Vertrag zu dritt, kein entkommen?

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gelöschter Benutzer

Guest
moin,

meine freundin hat einen mieterschutz vertrag mit zwei anderen zusammen abgeschlossen :m und die mahnungen und beitragsrechnungen landen immer ausschliesslich bei uns. leider sind die anderen beiden vertragspartner nicht zu erreichen, bzw. kümmern sich überhaupt nicht darum, da sie keine rechnungen, geschweige denn mahnungen erhalten. alleine kann sie den vertrag auch nicht kündigen, bzw. die kündigung wird nicht akzeptiert, da ja alle drei kündigen müssten.

wie verhalten wir uns nun am besten? wir wollen nicht bis zum sankt nimmerleinstag für die anderen beiden mitbezahlen, da die letzten beiden jahresbeiträge schon von uns entrichtet wurden und wir nun nicht auch noch den dritten zahlen wollen.

irgendwie muss man aus so einem vertrag doch rauskommen und warum müssen immer nur wir haften? ich meine, ich weiss schon, dass jeder für jeden haftet, aber doch nicht bis in alle ewigkeit?!

würde mich über einen rat sehr freuen, danke.
 
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  • #3
bereite eine kündigung vor, besuche die zwei anderen und lass sie unterschreiben. ansonsten sollen die zwei anderen dir eine vollmacht unterschreiben, dass du für sie den vertrag kündigen darfst.
 
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  • #4
hm, aber es gibt doch 'der gute rat' noch nicht. :unknown:

das hätten wir ja schon lange gemacht, aber ausser dummes gelaber kommt von denen einfach nichts. nun wird schon wieder ein gerichtlicher mahnbescheid angedroht. wenn es vor gericht geht, müssten doch alle drei geladen und dementsprechend auch alle drei zur zahlung verurteilt werden, oder? wäre wahrscheinlich für uns immer noch günstiger als das alleine zu tragen...
 
Also, wenn man mit jemanden zusammen einen Vertrag abschließt sollte man auch zu denen Kontakt halten.
Gebt die Forderungen weiter ggf mit Hilfe eines Anwaltes.

Was sind das für Vertragspartner? Freunde? (sicher nicht, da sie euch so sitzenlassen,...)

PS: Der Thread war bei den Neuvorstellungen. :eek:
 
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  • #6
Man kann auch kündigen wenn man Schulden hat. Musst halt etwas Terror schieben.
Falls du das ganze Geld nicht beisammen hast, macht das ja nix. Ist nur noch ein zusätzlicher Schufa Eintrag.
Da kümmert sich in der Regel ne örtliche Kanzlei drum.

Mit denen sollte man aber reden können. Zinsen auf deine Schulden musst du ja nicht bis in alle Ewigkeit zahlen.

Wann kommt übrigens der Thread: Habe versucht Telekom Rechnung vom Kumpel bezahlen zu lassen aber er wollte nicht... :unknown:

Naja mir kanns ja egal sein. Wie würde Weekend sagen: Ich kenn dich nicht :coffee:

btw: war es vielleicht eher so, daß dich deine Freundin überredet hat das du unterschreibst?

Nur so eine Vermutung, da ich mich aber auskenne mit bitches ---^^
 
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  • #7
wie hoch ist denn der streitwert?

ich frage wegen den anwaltsgebühren, die stellenweise erschreckend günstig sind.

hier kann man es schonmal berechnen lassen
 
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Kannst du deutlicher werden?
Du redest von einer Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein?
Ich kenne es nur so, dass man eben Mitglied wird und damit immer auch alleine seine Mitgliedschaft beenden kann.
Welcher Mieterschutzverein macht einen Vertrag mit mehreren?

Habt ihr tatsächlich einen gemeinschaftlichen Vertrag, hast du die A-Karte. Ihr haftet gesamtschuldnerisch. Dem Vertragspartner kann es egal sein, wer zahlt. Er holt sich das Geld von irgendeinem (euch).
Entweder, ihr bringt eure Freunde dazu, gemeinsam zu kündigen oder ihr geht rechtlich (mit Anwalt) gegen sie vor, damit sie gemeinsam mit euch kündigen. Andere Möglichkeit gibt es nicht.
 
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  • #9
ich frage wegen den anwaltsgebühren, die stellenweise erschreckend günstig sind.

der streitwert ist natürlich sehr gering, es geht momentan um 117 euro. wir hatten da auch schon dran gedacht, aber ist das dann nicht so, dass ich mir das zivilrechtlich wiederholen muss, bzw. überhaupt kann? weil die schuld an sich ist ja nicht anfechtbar, da es vertraglich ja so geregelt ist.

Der Thread war bei den Neuvorstellungen. :eek:

huch, ich dachte ich hätte im offtopic gepostet. entschuldigung dafür, das war so nicht vorgesehen und danke für das verschieben.

Du redest von einer Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein?
Ich kenne es nur so, dass man eben Mitglied wird und damit immer auch alleine seine Mitgliedschaft beenden kann.
Welcher Mieterschutzverein macht einen Vertrag mit mehreren?

ich war selber baff, weil ich das so auch nicht kannte. und es ist wie du vermutest. es handelt sich um den landesverband hamburgischer mieterschutz e.v.

wir brauchen nicht darüber reden, dass das nicht die schlaueste aktion war, solch einen vertrag zu unterschreiben und meine freundin ärgert sich auch ohne ende, aber man hofft halt, dass es einen ganz entspannten weg da wieder raus gibt. daher danke ich euch für eure posts und wir werden den rat beherzigen und einen anwalt aufsuchen.

@r0lph

brennst du?

btw: war es vielleicht eher so, daß dich deine Freundin überredet hat das du unterschreibst?

Nur so eine Vermutung, da ich mich aber auskenne mit bitches ---^^

nett, dass du meine freundin als bitch betitelst...
 
Ich kenne ähnliches aus gemeinsamen Mietverträgen.. einseitiges Kündigen ist dort auch oft nicht möglich. Ich habe aber irgendwo am Rande mal gelesen, dass man unter gewissen Umständen - die ich jetzt ad hoc nicht zusammenbekomme - auch alleine den gemeinsamen Vertrag kündigen kann. Aber generell wird in solchen Fällen geraten einen Anwalt hinzu zu ziehen wenn eine Einigung der Parteien untereinander nicht möglich ist.

Eventuell auch mal bei dem verein anfragen und mit denen Reden ob die einem entgegen kommen. z.B. dass sie euch kündigen. Dann braucht es kein Einverständnis der anderen. ggf anbieten auch die Zahlung der offenen Beträge zu tätigen? (dürfte ggf günstiger sein wie ein Anwalt).
 
Sukrams Tip mit vorbereiteter Kündigung vor deren Tür zu stehen, stimme ich voll und ganz zu. "hätten wir gemacht" ist eine faule Ausrede, macht es! Es ist der einfachste Weg.

Ansonsten: Was ist denn ein "gemeinsamer Vertrag"?
Wenn Drei einen Vertrag unterzeichnet, in dem sie gemeinsam als eine Vertragspartei auftreten, dann bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §705 BGB.
Da hier wohl ziemlich sicher nur ein mündlicher und kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag (zwischen den Dreien!) geschlossen wurde, in dem es irgend welche weitere Regelungen geben könnte, kann deine Freundin diesen Gesellschaftsvertrag nach §723 jederzeit kündigen. Mehr noch: nach §706 gilt, dass die Gesellschafter gleiche Beiträge zu leisten haben. Wenn sie schon zwei Zahlungen alleine übernommen hat, die beiden anderen also ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, liegt sogar noch ein wichtiger Grund vor.
Durch Kündigung des Gesellschaftsvertrages bekommt deine Freundin einen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung des Außenverhältnisses (Vertrag mit dem Mieterschutz) in dem sie namentlich drinsteht. Diesen kann sie im Zweifel von den beiden anderen einklagen. (Formale Gesellschaften unterschreiben meist als Gesellschaft und regeln intern wie jemand aus- oder eintreten kann und wer Außenverhältnissen kündigen darf).

Leichter als Klagen wäre es eventuell eine Änderungskündigung an die beiden anderen und den Mieterschutz zu senden, die ihnen anbietet den selben Vertrag ohne deine Freundin wieder zu schließen (Achtung Formulierung! Du musst natürlich klarstellen, dass du keine Befugnis hast für die anderen dem "neuen" Vertrag zuzustimmen und die das unter sich klären müssen). Ob die darauf eingehen oder nicht, kann dir egal sein: die dreier Gesellschaft existiert nicht mehr und der alte Vertrag ist zum nächstbesten Zeitpunkt gekündigt, denn wenn einer der anderen der Änderungskündigung nicht zustimmt, ist es eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bin mir allerdings recht sicher, dass das formal nicht ganz korrekt ist, da sie alleine ohne Zustimmung der anderen beiden auch keine Änderungskündigung vornehmen kann. Auch diese kann (muss?) daher abgelehnt werden. Aber durch den Rückbezug auf die Auflösung des Gesellschaftsvertrages sollte dem Vertragspartner klar sein, dass der Vertrag zu Ende ist: Vertragspartner GbR ist nicht mehr existent und die ordentliche Kündigung nur eine Formsache. Er kann euch höchstens noch Arbeit machen, von der er selbst nicht profitieren wird. Ob es möglich ist die Formulierung so zu wählen, dass Satz 1 dieses Absatzes nicht greift? Keine Ahnung, Anwalt fragen.
Man könnte das natürlich auch mit einer normalen Kündigung machen, aber ich sehe die Chancen höher, dass der Mieterschutz aus Kulanz (im Sinne von: retten was man noch retten kann) mitspielt.

Formal einwandfreier wäre hier natürlich der Weg, den Xypro beschreibt: Dem Mieterschutz die Situation beschreiben und um Kündigung seinerseits bitten. Ob die das halt machen...

Am aller einfachsten ist aber immer noch die Sache mit der Kündigung und der Tür.
Bring einen Stift und dein bestes Pokerface mit und erkläre ihnen, dass du die Unterschrift auch einklagen kannst und wenn du schon dabei bist, du die Anteile an den Kosten auch gleich mit einklagen würdest.

Alles in allem: Wäre ja noch schöner, wenn man in einer solchen Situation bis zum Sankt Nimmerleinstag alleine zahlen muss und andere profitieren o.O


Wie genau ihr das alles aber anstellt müsstet ihr einen Anwalt fragen.
Ich bin, wie wahrscheinlich alle anderen hier, nicht qualifiziert das formal vorzubereiten oder durchzuführen und äußere lediglich meine Meinung ohne jeden Anspruch auf Richtigkeit.


PS: Verflucht, die Zeit.. ich muss gleich wieder aufstehen o.O

PPS: Bin erfolgreich aufgestanden und gehe zur Arbeit xD
 
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  • #12
ich würde dort nochmal anrufen und versuchen es in einem netten gespräch zu klären, denn nach §4 ist es ja auch im interesse der gesellschaft

§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

mit dem Tod des Mitgliedes,
durch Austritt,
durch Ausschluss

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Austrittsfrist von 3 Monaten zulässig. (Eingang bis zum 30. September).

Der Vorstand kann durch einstimmigen Beschluss ein Mitglied ausschließen, wenn es:

gegen die Vereinsinteressen gröblich verstößt,
seiner Beitragszahlung nicht nachkommt.

Der Beschluss ist nur wirksam, wenn die Mehrheit des Beirates nach Anhörung des Mitgliedes dem Ausschluss zustimmt.
 
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  • #13
nett, dass du meine freundin als bitch betitelst...

Das war auf meine Frau bezogen :) Wir leben in wilder Ehe :coffee:

Normalörweise fasst Sie das aber als Kompliment auf. :unknown:
Du kannst also beruhigt sein ;)

Ach da mit Ö bin ich wohl mit dem Finger abgerutscht :D
 
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  • #14
leider hatte ich vergessen, das ganze aufzulösen, wie es nun erledigt wurde. ich wurde netterweise daran erinnert und werde das mal nun auflösen.

also im grunde war die lösung viel zu simpel, als das man hätte darauf kommen können. die kündigung des vertrages wurde von einzelpersonen nicht akzeptiert, da der mieterverein davon ausging, dass die wg noch besteht.

nachdem wir nachgewiesen haben, dass diese wg in der form nicht mehr besteht, wandelte sich der gemeinsame vertrag in einzelne verträge um. die beiträge waren zwar exakt dieselben, jedoch konnten wir nun endlich ungehindert kündigen.

laut erklärung des mietervereins ist es so, dass die basis des vertrages, die wg, nicht mehr bestand und daher automatisch einzelne verträge aus diesem einen vertrag heraus entstehen.

leider weiss ich nicht, ob das rechtlich so gefordert und gedacht ist oder der mieterverein das extra so anbietet.
 
na ist doch super.
jetzt zahlt ihr euren teil und die anderen 2 gucken blöd aus der wäsche weil se auch noch nachzahlen sollen.
hätte man sich auch alles sparen können^^
 
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