen. Letztlich hat sich das Unternehmen nie wieder gemeldet, weil denen der Betrag wohl zu gering war.
Allerdings lief da natürlich auch der Vertrag auf jemanden, der dort nicht mehr wohnte. Insofern hätten sie eh nicht unbedingt ne Handhabe gehabt. Weiß also nicht, inwieweit man diese Erfahrung auf deinen Fall übertragen kann :unknown:
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #11
Das Inkasso Unternehmen hat keinen Cent von mir gesehen.
Das wurde dann an einen Rechtsanwalt weitergereicht, ich denke mal vom Gläubiger.
Gefordert hat dieser nun, neben der Hauptforderung, die ich allerdings schon längst beglichen hatte (bis auf 2,5Euro, die ich übersehen hatte und für die zweite Mahnung berechnet wurde) und kleinzeug wie Zinsen:

knapp 70 Euro 'Auslagen' mit der Bemerkung "Darin sind die Gebühren des Inkassounternehmens enthalten", 10 Euro Pauschale für Briefe und ca. 60 Euro eigene Gebühren.
Ich habe recherchiert und die 70 Euro fürs Inkassounternehmen muss ich wohl definitiv nicht zahlen. 10 Euro Pauschale auch nicht, eher ca. 2,5 Euro pro Brief. Die 60 Euro entstehen wohl aus einer offiziellen Kostenkalkulation für Anwälte basierend auf dem Streitwert und einem "Komplexitätsfaktor" der in solchen Fällen zwischen 0,5 und 1,3 liegen kann, wobei der Anwalt natürlich 1,3 veranschlagt hat.
Ich war so frei den Faktor 0,5 zu veranschlagen und kam dann insgesamt auf knapp 50 Euro zuzüglich der ursprünglichen Forderung = Lehrgeld, das ich überwiesen habe. Zusammensetzung des Betrages habe ich in den Verwendungszweck geschrieben.

Bin gespannt ob noch was passiert, habe aber ein gutes Gefühl was die jüngste Handlung angeht.

Unsicherheitsfaktor: Auf der Rechnung waren noch die 40 Euro ausgewiesen. Die haben eventuell nicht bemerkt das ich die schon lange überwiesen habe, wäre vermutlich besser, wenn ich den Anwalt darauf hinweise?
 
Bei Inkassounternehmen kannst du prinzipiell antworten, dass die gestellte Forderung aus diesem oder jenem Grund nicht gerechtfertigt ist, dann dürfen die erst mal nichts weiter unternehmen.
Wie kommt man eigentlich auf so einen Schwachsinn? :m
Das Inkassounternehmen kann und darf natürlich weiter tätig werden, um eine berechtigte und offene Forderung einzutreiben.
Und so lange vom Schuldner nicht nachgewiesen wird, dass er seine Schulden (ggf. inklusive Schadensersatz) bezahlt hat, darf auch bspw. ein Mahnverfahren eingeleitet werden.

Kommt drauf an.

Gab es eine vorhergehende Mahnung?
Es ist schon seit einigen Jahren (2008?) so, dass man nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät, wenn man als Verbraucher Waren etc. nicht bezahlt. Dazu braucht es keinerlei Mahnung mehr. Und mit Verzug ist der Gläubiger berechtigt, Schadensersatz zu verlangen und z.B. ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Natürlich auf Kosten des Schuldners.
Strittig ist dann höchstens die Höhe der Inkassokosten.


Unsicherheitsfaktor: Auf der Rechnung waren noch die 40 Euro ausgewiesen. Die haben eventuell nicht bemerkt das ich die schon lange überwiesen habe, wäre vermutlich besser, wenn ich den Anwalt darauf hinweise?
Würde zumindest nicht schaden. Anwaltskosten und Inkasso musst du nicht unbedingt beide bezahlen. Siehe den im Thread verlinkten Artikel.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #13
Und mit Verzug ist der Gläubiger berechtigt, Schadensersatz zu verlangen und z.B. ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Natürlich auf Kosten des Schuldners.
Strittig ist dann höchstens die Höhe der Inkassokosten.
Das ist ja die Sache so wie ich das gelesen habe. Ein Inkassounternehmen ist ja einfach eine Firma die darauf spezialisiert ist böse Briefe zu schreiben, überspitzt formuliert. Deswegen hatten die regelmäßig keinen guten Stand wenn sie versucht haben was einzuklagen.

Und so lange vom Schuldner nicht nachgewiesen wird, dass er seine Schulden (ggf. inklusive Schadensersatz) bezahlt hat, darf auch bspw. ein Mahnverfahren eingeleitet werden.
So gesehen muss ich es nicht nachweisen, sondern tatsächlich machen. Wenn der Gläubiger dennoch der Meinung ist das dies nicht geschehen ist kann er ein Mahnverfahren einleiten dem man dann natürlich widerspricht.
Vom praktischen Ablauf hast du aber gewiss recht ist sicherlich weise sich im Zweifel bemerkbar zu machen... womit wir auch wieder bei meine Fall wären.. :D
 
Glaubhaft machen muss derjenige, der zahlungspflichtig ist, seine Zahlung erst vor Gericht.
 
Das ist ja die Sache so wie ich das gelesen habe. Ein Inkassounternehmen ist ja einfach eine Firma die darauf spezialisiert ist böse Briefe zu schreiben, überspitzt formuliert. Deswegen hatten die regelmäßig keinen guten Stand wenn sie versucht haben was einzuklagen.
Da vertust du dich wohl. Inkassounternehmen haben häufig keinen guten Stand vor Gericht, weil ihre Forderungen häufig überzogen sind. Wer völlig überhöhte Mahnkosten verlangt, muss sich nicht wundern, wenn er vor Gericht in Bezug auf diese Kosten abgeschmettert wird und allenfalls einen niedrigeren Kostenersatz erhält. Das hat aber nichts mit der Grundforderung (deinen Schulden) zu tun. Wenn die berechtigt eingefordert werden, wird das Inkassounternehmen eine Klage jederzeit gewinnen.


So gesehen muss ich es nicht nachweisen, sondern tatsächlich machen. Wenn der Gläubiger dennoch der Meinung ist das dies nicht geschehen ist kann er ein Mahnverfahren einleiten dem man dann natürlich widerspricht.
Alles, was möglicherweise die Kosten in die Höhe treibt, würde ich nur in Kauf nehmen oder zulassen, wenn ich mir wirklich absolut und zu 100 Prozent sicher sein könnte, dass eine Forderung unberechtigt ist und ich eine Klage niemals verlieren werde.
Das sehe ich bei dir allerdings nicht - ganz im Gegenteil. :rolleyes:
 
Zurück
Oben