Amigo die Nutzungsrechte an eigenen Texten und Inhalten verbieten

Ich vermute, dass das Problem entweder durch Gesetze oder nachträglich durch Gerichte folgendermaßen gelöst ist: Wer in einem Forum oder ähnlichem etwas veröffentlicht, gewährt dem Betreiber gleichzeitig die Nutzungsrechte. Sofern das nicht durch einen Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, greift irgendeine Standard-Regelung, die es dem Betreiber ermöglicht, die Inhalte entsprechend dem, was vom Benutzer erwartet werden kann, zu nutzen. Bei üblichen Foren läuft das auf dauerhafte nicht ausschließliche Nutzungsrechte hinaus. Ich vermute auch, dass die Nutzungsrechte auf den neuen Betreiber übergehen, solange es sich äußerlich um dasselbe Medium handelt.

Einerseits könnte ich hoffen, falsch zu liegen. Andererseits ... Wenn ich falsch liegen sollte, würde die Internet-Welt ganz anders funktionieren als sie es tut. Insbesondere wären ganz viele Plattformbetreiber nur mit dem Löschen von durch ihre Benutzer veröffentlichten Werke beschäftigt, was ja bereits vorhin erwähnt wurde.
 
Ohne jetzt alle Posts hier gelesen zu haben, kann ich dazu nur sagen:

Du hast in Deutschland ein Recht über die Verwendung deines geistigen Eigentums zu bestimmen.

Punkt.

Gruß
 
Ohne Vertrag wäre der Betreiber nie berechtigt, meine Beiträge oberhalb der Schöpfungshöhe zu verbreiten. Das kann also nicht zutreffen.
Naja doch. Willwas hat den c't Artikel ja schon verlinkt, das dort erwähnte Urteil des Landgerichts München I vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) beschreibt das recht gut.pun pun pun

Die Parteien haben am 04.04.2000 einen Vertrag geschlossen, indem der Beklagte sich unter der Identifizierungsnummer ... und dem Benutzernamen ... bei der Klägerin registrierte und diese die Registrierung durch eine E-Mail bestätigte. Dadurch erwarb der Beklagte das Recht, in den Foren der Klägerin Beiträge zu veröffentlichen.

Die Klägerin räumt das Recht, in ihrem Forum Beiträge zu veröffentlichen, nur durch einen Vertrag ein. Unstreitig ist zwischen den Parteien, dass ein Nutzer, bevor er Beiträge in den Foren veröffentlichen kann, sich bei der Klägerin unter Angabe seines richtigen Namens und unter Angabe einer ihm gehörenden E-Mail-Adresse anmelden muss und die Klägerin diese Anmeldung durch E-Mail bestätigen muss, bevor der Nutzer Beiträge veröffentlichen kann. Darin liegt nach Auffassung des Gerichts der Abschluss eines Vertrages und nicht nur die Gestattung der Veröffentlichung von Beiträgen aus Gefälligkeit.

Ob die Parteien einen Vertrag schließen wollen, ist eine Frage der Auslegung, §§ 133, 157 BGB. Entscheidend ist, ob ein verständiger Beobachter auf einen Rechtsbindungswillen des Handelnden schließen konnte (vgl. BGH NJW 1956, 1313). Dies ist hier der Fall. Aus der Sicht eines verständigen Beobachters wollten die Beteiligten sich rechtlich binden und nicht nur in einem bloßen frei widerruflichen Gefälligkeitsverhältnis stehen.

Würde es sich nur um ein Gefälligkeitsverhältnis handeln, eine Verbreitung als Werk geltender Forenbeiträgen wäre dennoch möglich. Immerhin gestattet der Autor dem Forenbetreiber durch das Einstellen des Werkes in das Forum ja dessen Vervielfältigung. Wenn auch bloß aus Gefälligkeit.
Die Klauseln in den Boardregeln (Nutzungsbedingungen / AGBs /...) die es dem Betreiber erlauben ein solches Werk allerdings nach Ende des Verhältnisses weiter zu verbreiten wären hinfällig. Der Autor entzieht kurzerhand das Nutzungsrecht und erhebt Anspruch auf Überlassung oder Vernichtung. Eine vertragliche Regelung, die diesen Ansprüchen entgegensteht existiert ja nicht.

Handelt es sich allerdings um einen Vertrag, gilt es die Klauseln in den Boardregeln anzugreifen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls gamigo zickt, kann das letztlich eh nur ein Richter entscheiden, eine hieb- und stichfeste gesetzliche Regelung gibt es ja offensichtlich nicht und die meisten Community-Betreiber wenden die gängige Lösung (Posts stehen lassen) ja offenbar sorgenlos an.
 
Löschantrag mit §§:

Betr.: Daten und Accountlöschung User XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie im Rahmen des § 35 BDSG auf sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren
Beständen zu löschen und mir umgehend nach Löschung eine Bestätigung per e-mail zu senden.

Sollten Sie meine persönlichen Daten nach dieser Aufforderung nicht löschen, mache ich von meinem Auskunftsrecht
Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin
speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der
Datensätze gemäß § 35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG.

Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe –soweit überhaupt erteilt- eine eventuelle vorher
erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung.

Für die Erledigung setze ich Frist auf den XX.XX.2013

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige
Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Sorry fürs Doppelposting, aber evtl braucht das hier wer :)
 
Ich möchte mal kurz auf Netzrecht.org verweisen , danach gibt es kein generelles Recht auf Löschung alter Beiträge.


MfG KLDKO
 
Klar ich kann Static schon verstehen , es ist ärgerlich soviel arbeit usw. kopier deine beiträge in diese board und erweitere sie ständig dann wirst du sehen das immer die qualität überzeugen wird ... was natürlich auch das ganze board betrifft , ihr habt die möglichkeit einen neustart hinzulegen nutzt die chance und lernt aus den fehlern der vergangenheit ... die es ja ohne zweifel gab :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr könnt mit meinem Löschantrag aber verhindern, dass sie eure Daten weiterverscherbeln.
 
Die Lösung ist doch ganz einfach: du brauchst doch nur jemanden, der dir wegen der Beiträge eine Abmahnung unter Fristsetzung sendet *schmunzel*

Wollen wir wetten, dass die Amigos dann gehörig in die Zwickmühle geraten? :cool:
 
Schade dass Günni nicht mehr lebt :(
Der wäre da garantiert dabei gewesen :P

("Es ist mir egal was in Gravenreuth oder sonstwo passiert ist...") :D
 
Nunja. Man soll ja nicht über Tote sprechen, von daher verkneife ich mir Details zum feigen Selbstmörder, der sich eine Kugel in den Kopf gejagt hat. Er hatte ja Mitstreiter und ebenfalls durch und durch verlogene Standesbrüder, die zweifelhaft versuchen in seine kriminellen Fußstapfen zu treten. So denn.
 
Abmahnungen schreiben kann jeder, da brauchts keinen Jura-Abschluss.
Selbst erst vor 2 Monaten den Telekom-Vorstand abgemahnt... seither wird kostenlos telefoniert, gesurft und Entertani genutzt... aber leider nur noch bis einschliesslich Nov.
 
Der arme Günni? Ich glaub, ich spinne. Der Typ hat so viele Leute in die Verzweiflung getrieben mit seinen Abmahnungen. Ich hab keinerlei Mitleid mit dem. Der hätte mal in den Knast sollen, anstatt sich die Kuller zu geben.
 
Original von Thenaar (Heute, 18:53 #1 )
Guten Abend Gullianer,

wir werden gleich die Editieren-Funktion wieder Freischalten.

Bitte vermeidet den Missbrauch der Editieren-Funktion und bedenkt bitte, dass der Missbrauch mit einer Sperre geahndet wird.
Sollten anderen Nutzern editierte Beiträge auffallen, können diese einfach gemeldet werden.

Schöne Grüße


Thenaar

Anhang anzeigen 1137
 
Bearbeitete Kommentare können wiederhergestellt werden? Weiß man denn wie viele Versionen eines Kommentares gespeichert werden? Wenn man einen Beitrag mehrmals ändern wurde, z.B. komplett löschen und durch ein "+" ersetzen und dann das selbe wiederholen mit einem "*" usw. Könnte man dann noch den originalen Beitrag wiederherstellen oder nur den letzten?
 
Ja, können sie, wie weit die Versionshistorie zurück reicht weiß ich jedoch nicht. Ich schätze der ganze Vektor wird gespeichert.
Bei mir wurde bisher noch nichts wiederhergestellt, obwohl ich sämtliche Beiträge, die nicht gesperrt waren und über meinen Beitragsverlauf zu finden waren ge"null"t habe.
 
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