Weblog ohne Impressum betreiben

Hat sich was bei denic (= vergeben die .de Adressen) geändert? Die haben früher keine Whois Protection erlaubt.
Du läufst dann Gefahr, dass denic dir die Domain wieder abnimmst, falls du einen Dienst finden solltest der das für .de anbietet.
 
Hat sich was bei denic (= vergeben die .de Adressen) geändert? Die haben früher keine Whois Protection erlaubt.

Ne, das ist immer noch so. Im Beispiel meinte ich, die Domain ist über einen deutschen Provider mit echten Personaldaten registriert. Es handelt sich aber um .net.
 
das kann man ohne die genauen Inhalte zu kennen so nicht sagen.
Wie gesagt, ein journalistischer Blog, oder ein Blog der mit seiner Meinung die Allgemeinheit erreichen will ist sehr wohl impressumspflichtig.
Ob natürlich jemals jemand auf die Idee kommt dich abzumahnen ist ne andere Sache.
 
§ 55 Abs. 1 RStV
Du kannst nicht einfach irgendwelche Gesetze heran ziehen, die zufällig gerade das formulieren, was du denkst. Der Rundfunk Staatsvertrag hat auch einen Geltungsbereich und nur in diesem Bereich entfaltet er seine Wirkung. Gilt für den speziellen Fall des TS überhaupt der RStV insbesondere kommt dann § 55 Abs. 1 zum Tragen?


Gesetzestexte :eek: :unknown:
Ganz bewusst konstruiere ich mal einen Fall, ohne funktionierende Verschleierung des Betreibers.

Konkret gefragt. Für wie Abmahnungsgefährdet, haltet ihr folgendes Szenario?
Webspace Hoster: DE
Domain Hoster : DE

Gewählt wird eine Domain mit Whoisschutz, registriert mit realen Daten. Die Plattform stellt ein Forum online.
Keine Werbung, keine Gebühren. Alles wird vom Betreiber aus eigener Tasche finanziert und administriert. Die Diskussionsinhalte sind nicht speziell. Talk über alles und nichts.

Google und Co dürfen schnüffeln. Vom Inhalt her wird niemanden über die Maßen auf die Füße getreten. Weiter gibt es Hinweise beim absetzen von Beiträgen, dass jeder Nutzer für die eigenen Beiträge selbst verantwortlich ist. Weitere Hinweise bei Uploads (Dateianhängen, Avatare), dass Urheberrechte beachtet werden müssen. Gespeicherte IP-Adressen werden nach 7 Tagen gelöscht.

Kontakt zum Betreiber ist über ein Kontaktformular jederzeit möglich. Es gibt aber kein Impressum! Die Identität des Betreibers ist, im Fall der Fälle, logischerweise trotzdem schnell ermittelt.

Es geht hier somit in keinster Weise um irgendwas illegales. Der Betreiber möchte nur nicht seine persönlichen Daten durch das World Wide Web blasen.
Auf einer Skalar von 1 bis 10 würde ich 7,35 (auf 2 Dezimalen gerundet) sagen.
Das hängt von geschätzt 32894729875982640237590872 Faktoren ab. Was bringt dir jetzt irgendeine Zahl und was genau soll die Zahl messen?
'niemandem über die Maße auf die Füße getreten' ist ja schön formuliert, aber nichts, was man irgendwie rechtlich beurteilen kann.
Wenn nichts illegales passiert, außer dem fehlenden Impressum, dann halte ich es für unwahrscheinlich, dass dich jemand abmahnt. Meine 'private' Webseite läuft seit Jahren ohne Impressum, ohne dass es jemals Probleme gegeben hätte. (M)eine Unternehmensseite läuft schon immer mit Impressum und ich hatte schon den ein oder anderen Brief im Kasten. Nichts, was mein Anwalt nicht mit einem Antwortschreiben hätte regeln können, aber umso schlimmer, dass bei einer rechtlich einwandfreien Seite der Versuch einer Abmahnung unternommen wird.
Was ich damit sagen möchte: Man kann nicht mit irgendeiner Zahl angeben, wie sicher oder unsicher eine Webseite rechtlich ist und selbst wenn ich dir irgendeine Zahl nennen würde, wäre es ein Tippen auf gut Glück. Beim Lottospielen hast du einen negativen Erwartungswert, das die Wahrscheinlichkeitsrechnung sagt dir, dass du verlierst! Trotzdem gibt es Gewinner. Nur dass beim Lottospielen "gezogen werden" gut ist und bei der Abmahnung getroffen werden schlecht.

Der Aufwand in deinem Beispiel wäre geringfügig höher, als ohne Whois-Schutz, aber das schließt eine Abmahnung nicht aus.

Übrigens ist es egal, was du deinen Nutzern schreibst. Wenn dort illegale oder unlizensierte Inhalte hochgeladen werden, dann bist du zur Löschung verpflichtet und kannst im Zweifelsfall als Störer in Haftung gezogen werden oder sogar in Vollhaftung, wenn du die Inhalte nicht unmittelbar nach Kenntnisnahme offline nimmst. Vollkommen egal, was im Vertrag zwischen dir und deinen Nutzern steht.
 
Gilt für den speziellen Fall des TS überhaupt der RStV insbesondere kommt dann § 55 Abs. 1 zum Tragen?
Ja. Der RStV regelt keineswegs nur öffentlich rechtlichen Sender, wie man vielleicht glauben könnte, sondern auch zum Beispiel private Telemedien. Das TMG ist im übrigen Bundesrecht, der RStV Landesrecht. Er ist daher auch nur in den 16 Bundesländern gültig, die ihn geschlossen haben.

elgitarre irrt allerdings darin, dass er einerseits "öffentliche Meinungsäußerung" und "öffentliche Meinungsbildung" durcheinander wirft und andererseits fest überzeugt scheint, dass "an die Öffentlichlichkeit gerichtete Äußerung" und "persönliche Zwecke" sich widersprechen. Eine Ansicht, die das LG Köln, wie ich schon darlegte, nicht teilt.
Urteil 28 O 402/10 des LG Köln vom 28.12.2010 schrieb:
Persönlich ist der Zweck der Kommunikation aber auch dann, wenn der sich Äußernde dem persönlichen Bedürfnis nach Kommunikation politischer Meinungen, persönlichen Ärgers oder Enttäuschung nachkommt. Nach der Gesetzesbegründung bezieht sich persönlich auf die Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinaus geht. Insofern kann sich diese Kommunikation eben - typisch für das Internet - an die gesamte Internetgemeinschaft wenden.
 
Ja. Der RStV regelt keineswegs nur öffentlich rechtlichen Sender, wie man vielleicht glauben könnte, sondern auch zum Beispiel private Telemedien. Das TMG ist im übrigen Bundesrecht, der RStV Landesrecht. Er ist daher auch nur in den 16 Bundesländern gültig, die ihn geschlossen haben.
Trotzdem müssen natürlich alle Voraussetzungen erfüllt sein, damit es anwendbar ist.

Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen
Ist der TS überhaupt ein Anbieter für Telemedien? Falls ja, dienen diese "nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken"?
Du kannst nicht pauschal sagen, dass § 55 Anwendung findet, ohne die genauen Fakten zu kennen. :unknown:
 
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