Ebay - Käufer ist unzufrieden mit Artikel

Kaesereibe

Haben oder Sein?
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Moinsen!

Ich hätte als Thread-Titel ja gern so etwas wie "Warum Ebay nervt" benutzt, aber leider hätte das nicht den Kern meines Anliegens getroffen :dozey: Deshalb kurz zum Fall: Habe kürzlich meinen uralten Ebay-Acc wieder ausgebuddelt und für meine Freundin Bandshirts verkauft, die sie aussortiert hat. Die Dinger waren allesamt ziemlich gut in Schuss; dementsprechend verfasste ich auch guten Gewissens die jeweiligen Artikelbeschreibungen. Dazu gehörten jeweils auch die Shirt-Marken und selbstverständlich die angegebenen Größen. Der Transfer von 5 Shirts ging reibungslos über die Bühne - nur bei Nummer 6 entwickelt sich alles zu einer ziemlich nervigen Sache.

Zunächst vergaß ich schlicht und einfach das Ding zu verschicken - mein Fehler. Die Käuferin wartete knapp 2 Wochen und eröffnete irgendwann auch einen Fall. Völlig zurecht, war und ist mir auch ziemlich unangenehm. Habe mich ausführlich entschuldigt, was von der Dame auch angenommen wurde. Das Shirt erreichte sie kurz darauf auch.
Nun heißt es ihrerseits jedoch, dass das Shirt wesentlich kleiner ausfallen würde als die Größe es suggeriert. Das konnte ich natürlich nicht wissen. Leider ist das Internet auch nicht der Einzelhandel, wo man vor dem Kauf alle Klamotten anprobieren kann. Wie gesagt hab ich die jeweiligen Größen der Shirts korrekt angegeben. Alle Auktionen hab ich mit der üblichen Klausel versehen: "Da es sich hier um eine Privatauktion handelt, besteht für den Käufer kein Recht auf Garantie oder Rücknahme."

Nun mag sich der/die eine oder andere NGBlerIn denken - dann lass dir von der alten das Shirt zurückschicken und schick ihr das Geld zurück. Ganz ehrlich - ich bin absolut bereit dazu, auch wenn die Ebay-Gebühren dann an mir hängen bleiben würden und der ursprünglich als "nebenbei" getätigte Verkauf sich damit in eine nervige Aktion sondergleichen verwandeln würde. Das Problem ist nur, dass die Käuferin in ihrer Wortwahl bezüglich ihrer Beschwerde nicht besonders zimperlich ist. Ausdrücklich zurückverlangen tut sie ihr Geld übrigens nicht. Sie beschränkt sich (in zwei Mails von gestern) lieber darauf, den Artikel als "Lumpen" zu betiteln, der "nicht mal ihrer Puppe passen würde" (Wir sprechen hier übrigens von einem Shirt in Gr. XL). Kurz gesagt äußert sie ihre Unzufriedenheit, formuliert aber keine Forderungen. Ich werde der guten Dame gleich noch eine kurze Mail schreiben und darauf hinweisen, dass sie im Laufe des heutigen Tages ne ausführlichere Mail von mir bekommt. Ich möchte nämlich erstmal auf die ersten Reaktionen und evtl. Ratschläge von euch warten.

Explizit frage ich mich nun: Was ist zu erwarten, wenn ich der Dame auf die Klausel in der Artikelbeschreibung hinweise, sie es aber nicht auf sich beruhen lässt? Kann ich beispielsweise gegen eine Negativbewertung vorgehen? Wird Ebay aufgrund des eröffneten Falls weitere Schritte einleiten, insofern die Verkäuferin den Fall nicht schließt (der Fall betrifft ja nur den Nicht-Erhalt eines bezahlten Artikels, das ist ja mittlerweile erledigt)? Hat sie Anspruch auf eine Rücksendung der Ware auf meine Kosten, trotz der Klausel in der Artikelbeschreibung?

Mir schweben nun jedenfalls folgende Möglichkeiten vor:

1. Ich schlage der Käuferin vor, mir das Shirt (auf eigene Kosten!) zurückzuschicken, woraufhin ich ihr ihr Geld zurückzahle (exklusive Portokosten).
2. Ich erkläre der Käuferin, dass es mir Leid tut, dass ihr das Shirt nicht passt, ich die Beschreibung aber gewissenhaft formuliert habe und sie keinen Anspruch auf Rücknahme hat.

Dass mich ihre ruppige Ausdrucksweise dezent ankotzt werde ich ihr in jedem Fall auf eine sehr überfreundliche Art mitteilen.

Also werte NGB-Kollegen: Welche Möglichkeit empfehlt ihr mir oder welche weiteren Möglichkeiten habe ich übersehen? :confused:
 
Ein Anspruch ihrerseits auf Gewährleistungsrechte, Rücktritt etc. käme nur nach § 434 I 2 Nr. 2 in Betracht.

Vorausgesetzt du hast den Artikel richtig beschrieben, m.M.n. reicht da schon die Größenangabe, sollte ein ungewöhnliches Abweichen von der normalen Größe vorliegen zusätzlich ein Hinweis darauf, hat sie keinerlei Rechte auf Rücktritt, Minderung, oder sonst was. Insofern rate ich zu Möglichkeit Nr. 2.
 
Wenn da steht, dass das Shirt in XL ist, und hinten im Shirt auch XL steht, hat die gute Dame schlicht und einfach Pech gehabt. Weißt, wie oft mir das bei diversen Shops im Internet passiert, dass die bei Hersteller XY leider größer/kleiner ausfallen und mir dann doch nicht passen? Shit happens.

1. Biete ihr an das Teil zurückzuschicken und sie bekommt das Geld wieder.
2. Sie hat Pech gehabt. Gekauft wie gesehen, zumal du nix dafür kanns (siehe meine Einleitung).
3. Biete ihr nur das Geld an, um sie zu besänftigen, damit es aus der Welt ist (so teuer ist ein gebrauchtes Shirt ja nicht, ärgerlich aber hauptsache Ruhe...)
 
Gegen eine negative Bewertung wirst du eh nicht viel machen können, allein schon wegen der langen Versandzeit. Ich würde eben falls eine Erstattung anbieten ohne(!) Versandkosten. Wenn das nicht angenommen wird einen schönen Tag wünschen und ignorieren.
 
Wenn da steht, dass das Shirt in XL ist, und hinten im Shirt auch XL steht, hat die gute Dame schlicht und einfach Pech gehabt.
Genau so sehe ich das auch. Du hast die Artikelbeschreibung korrekt verfasst und hast dir nichts vorzuwerfen.
Unbegründete Negativbewertungen kann man löschen lassen. Wichtig ist, dass du absolut höflich und korrekt bleibst, dann könntest du bei Bedarf die gesamte Kommunikation an ebay weiter leiten und um Löschung der negativen Bwertung bitten. Das kann ein paar Tage dauern, funktioniert aber in meist problemlos.
 
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  • #6
Danke für die Auskünfte und Ratschläge. Werde es nun machen wie auch War-10-ck es vorgeschlagen hat. Ich halte euch auf dem Laufenden ;)
 
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