Besitze ich Kinderpornographie?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Premium

Neu angemeldet
Registriert
1 März 2014
Beiträge
1
hallo.

ja, ich bin ein zweit account. ich möchte die frage nicht mit meinem richtigen account stellen. meine schreibweise ändere ich auch, damit keine rückschlüsse auf meinen richtigen account gezogen werden können. ich hoffe, dass das für euch alle ok ist.

folgendes: ich bin 32 jahre alt und ziehe gerade um. über die laufe der jahre hat sich bei mir im keller einiges an material angesammelt, was ich gerade sortiere. dabei habe ich einen karton mit alten briefen aus der grundschule, alten poesiealben, fotos usw. gefunden.

in dem karton sind auch diverse fotos einer früheren beziehung. sie war damals 15-17, ich 17-19 jahre alt. sie hat mir die fotos damals aus freien stücken geschenkt, teilweise habe ich diese auch selbst gemacht. man kann hier nicht von erotischen fotos sprechen. eher handelt es sich um pornographische aufnahmen, teilweise mit sexspielzeugen.

ich bin nicht scharf auf diese fotos. schon aus moralischen gründen überlege ich, ob ich die fotos vernichte. mit der dame habe ich heute noch kontakt. ich schlafe auch noch regelmäßig mit ihr. sie weiß von den fotos. ich habe sie ihr gezeigt und sie kann sich auch noch daran erinnern. sie findet die fotos auch heute noch schön und möchte sogar, dass ich diese behalte.

wie sieht es rechtlich aus? besitze ich jetzt kinderpornographie und könnte ich probleme bekommen, wenn diese bilder durch irgendeinen blöden zufall bei mir entdeckt werden? ich bin kein pedo und könnte mich auch problemlos von diesen bildern trennen.
mich interessiert trotzdem, ob ich mich durch den besitz auf dünnem eis bewege.

danke!!!!
 
Hi Premium,

erst einmal ist Kinderpornografie von Jugendpornografie abzugrenzen. Gewerblich oder privat ist auch ein Unterschied. Dies sollte in Deiner Eingabe noch einmal überprüft werden.;) Juristische Neubewertungen an rechtsstaatlichen Grundsätzen richten sich möglicherweise an folgenden öffentlichen Diskussionen. So lange Du die informelle Selbstbestimmung nicht fahrlässig verletzt, finde ich und ich bin kein Jurist, nicht weiter relevant.

Ich finde, das gehört in die Privatsphäre. Konventionen bestimmter Individuen, Gruppen oder Kulturen können aber so helle wie ein Tunnel sein. Da es Dir nix Wert ist, lösche es einfach.
 
Da ihr beide zwar minderjährig wart, aber keine Kinder mehr, und alles im gegenseitigen Einvernehmen geschah, seh ich da gar kein Problem.
Wenn du die Bilder wirklich nicht behalten willst, dann gib sie ihr einfach zurück.
 
Weißt du, wieviele heute straffällig wären, bei genau diesem "Tatbestand"? Eben.
Mach dir keinen Kopp. Und: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Es lebe das Christentum, und die soziale und emotionale Sicherheit die es einem bringt!

Ist es nicht schön wie es einen befreit? Außer einer Steinigung durch einen Lynchmob haste wohl nix zu befürchten, aber diese Art von Bedrohung schwebt eigentlich über jedem, lies den zugehörigen Wich einfach mal.
 
Da ihr beide zwar minderjährig wart, aber keine Kinder mehr, und alles im gegenseitigen Einvernehmen geschah, seh ich da gar kein Problem.
Vielleicht ändert sich deine Meinung, wenn du dir § 184c mal etwas genauer durchliest.
Zurückgeben oder vernichten ist unter dem Aspekt sicher nicht die schlechteste Idee.
Es spielt dabei auch keine wesentliche Rolle, ob derartiges Material in gegenseitigem Einverständnis hergestellt wurde oder zu gewerblichen Zwecken. Strafbar ist der Besitz in jedem Fall, unterschiedlich ist das mögliche Strafmaß.

Hier zeigt sich, was Hysterie und Kinderhype alles zustande bringen können. Denn aus moralischer Sicht ist hier wohl kaum etwas Verwerfliches zu erkennen. :m
 


Also ich sehe es wie badboyoli.
Wenn der Threadstarter das so vor einem Gericht erklären würde, bekäme er ganz sicher recht. Vor allem weil er mit der Frau ja sogar noch zusammen was am laufen hat (was auch immer).

Wenn er Sie dann als Zeugin mitnehmen würde, für was sollten die Ihn dann verklagen?

Aber man muss sich natürlich immer gleich auf Paragraphen berufen.

Waffen sind auch nicht erlaubt, ich möchte nicht wissen wie viele Personen welche zu Hause haben und es niemand weiß.

Zum Glück sind Foren Mitglieder keine Richter!
 
Na ja, sollte die lose Beziehung mal in die Brüche gehen, ich weiß nicht... Ich würd das Zeug der Frau geben oder einfach verbrennen.
 


Also ich sehe es wie badboyoli.
Wenn der Threadstarter das so vor einem Gericht erklären würde, bekäme er ganz sicher recht. Vor allem weil er mit der Frau ja sogar noch zusammen was am laufen hat (was auch immer).

Wenn er Sie dann als Zeugin mitnehmen würde, für was sollten die Ihn dann verklagen?

Aber man muss sich natürlich immer gleich auf Paragraphen berufen.
Das ist der springende Punkt. Wieso sollte er sich vor Gericht erklären müssen? Das wäre höchstens der Fall, wenn jemand anderes von den Bildern Wind bekommen würde oder aber die Freundin als Ex-Freundin aktiv werden würde. Dann könnte er sie als Entlasungszeugin natürlich vergessen.
Ansonsten habe ich den Eindruck, als wenn du da etwas verwechseln würdest. Es geht hier nicht um eine Klage (verklagen), sondern um Strafrecht (anklagen).
Und da es sich beim Tatbestand des § 184 und folgende, n.m.W. um ein Offizialdelikt handelt, würde es ausreichen, wenn ein Ermittlungsorgan von den Fotos erfährt.

Btw. Doch - wenn es um den juristischen Aspekt der Frage des TS geht, muss man sich natürlich auf Paragrafen berufen. Und die sind hier eindeutig zu Ungunsten des TS.
 
hier meldet sich einer mit einem 2. account um rechtliche Beratung zu erhalten.
Ich denke, da sollte man eher vorsichtig mit Tipps sein.
Die rechtliche Lage sollte schon genau beleuchtet werden.

Irgendwelche Antworten wie
"ich finde"
"ich sehe das ähnlich"
"meiner Meinung nach"
sind doch, bedenkt man das wir hier keine Juristen sind, bei so einem heiklen Thema eher unangebracht...

Wenn die Dame die noch gepoppt wird irgendwann mal ihre Meinung ändern sollte und aus was für Gründen auch immer den TS vor Gericht ziehen will, dann sollte der doch verlässliche Infos haben.
Ich denke ein spezielles Rechtsportal wäre dafür geeigneter.
 
Also doch diese Bilder dem Mädel zurückgeben oder die Dinger verbrennen. Dann können sie auch nicht beim TE gefunden werden.
 
Nein, du hast keine Kinderpornographie.

Ob es Strafbar ist? Frag einen richtigen Anwalt. Das ist hier die falsche Adresse.

Wie soll man eigentlich auf alten Bildern feststellen, ob jemand 18 oder 17 war?
 
Verstehe, den Wind hier schon wieder nicht. Kein Arsch kommt je drauf, dass der solche Bilder hat. Ich will bei mir nicht wissen, was sich über 15 Jahre Internet und kommenden und gehenden Bekanntschaften, mal mehr mal weniger intensiv, sich alles auf meinen drölfzig externen Platten angesammelt hat oder auf diversen Backup CDs schlummert. Es interessiert schlicht und einfach keine Sau. So wie beim TE. Wenn er sich dabei schlecht fühlt, soll er die Bilder löschen / verbrennen / wegwerfen, whatever.



Du darfst gerne lachen, aber in Deutschland unterliegt das im Ermessen des zuständigen Richters. Da kann eine Frau 40 sein auf dem Bild, wenn der Richter sagt "für mich sieht die aus wie 16" hat man ein Problem. Nennt sich "scheinminderjährig" und ist mal wieder so ein deutsches Unding.
 
. § 184c StGB – Die Sonderregelung des § 184c Abs. IV StGB

Der § 184c Abs. IV StGB enthält eine Privilegierung. Die Vorschrift lautet:

„Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche
jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter 18 Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.“


Die Regelung hat folglich Bedeutung für Einzelfälle, „dass Jugendliche innerhalb einer sexuellen Beziehung im gegenseitigem Einvernehmen pornografische Schriften von sich herstellen und austauschen“ (vergl. BT-Drs. 16/3439, 9; BT-Drs. 16/9646,
39; RB Art. 3 II d.).

Es sollte daher der Besitz von pornographischen Bildern des Freundes bzw. der Freundin von der Strafe ausgenommen werden.



Hab das mal gegoogelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine interessante Fragestellung. An die, die hier mit Moral und Glauben oder Denken ankommen, sorry aber das Gesetz kennt das alles nicht. Selbst in dieser "offensichtlichen" Situation und selbst wenn er mit "Zeugin" vor Gericht erscheinen würde, würde sich streng nach §§ gerichtet. Wenn dort steht, dass es verboten ist, dann ist es nun mal verboten. Daher ist der einzig sinnvolle Beitrag der von Harley Quinn .. - Natürlich ohne ihn auf inhaltliche Korrektheit zu prüfen(!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Komisch, dass sich der TE gar nicht mehr meldet.

Was ist, wenn die lose Beziehung in die Brüche geht? Und manche Leute kommen ja auf blöde Ideen, um es dem Ex/der Ex heimzuzahlen, wenn die Trennung vielleicht nicht friedlich verlaufen ist, sondern es böses Blut gab.
 
@Destiny666:

Da du ja immer vom schlechtesten ausgehst. Es ist immer noch einfacher jemanden der Vergewaltigung anzuzeigen, als wegen irgendwelcher 15 Jahre alten Fotos die in irgendeinem Schuhkarton im Keller des TS rumfliegen .


Edit:
und da Harley Quinn die ursprüngliche Frage des TS mit den richtigen Paragraphen beantwortet hat, mach ich hier mal zu bevor noch mehr hypothetischer Blödsinn gepostet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben