Wer bezahlt beim Streit mit dem Vermieter

hoerge

NGBler
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14 Jan. 2020
Beiträge
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Hallo,

mein neuer Vermieter hat das Kabel zu meinem Sat TV Empfang gekappt,und dann nun in seine Wohnung "umgeleitet".

Das das falsch ist steht meiner Meinung und BGB 535 ausser Frage.

Was genau ausser miteinander reden kann ich denn nun kostenfrei tun?

Viele Grüße,
Marküselchen...
 
Warum bist du der Meinung §535 BGB würde da greifen?
 
Steht in deinem Mietvertrag den etwas dazu das du tv Empfang hast? / Zur Ausstattung gehört? Wurde beim mieten beworben das es sat-Abschluss gibt?
Sonst wäre ich mir da nicht so sicher das du ein Recht darauf hast das ein eventuell vorhandener Anschluss funktioniert.
 
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Stehts im Vertrag oder nicht?

Wenns nicht im Vertrag steht hilft dir dieser Paragraph keinen Millimeter.

In verschiedenen Bereichen des Vertragsrecht gibts allerdings noch ein relativ umfangriches Gewohnheitsrecht. In Form von "üblich", "gewöhnlich" etc. Die in diesem Paragraphen durch Abwesenehit glänzen. Daher wird hier zumindest laut dem von dir genannten Paragraphen kein "das war schon immer so" ziehen.

Das ist der größte Fehler beim Paragraphenreiten. Man muss schon auf den richtigen zeigen.
 
Ich werf mal das obligatorische: MIETERSCHUTZBUND in den Raum, damit wir das hinter uns haben.
 
Frist setzen, am Besten mit ein paar Links die du dir ergoogelst, danach Mieterschutzbund. Mehr Möglichkeiten hast du wohl nicht.

Und ja, da der Anschluß beim Abschluß des Mietvertrages zur Verfügung stand hast du ein Recht drauf.
 
Ja, die beziehen sich auf den gleichen Paragraph. Auch dort steht etwas von *wenn etwas im Mietvertrag steht oder genannt wurde* der Knackpunkt ist, was ist in den Mietvertrag eingegeben, nur das ist zu erhalten. Ob die reine Existenz von etwas dazu reicht in den Vertrag einzugehen ist denke ich schwer. Vor allem müsste der ts dann auch noch belegen das er je funktioniert hat und Vertrag Bestandteil ist.

Daher auch Eingangs die Frage ob irgendwo bei ihm steht das es einen TV Anschluss gibt, ob im Vertrag oder damals in der Wohnungsanzeige

Der Vermieter hat die Pflicht die Mietsache in dem Zustand zu halten in dem sie gemietet wurde, gemietet wurde das was in den Mietvertrag eingeht. Eine gewisse Aussicht geht auch nicht einfach in den Vertrag ein, nur weil sie existiert...
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder mal in der jährlichen Nebenkostenabrechnung nachsehen, ob da Kosten für Bereitstellung abgerechnet werden.
 
Wenn etwas von Anfang an in der Wohnung funktioniert hat, muss es auch erhalten bleiben. Da gibt es gar nicht viel zu überlegen. Sollte mit dem Mieterschutzbund auch nicht schwer durchzusetzen sein.

Edith:

Mietrecht: Fernsehempfang
Das Mietrecht (§ 535 BGB) verpflichtet den Vermieter nur zur Erhaltung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschuldet gewesenen (oder während des Vertragsverhältnisses verbesserten) Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Eine vorhandene Anschlußmöglichkeit an eine Gemeinschaftsantenne oder ein Breitbandkabel ist deshalb vom Vermieter in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Gab es im Haus zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages derartige Einrichtungen nicht, so kann vom Vermieter die Herstellung eines Kabelanschlusses oder der Anbau einer Gemeinschaftsantenne nicht verlangt werden.

Und diese Aussage ist mit 99% Wahrscheinlichkeit richtig ;)
 
Oder mal in der jährlichen Nebenkostenabrechnung nachsehen
Wenn es sie denn gibt. hoerge spricht allerdings vom neuen Vermieter.

Bin im Prinzip bei Schrenk. Denn wenn ich ein Auto lease, darf der Dealer auch nicht nachträglich das Navi abklemmen.

Wir kennen hier keinerlei Details, ausser dass der Spass nichts kosten soll. Also soll hoerge sich die kompletten Vertragsunterlagen untern Arm klemmen und beim Mieterschutzbund vorsprechen.

Viele Grüße,
Marküselchen...
Google schickt mich in die Fantasiewelt des Reichsdeppen Markus H. Hoffe, dass Google sich in dem Fall täuscht.
 
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