Lass das mit dem (geteilten) Sorgerecht erst mal außen vor. Bis Ihr die Situation/Trennung einigermaßen
im Griff habt. Da kann man sich später drum kümmern.
Rein rechtlich hast Du ein Umgangsrecht. Früher Besuchsrecht genannt.
Das haben Deine Eltern als Großeltern übrigens auch.
Wenn Ihr Euch nicht einig seid was das Umgangsrecht (Zeiten, Übernachtungen, Unternehmungen) betrifft,
dann muss das gerichtlich geregelt werden.
Zu raten wäre aber, dass Du jetzt schon teilnimmst. Mal mit der Kröte an die Luft, damit Mama sich ausruhen
kann, etc. Dann bist Du von Anfang an im Leben des Kindes.
Rechtlich steht Dir auch noch ein halber Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte zu. Du zahlst ja Unterhalt.
Sollte die Mutter nicht arbeiten gehen und Ihr geht einigermaßen ordentlich miteinander um, dann kann
sie Dir auch die andere Hälfte Freibetrag überschreiben. Auch zeitlich.
Was die Höhe des Unterhalts betrifft, orientiere Dich jährlich an der *Düsseldorfer Tabelle*
Solltest Du aus Frust, Wut oder sonstwas nicht zahlen, bekommt die Mutter vom Amt Unterhaltsvorschuss.
Und den holt das Amt sich bei Dir wieder!
Solltest Du länger nicht zahlen, dann kannst Du u.U. auch den Führerschein loswerden.
Egal wie die beziehungstechnische Situation ist: immer besser höflich, distanziert und sachlich miteinander umzugehen
