dito
Außerdem finde ich, du solltest dich mit deiner Ausdrucksweise zurückhalten.
Nö, denn was du tust ist nun mal dummes Geschwätz.
Erst stellst du nämlich irgendwelche Behauptungen auf und relativierst deine eigenen Aussagen zwei Sätze später dann wieder.
Was evtl. in irgendwelchen Policen von irgendwelchen Schadensregulierungsversicherungen steht tut hier absolut nichts zur Sache.
Hier geht es um die Haftplichtversicherung.
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es eine Versicherung geben soll, die generell den Neuwert einer Sache abdeckt, schon gar nicht im Hafttpflichtbereich.
Davon ab weiß der TS bzw. wissen wir doch gar nicht ob der vermeintliche Verursacher überhaupt eine private Haftpflicht abgeschlossen hat.
Aber auch wenn, wird es dem TS äußerst schwerfallen seine Ansprüche geltend zu machen.
Wie will er denn nachweisen, dass er sich die Schrauben tatsächlich an Ort und Stelle eingefahren hat?
Da müsste es schon "peng" gemacht haben und die beiden Reifen wären platt gewesen.
An einem Sperrmülltag wird ja nicht nur an einem Haus der Unrat entsorgt, ergo kann er sich die Schrauben auch 50m weiter eingefangen haben, z.B. weil Mitglieder einer ethnischen Minderheit, deren Name nicht mehr in Verbindung mit Fleischscheiben oder einer würzigen Sauce gebracht werden darf, es für nötig hielten den Sperrmüllhaufen beim stöbern, vom Bürgersteig auf die Straße zu befördern, oder dem Lieferwagen, der zwei Kreuzungen weiter vor ihm abbog, verlor unglücklicherweise ein Päckchen Schrauben und er fährt drüber.
Da hilft es ihm auch wenig, dass er Fotos von rumliegenden Schrauben gemacht hat.
Wie hier schon jemand schrieb, sind diese ja nicht besonders gekennzeichnet bzw. nummeriert und somit nicht eindeutig zuzuordnen.
Summa sumarum sehe ich eher geringe Chancen für den TS irgendetwas ersetzt zu bekommen, es sei denn der Nachbar kommt ihm sehr entgegen.