[Netzwelt] Gesetzentwurf "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität"

Am Mittwoch vor einer Woche hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Haßkriminalität" beschlossen. Neben härteren Strafen für bestimmte Arten von Drohungen solle es eine Pflicht für Telemedien geben, schwere Straftaten wie Gewaltdrohungen, Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung mit Eindeutiger Kennung (IP,Port) an das BKA zu melden und zeitnah zu löschen.
Bei besonders schweren Straftaten oder "zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes" sollen auch evtl. vorhandene Paßwörter weitergegeben werden. Dies aber unter Richtervorbehalt, was aber heute eher nur noch eine Formsache ist.



Links:


 
Höchste Zeit und der Initiative Christine Lambrechts zu verdanken.
Die neue Zentralstelle beim BKA dürfte jedoch schnell überlastet sein, die Sache dadurch zum Papiertiger verkümmern.
Die weiteren Wege (LKAs, Staatsanwaltschaften) müssen auch ganz klar geregelt werden, damit es nicht zum üblichen Zuständigkeitsgewürge kommt.

Dies aber unter Richtervorbehalt, was aber heute eher nur noch eine Formsache ist.
Was führt Dich zu dieser Wertung, wo doch gerade Hass und Hetze durch Skandalurteile salonfähig gemacht werden?
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #3
"Oft winken Gerichte Ersuchen der Staatsanwaltschaften aber schon aus Zeitgründen oder Ressourcenmangel einfach durch."
 
Gibt her eure Passwörter, zum Wohle der Gesellschaft,
Privatsphäre ist für Faschisten und UNS.KÖNNT.IHR.VERTRAUEN!

Hass ist der neue Terror, mit dem jedes Bürgerrecht aushebeln darf.

btw.
Schieb mal dein Passwort rüber alter Mann,
du hast mich seitenweise Hasserfüllt beleidigt,
daher hast du dein Recht auf Privatsphäre verwirkt,
also raus damit!
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #5
Mal eine technische Frage zu dem Thema Paßwörter. Werden die, z.b. hier bei ngb eigentlich 2 mal gehasht, oder ist der Hash der bei der Anmeldung erzeugt wird auch der in der DB? Wenn ich mich richtig erinnere, dann gibt es keinen post mit Namen und Paßwort, sondern ein get, wo Name und Paßwort gehasht werden.
 
@Seedy: Hattest Du nicht von Waffenstillstand gesprochen? :rolleyes:
Wie wäre es, wenn Du Dich mit dem Thema eingehend auseinandersetzt, bevor Du blödelst?

@KaPiTN: Ja, wenn es um Bagatellangelegenheiten geht, aber nicht in dem Fall. Wir reden hier über Mord und Terror
 
Edit2:

1. Was bringt die Herrausgabe von Passwörtern, also ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, bei bereits öffentlich begangenen Straftaten?
Das sieht aus, als wenn die nur unter Terror™ Hass im Netz™ an unsere Kommunikation, Privatsphäre und Bürgerrechte wollen.

2. Sollte kein Angriff sein, sry.
Dachte nur ein persönliches Beispiel mag dir aufzeigen was das für ein massiver Overkill ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Seedy: Keine. Hier geht es entweder darum, grundsätzlich die Vertrauenswürdigkeit der Kommunikation im Internet zu unterminieren (wenn man Böses denkt), oder die Leute sind so weit von der technischen Realität weg, dass sie einfach NUL Ahnung haben (wenn man von Unkenntnis ausgeht).

Ja, Passwörter werden hier gehashed. Die kann man nicht rausgeben. Und keine andere Software, die heute eingesetzt wird und dem Stand der Technik entspricht, macht das anders. Der Entwurf ist Unsinn.
 
@Kokser: Der Kommentar stammt aus 12/19. Nach massiven Einwänden der CxU wurde der Entwurf später abgeschwächt. Habe jetzt nicht die Zeit (und nach dem Diskussionsverlauf auch keine Lust) für eine Gegenüberstellung.
 
@NoName1954:
Siehst du nicht, dass dein eigentlich gutes Anliegen grade dazu missbraucht wird dir Rechte wegzunehmen?
Mit dem "Strafverfolgung" und "Hass im Netz" wird hier nur die Tür aufgemacht.

Es wird wiedermal die Angst benutzt, um mit dem Heilsversprechen der Sicherheit, deine Freiheit zu unterminieren.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #12


Ich meinte, ob der Paßwort.Hash, den ich hier für das ngb auf dem Rechner habe noch mal gehashed wird und dann im der DB steht, oder ob lokaler Hash und DB-Hash identisch sind?
 
@Kokser: Der Kommentar stammt aus 12/19. Nach massiven Einwänden der CxU wurde der Entwurf später abgeschwächt. Habe jetzt nicht die Zeit (und nach dem Diskussionsverlauf auch keine Lust) für eine Gegenüberstellung.

Ich habe eben mal in den Entwurf geschaut. steht immer noch:

Die Auskunft darf nur erteilt werden, soweit eine in Absatz 3 genannte Stelle
dies unter Angabe einer gesetzlichen Bestimmung, die ihr eine Erhebung der in Absatz 1 in Bezug genommenen Daten erlaubt, in Textform im Einzelfall verlangt und dies
zu einem der folgenden Zwecke erforderlich ist:
1. zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
2. zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder
3. für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der in Absatz 3 Nummer 3 und 4 genannten Stellen.
 
Die Daten sind doch alle sicher Dessen Organe wissen ebenso genau bescheid über Verhältnismäßigkeit und wo genau die Gefahr lauert, bzw. was Hass und Hetze ist,

Der Gesetzentwurf schränkt die Weitergabe der Daten bestimmt auch besonders streng ein, da muss man

So sollen die begehrten Bestandsdaten generell neben Strafverfolgern und sämtlichen Geheimdienste auch Ämter in die Hände bekommen, die etwa Ordnungswidrigkeiten oder Schwarzarbeit ahnden. Es bleibt auch bei einem Auskunftsanspruch, "soweit dies zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist", also zum Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen.

Ich denke da macht man sich viel zu viele sorgen, ist doch alles gut. Verbreitet einfach keinen HASS™ im Internet. :)
 
Und nicht eben mal am Wochenende beim besten Kumpel das Badezimmer fliesen. Schwarzarbeit. Ist wie Nazi sein :D
 
@Pleitgengeier: Damit wäre auf einen Schlag die Sicherheit im Internet gesetzlich zerlegt. Völliger Schwachsinn (und wird auch keiner machen, weil dann auch keine Versicherung mehr bei Schäden zahlt, weil nicht nach Stand der Technik gesichert wird).
 
Ich vermisse Maßnahmen im Kampf gegen den allgemeinen Linksextremismus, Demonstationen die gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gerichtet sind, linke Propaganda, Diffamierung, Verhetzung und Verharmlosung von linkem Terrorismus.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #19
Also weiß wirklich keiner, ob der Hash selber noch einmal gehasht wird.

Wenn bei vBulletin, also z.B. ngb, dem nicht so ist, dann wäre es doch egal, wenn das Paßwort nicht klar gespeichert wird, dann käme man doch auch über den Hash auf einen Account, weil der ja meiner Ansicht nur lokal vorliegen muß?
 
Dann wird es nun wohl Vorschrift, Passwörter im Klartext zu speichern :D

Das ist für den Betreiber leider aus anderen Gründen verboten. Sicherheitspflicht und so.

Probleme sehe ich nur, wenn der Betreiber nicht zur Rausgabe des Passwortes verpflichtet wird (kann er nicht), sondern zum Zugänglichmachen des Accounts (kann er).
 
Zurück
Oben