• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Der Gedanke des Tages

Sibi

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Mord bzw. Mörder ist, wer einen anderen Menschen absichtlich tötet und diese Tötung zugleich aus besonders egoistischen Motiven oder auf besonders verwerfliche Art und Weise begeht.

Trifft alles nicht zu -> kein Mord.


Ist hier nochmal recht gut beschrieben.
 

Verbogener

VerboRgener nur mit 2R

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Von Mord hat allerdings niemand geschrieben. Mord braucht ja den Vorsatz jemanden zu töten bzw. es absehbar ist, dass das Opfer nicht überleben könnte. Die Oetker Entführung wäre für mich ein Mord gewesen, wenn er das nicht überlebt hätte.



Das Kind ist ja nicht absichtlich zu Tode gebracht worden sondern starb offensichtlich durch einen Unfall, weil es nicht (mehr) beaufsichtigt wurde.

Wenn sie den Täter erwischen sollten bzw er sich durch den Fahndungsdruck stellen sollte, wird das Gerichtsverfahren große Wellen schlagen. Dann werden wir erfahren wegen was er angeklagt bzw verurteilt wird.

Von meinem Rechtgefühl / Rechtsverständnis würde der mindestens 10 Jahre bekommen,
 

Abul

(Threadleser)

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Was ist das für ne wilde Definition von Mord von dir? Einen Beitrag über deinem ist die Definition verlinkt. Was hat eine Entführung mit diesem Fall zu tun?
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Der Tod des Kindes wurde billigend in Kauf genommen.
Also könnte man es unter Totschlag mit bedingtem Vorsatz laufen lassen.
Gespannt bin ich trotzdem, ob der Täter gefasst wird/sich stellt und wie es dann im Nachbarland ausgehen würde.
 

Fetzi

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Genau genommen weiß man doch auch gar nicht ob der Täter das Kind nicht ins Wasser geworfen hat.
So oder so eine üble Sache.
Wachst aus der Ohnmacht auf, bist ausgeraubt und dein Kind ist weg. Dann die Gewissheit, dass es ertrunken ist. Ziemlich mies und lebensverändernd.
 

KaPiTN

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Glücklicherweise gibt es in Österreich einen Rechtsstaat und es urteilt nicht der Pöbel die Leserschaft der Kronen Zeitung.
 

dexter

Cloogshicer®
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Der Tod des Kindes wurde billigend in Kauf genommen.
Warum? Wenn ich im Winter nachts um vier jmd. ne Flasche überziehe, mach ich mir vielleicht Gedanken um 'ne Unterkühlung, aber nicht im Sommer und/oder dass jemand in 'nen Fluss fallen könnte. Kein Vorsatz etc.

Auf der anderen Seite könnte man es für die Kronenleser so drehen, dass der Tod des Mannes (versuchter Mord oder die Richtung) billigend in Kauf genommen wäre.

Auf ner theoretischen Ebene hoffe ich, dass der gefasst wird, aber eher weniger, damit er seine gerechte Strafe bekommt, sondern weil ich meganeugierig bin, wie das ausgeht und begründet wird...
 

Verbogener

VerboRgener nur mit 2R

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@Verbogener,
Es gibt keinen "versuchten Mord".
Also da liegst du auf jeden Fall daneben. So wie in DE gibt es in AT die "versuchten" Verbrechen.

Warum soll es keinen Versuch geben? Egal ob Mord, Raub, Einbruch., Diebstahl, Hochverrat etc.

Wenn ich jetzt zu dämlich bin, die Tür/Fenster etc aufzubrechen und es nicht hinein schaffe, dass war dann ein versuchter Einbruch. Wenn ich dir 5 Kugeln in den Bauch ballere und du stirbst nicht innerhalb einer gewissen Zeit (glaube das es ein Jahr ist) sondern erst nach 13 Monaten, dann war das versuchter Mord und vermutlich noch zusätzlich schwere Körpferverletzung mit tödlichen Ausgang.

Wie die Polizei Salzburg in einer Aussendung mitteilt, konnte ein 22-jähriger Syrer festgenommen werden. Er wird laut Polizei des versuchten Einbruchs und versuchten Diebstahls vom 12. Juli 2022 verdächtigt und bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt werden.




Als Vorsatzdelikt kann Mord nach österreichischem Recht auch versucht (§ 15 StGB) werden, als Erfolgsdelikt kann Mord durch Unterlassung (§ 2 StGB) begangen werden, eine Beteiligung (§ 12 StGB) daran ist ebenso möglich.



Minderschwerer Raub​

Als Minderschweren Raub bezeichnet man einen Raub, der ohne erhebliche Gewaltanwendung begangen wird, nur eine Sache geringen Wertes betrifft und nur unbedeutende Folgen nach sich zieht. Es darf sich gleichfalls um keinen schweren Raub nach § 143 StGB handeln. Die privilegierte Form des Raubes ist nach § 142 Abs. 2 StGB mit nur sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Schwerer Raub​

Im § 143 StGB ist die straferhöhende Qualifikation des Raubes geregelt. Die Strafdrohung erhöht sich auf ein bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Raub

  • als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung eines anderen Mitglieds dieser Vereinigung oder
  • unter Verwendung einer Waffe begangen wurde;
Die gleiche Straferhöhung tritt ebenfalls ein, wenn die Gewaltanwendung bei dem Raub schwere Körperverletzungen zur Folge hat. Die Strafandrohung erhöht sich auf 10 bis 20 Jahre Freiheitsentzug, wenn ein Opfer des Raubes als Folge Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen erleidet und auf 10 bis 20 Jahre oder lebenslanger Freiheitsstrafe, wenn der Raub den Tod eines Menschen zur Folge hat.

Ein Versuch muss nicht immer "billiger" sein als vollendeter Mord
Versuchter Mord an Ehefrau in Wien: 18 Jahre Haft


Eine äußerst tragische Geschichte , die allerdings auch sehr interessant ist. Es ist wirklich zu hoffen, dass er erwischt wird. Und dann werden wir auch erfahren, wer hier im Forum richtig liegt.
 

KaPiTN

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Also da liegst du auf jeden Fall daneben. So wie in DE gibt es in AT die "versuchten" Verbrechen.

Warum soll es keinen Versuch geben? Egal ob Mord, Raub, Einbruch., Diebstahl, Hochverrat etc.

Er liegt nicht falsch. Die Tatbestandsmerkmale für Mord werden zur Unterscheidung von Totschlag erst geprüft, wenn das Tatbestandsmerkmal der Tötung erfüllt ist.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Er liegt nicht falsch. Die Tatbestandsmerkmale für Mord werden zur Unterscheidung von Totschlag erst geprüft, wenn das Tatbestandsmerkmal der Tötung erfüllt ist.
Hä?

Wie kommst du darauf?


"Auch der Tatvorwurf des versuchten Mordes ist strafbar und wird grundsätzlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft"

Kannte ich persönlich nie anders. :unknown:
 

KaPiTN

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Alleine schon deswegen, weil es beim Mordparagraphen nicht um eine Tat Mord geht, sondern um einen Mörder.

Der muß dazu vorsätzlich jemanden getötet haben und dann mind. eines der Merkmale für Mord verwirklicht haben.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Der Versuch ist strafbar.

Google mal selbst nach den Urteilen. Eine schnelle Recherche ergab das hier:


Und hier steht es explizit, dass versuchter Mord existiert:

"Weil zum Zeitpunkt der Messerstecherei der versuchte Raub bereits abgeschlossen war, konnte die Kammer den beiden Hauptangeklagten keine Habgier nachweisen. Daher ist der Anklagepunkt des versuchten Mordes fallen gelassen worden."

Was im Umkehrschluss bedeutet: Hätte Habgier nachgewiesen werden können, wäre es bei versuchtem Mord geblieben.

Der Versuch allein ist also strafbar und existiert auch so im Strafrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:

KaPiTN

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Der Versuch etwas zu tun. Das kommt aber bei Mord nicht vor.

Bei Totschlag z.B. "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft."

Bei Mord
"
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer ...
"

Da gibt es keine Tat/Tätigkeit, die man versuchen könnte.
 

Fetzi

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Omg du Hobby Jurist.
Paragraph 23 StGB mehr gibt es zu deinen falschen Ausführungen nicht zu sagen.
 

Sibi

Benutzerdefinierter Titel

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Da steht nichts vom Mord.

Die Aussage ist nicht von mir. Ist von einem befreundeten Richter.

Bin aber prächtig amüsiert, wie es dich emotional trifft :D
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Emotional trifft mich da gar nichts. :D

Geschichten aus dem Paulanergarten? Jedenfalls gibt es versuchten Mord und versuchten Totschlag. Sind Merkmale erfüllt, die für einen Mord sprechen, war es versuchter Mord. Das gilt mittlerweile sogar für Straßenrennen.
 
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