[Netzwelt] Keine Papierrechnungen mehr: Amazon tritt Shitstorm los

Keine Papierrechnungen mehr: Amazon tritt Shitstorm los

Ab dem 1.Juli bekommen die Kunden von Amazon keine beiliegenden Rechnungen/Lieferscheine mehr.
Angeblich sei dies der Umwelt zuliebe.
Das dies offensichtlich NUR vorgeschoben ist, um noch mehr Gewinn einzufahren, belegen zahlreiche Kundenreaktionen die zu Recht Zweifel anmelden, da trotzdem jedem Paket in der Regel noch 3 Werbeflyer beiliegen und oft die Pakete wesentlich größer als das bestellte Produkt sind und der Leerraum mit Papier ausgefüllt ist.
Die Kunden wurden über diese neue Regelung nicht direkt informiert und wer deswegen bei Amazon angerufen hatte bekam in vielen Fällen auch keine Antwort das dies nun ständig bei jeder Bestellung zum Tragen kommt.

Amazon ist laut Gesetz dazu verpflichtet, einem versendeten Paket eine ausgedruckte Rechnung beizulegen, wie Golem schreibt.
Der Verzicht auf eine ausgedruckte Rechnung und das Verlagern auf Rechnungen als Dateianhang darf nur mit Einwilligung des Kunden geschehen, so regelt es zumindest das Umsatzsteuergesetz. Eine Möglichkeit wäre, dass Amazon jeden Kunden fragt, ob dieser eine ausgedruckte Rechnung wünscht.

Der Käufer kann bei Bedarf die Rechnung selbst ausdrucken und trägt somit die Kosten für Papier, Tinte oder Toner sowie den Verschleiß des Druckers.
Wer keinen Drucker besitzt hat somit Pech gehabt.

Quellen:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-

PS:
Eigene Erfahrung.
Die letzten 4 Bestellungen kamen ohne Rechnung, die Hotline wusste nicht Bescheid und nannte als Grund einen Systemfehler.
Meine nächsten Lieferungen würden wieder normal mit Rechnung kommen, was aber leider nicht der Fall war!
 
Als ich vor ein paar Tagen eine CD bestellt habe, habe ich auch den üblichen Rechnungszettel dazu erhalten.
 
Meine letzte Bestellung von Amazon waren 2 CDs, diese kamen zwar ohne Rechnung, dafür wurde aber jede Cd einzeln verpackt. :unknown:

Gut gepart Amazon. :m
 
Hier gibts ne Nominierung für den Wayne Award 2014.

Vermerkt auf meine unsichtbaren Notizblock(ich war schon immer grün!). </Hipstermode>
 
Der Käufer kann bei Bedarf die Rechnung selbst ausdrucken und trägt somit die Kosten für Papier, Tinte oder Toner sowie den Verschleiß des Druckers.

Diese wahrlich horrenden Kosten auf den normalen Kunden umwälzen zu wollen geht ja mal gar nicht.
Du hast vor allem die Stromkosten vergessen!

Eine echte Frechheit von amazon, möge das Unternehmen doch bitte insolvent gehen.

Nicht sarkastisch gemeinte Empörung darüber von Destiny666 in spätestens 3 Beiträgen?
 
Es ist aber schon scheinheilig zu sagen dass die das der Umwelt zuliebe machen aber dann eine Bestellung von 3 Teilen auf 3 Pakete aufteilen. (Ich weiß, es ist manchmal nicht anders möglich, verschiedene Versandzentren etc.)
Oder so etwas rauskommt ...

paket.JPG
 
Das passierte allerdings auch vorher schon. Die Rechnungen waren dann noch zusätzlich dabei und darin sehen sie halt Sparpotenzial. :D
Deshalb nen Shitstorm? Naja, muss jeder selbst wissen.
 
Das mit deiner Vermutung wird nix, ich hab den 3. Post nach dir! :D

Papierkosten sparen bzw. Umwelt schonen, aber ein Auto im Paket versenden,auch wenn es ein Werbegag war? Als wenn Amazon nicht genug Kohle macht! :confused:

 
Wird wohl nur in Deutschland so sein, aber in Österreich bekomme ich eigentlich nie Werbeflyer. Nur wenn ich was von Amazon.co.uk bestelle :D
Die Verpackungen sind bei mir eigentlich immer passend, mir kommt es nie vor, dass die Verpackung überdimensioniert ist ;)
 
Schon wegen der Garantie: Sind Rechnungen nicht eigentlich ein Muss, wenn man etwas bestellt und bezahlt?
 
Schon wegen der Garantie: Sind Rechnungen nicht eigentlich ein Muss, wenn man etwas bestellt und bezahlt?
Das steht bereits im Startpost, Rechnungen sind ~eigentlich~ Pflicht. Aber da du dir die Rechnung auch selbst ausdrucken kannst, digital erhältst du sie ja, dürfte Amazon seine Pflicht erfüllt haben. Zumindest sofern nicht explizit gedruckte Rechnungen gesetzlich gefordert sind.
 
Das dies offensichtlich NUR vorgeschoben ist, um noch mehr Gewinn einzufahren

Ist das Papier auf dem die Rechnungen gedruckt werden so teuer, oder warum ist hier von Gewinnmaximierung die Rede? =)
 
Bei der Masse macht das sicherlich schon etwas aus. Habe die Tage auch was bei Amazon bestellt und es war keine Papierrechnung dabei. Stört mich nicht im Geringsten. Sollte ich diese benötigen drucke ich sie eben aus. Klar ist es dumm wenn man Pakete dann ungünstig packt, oder zu viel Füllmaterial braucht, mit irgendwas anfangen ist ja aber auch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn die 100k Päckchen usw. am Tag verschicken, ein Blatt ~ 3g wiegt, sind das im Jahr ja auch schon ~110t Papier was gespart wird. Und das mit kaum Nachteilen für uns :unknown:

Würde man jetzt natürlich noch auf Werbeflyer usw. verzichten wäre das noch besser. Das ein Unternehmen als erstes da einspart, wo selber Geld verbrannt wird, sollte jedem Unternehmer oder vernünftig denkendem Menschen ja auch klar sein. Die Flyer müssen die ja wohl weniger selber bezahlen.
 
Also ich finde das eigentlich gut, bisher wurden doch eh immer "nur" Lieferscheine mit geschickt? Eine Rechnung mit Preis habe ich eigentlich noch nie bekommen?
Oder konnte man das schon immer im Profil deaktivieren?
Und den Lieferschein fand ich schon immer Papierverschwendung, denn was geliefert wurde sehe ich ja eh?? :D
 
Amazon ist laut Gesetz dazu verpflichtet, einem versendeten Paket eine ausgedruckte Rechnung beizulegen, wie Golem schreibt.
Der Verzicht auf eine ausgedruckte Rechnung und das Verlagern auf Rechnungen als Dateianhang darf nur mit Einwilligung des Kunden geschehen, so regelt es zumindest das Umsatzsteuergesetz. Eine Möglichkeit wäre, dass Amazon jeden Kunden fragt, ob dieser eine ausgedruckte Rechnung wünscht.
Du wirfst hier einiges durcheinander und - nein, ist amazon nicht. Und zwar aus mehreren Gründen.
Wie golem schreibt, ist amazon dazu verpflichtet, Unternehmen eine Rechung auszustellen, diese kann aber auf Papier oder auch auf elektronischem Weg erstellt werden, so lange der Empfänger nicht ausdrücklich eine Papierrechnung fordert. Dieses Recht ist ihm vorbehalten. Das bedeutet aber nicht, dass er erst zustimmen muss.

Der Eindruck den du hier erweckst (und wohl auch golem & Co) ist allerdings, dass jeder ein Recht auf eine Papierrechnung hätte. Grundsätzlich gilt das schon mal gar nicht, weil ein Unternehmen beim Handel mit einem Privatkäufer gar keine Rechnung ausstellen muss. Hier besteht allenfalls die Verpflichtung zur Ausstellung einer Quittung, wenn der Käufer es verlangt (§ 368 BGB).

Für den Privatkäufer, der landläufig wohl als "normaler Kunde" oder Verbraucher bezeichnet wird, gilt aber:
amazon hat das Recht, eine Rechnung zu stellen und darf die dann in Papierform oder elektronischer Form vorhalten. Wobei hier nach Ansicht des OLG Brandenburg (Az. 7 U 29/08) dem Unternehmer obliegt, wie er die Rechnung übermittelt. amazon müsste also noch nicht mal eine elektronische Rechnung versenden, sondern könnte sie auch vom Kunden abholen lassen, indem der sich bspw. mit seinem Nutzeraccount einloggt und die Rechnung online abruft.

Der Kritik auf golem schließe ich mich aber trotzdem an. Wenn es wirklich um Umweltschutz geht, sollte amazon auf besser dimensionierte Verpackungen achten und vor allen Dingen auf die Beilage der (Hochglanz-)Flyer verzischten. Die wiegen auch mehr als eine einfache Rechnung.


Diese wahrlich horrenden Kosten auf den normalen Kunden umwälzen zu wollen geht ja mal gar nicht.
Du hast vor allem die Stromkosten vergessen!

Was ist daran jetzt eigentlich sarkastisch gemeint? Dass amazon pleite gehen soll?
Übrigens hast du ja nicht ganz Unrecht. Was ist mit Kunden, die gar keinen Drucker haben? :rolleyes:

Schon wegen der Garantie: Sind Rechnungen nicht eigentlich ein Muss, wenn man etwas bestellt und bezahlt?
Nö, siehe oben. Allerdings kann der Hersteller natürlich in seinen Garantiebedingungen die Vorlage einer Rechnung verlangen. Aus diesem Grund werden die meisten Händler wohl eine Rechnung erstellen. Denn so kann man den Kunden bei Sachmängeln gerne mal auf die Herstellergarantie verweisen, anstatt selbst in (die eigentlich gesetzl. vorgeschriebene) Haftung zu treten.

Das ein Unternehmen als erstes da einspart, wo selber Geld verbrannt wird, sollte jedem Unternehmer oder vernünftig denkendem Menschen ja auch klar sein. Die Flyer müssen die ja wohl weniger selber bezahlen.
Es geht amazon doch nicht ums Geld, sondern nur um den Umweltschutz. *hust :D
 
Klar geht es denen in erster Linie ums Geld. Ist ja auch im Unternehmersinne ;) Trotzdem sind 110t gespartes Papier besser als nix. Noch besser wäre es dann noch wenn sie an der Verpackung an sich sparen würden. Aber vielleicht kommt das ja auch noch. Da wir so aber bisher noch keinen großen Nachteil haben finde ich es Ok. Ist doch fast noch besser wenn ich die Rechnungen online habe, so kann ich mir das Wegwerfen oder Abheften ersparen :coffee: Und die, die es unbedingt auf Papier brauchen, drucken den Krempel einfach aus.
 
[...] ein Unternehmen beim Handel mit einem Privatkäufer gar keine Rechnung ausstellen muss.[...]

Das war einmal, denn:

In allen anderen Fällen, insbesondere bei Leistungen gegenüber Privatpersonen, stand es dem Unternehmer bislang frei, ob er Rechnungen gem. §§ 14, 14a UStG, in anderer Form oder gar nicht erteilt. Dieses Wahlrecht des Unternehmers ist nunmehr durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004, BGBl 2004 I S. 1842, erheblich eingeschränkt worden. Art. 12 Nr. 1 Buchst. a dieses Gesetzes sieht eine Ergänzung des § 14 Abs. 2 UStG vor, durch die der Unternehmer verpflichtet wird, für jede steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistungen eine Rechnung i.S. der §§ 14, 14a UStG zu erteilen. Das BMF-Schreiben vom 24. November 2004 - IV A 5 - S 7280 -21/04-/ -VI A 5 - S 7295 - 1/04- nimmt zu den Änderungen Stellung.

Sind diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig, so hat der leistende Unternehmer hierüber Rechnungen entsprechend den Vorgaben der §§ 14, 14a UStG zu erteilen unabhängig von der Person des Leistungsempfängers. Die Rechnungsausstellungspflicht besteht deshalb auch für Grundstücksleistungen, die gegenüber einer Privatperson erbracht werden. Für die vorsätzliche oder leichtfertige Verletzung dieser Rechnungslegungsverpflichtung ist im neuen § 26a Abs. 1 Nr. 1 UStG ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Der private Leistungsempfänger ist verpflichtet, die ihm erteilte Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage 2 Jahre aufzubewahren. Bei Verstoß gegen diese Rechnungsaufbewahrungspflicht kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro verhängt werden (§ 26a Abs. 1 Nr. 3 UStG). Diese Neuregelungen sind zum 1. August 2004 in Kraft getreten (Art. 26 Abs. 1 SchwarzArbG).




Gruß
Baer
 
Zurück
Oben