• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Versicherungsfrage: Nachbars Baum fällt in meinen Zaun

dexter

Cloogshicer®
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tl:dr: Ich werd den Zaun reparieren und gut ist.
Mir geht's eher um die theoretischen Möglichkeiten, weil das nicht das letzte Mal sein wird und/oder Meinungen dazu.

Die Frage ist ganz einfach kompliziert zu beantworten, kurze Netzrecherche zu einem Ottonormalfall meint: kommt drauf an...

Gegeben sei, wie der Betreff schon sagt, dass ein Baum über die Grundstücksgrenze fällt. Internet sagt: wenn der unvermittelt umfällt ohne vorherige Schäden (morsch etc.) UND Windstärke kleinergleich 7 dann kann es sein, dass das als höhere Gewalt durchgeht und keiner zahlt.

Nun ist es etwas komplizierter; der Baum steht (bzw. stand) im Naturschutzgebiet und war morsch. Logischerweise kann ich da nicht (vorher) rumtappen und den "Nachbarn" dazu verdonnern (wie es normalerweise wäre) im NSG rumzusägen, damit mein Zaun heile bleibt.
Noch komplizierter, da im Osten eher üblich, ist das Stück Wald im Privatbesitz. Der Besitzer kann nichts dafür, dass er mit seinem Land nichts anfangen kann, da die ihn defacto enteignet haben. (Also es ist schon noch sein Land, aber eben auch nicht)

Lange Rede kurzer Sinn; nach meinem Verständnis müsste hier die Naturschutzbehörde/ Bundesland oder wer auch immer einspringen. Andere Ideen?
 

Fetzi

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Morsche Bäume die auf Grundstücke fallen können sollten womöglich fällbar sein. Ich würde da mal bei der zuständigen Behörde nachfragen.
 

dexter

Cloogshicer®
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Im NSG werden morsche Bäume aus Gründen gewöhnlich nicht gefällt.
 

one

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Ich habe 1000qm im Naturschutzgebiet als Garten. Was da morsch ist, wird umgelegt. Da wird niemand etwas gegen sagen. Es geht in solchen Gebieten eigentlich mehr darum, dass man dort nicht baut oder Anschlüsse legt. Was kaputt ist muss man schon aus Eigenschutz wegmachen. So ein morscher Baum kann mich auch erschlagen.

Die Frage ist also eigentlich ob ich die Pflicht dazu hätte, wenn das Ding auf ein Nachbargrundstück fallen könnte. Würde ich bejahen. Begründen würde ich es mit dem Schutz der Sicherheit der Nachbarn. Nun einfach von der anderen Seite denken.
 

Fetzi

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Ist das Grundstück mit dem Zaun ein bewohntes Grundstück oder was genau? Also Schrebergarten, Grundstück mit Wohnhaus usw.?
 

one

Querulant

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In einem Naturschutzgebiet herrscht in der Regel Bauverbot. Da sollte gar nichts stehen. Mein Gartenhaus war schon so ne Nummer auf Kante.
 

Fetzi

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Und daneben?
Egal. Auch im Naturschutzgebiet kann und muss ein Baum gefällt werden z.B. zwecks Verkehrssicherungspflicht.
 

dexter

Cloogshicer®
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Und daneben?
Egal. Auch im Naturschutzgebiet kann und muss ein Baum gefällt werden z.B. zwecks Verkehrssicherungspflicht.
Jein. Meines Wissens nur entlang der ausgewiesenen Wege (die Wanderer im übrigen nicht verlassen dürfen).

Verkehrssicherungspflicht im Sinne, dass ich mich auf meinem Grundstück (nicht NSG bzw. grösstenteils nicht) so bewegen kann, wie ich will, wäre dann noch ein Punkt.
 

shamrock

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One hat wohl alles relevante genannt...

Öffentliche Wege müssen gesichert werden, alles andere muss nicht. Auch nicht aus Sicherheitsgründen. Da die Wege nicht verlassen werden dürfen ist es irrelevant...
 

Verbogener

VerboRgener nur mit 2R

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Naturschutzgebiet hin oder her. Wenn von dem Baum eine Gefahr für andere (sprich Nachbar) , (Mit)bewohner) ausgeht, dann muss die Gefahr beseitigt werden. Wenn der Baum einen erschlägt, dann wird auch die Staatsanwaltschaft nicht sagen, dass derjenige Pech hatte und der Baum im Naturschutzgebiet gestanden ist. Da wird die STA sehr wohl tätig werden und einen Schuldigen suchen.
 

one

Querulant

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Deswegen ist ein Grundstück im Naturschutzgebiet nicht ohne. Machste den Baum um, biste dran, machste ihn nicht um eventuell auch. Zum Glück hab ich meins nur gepachtet. :D
 

Verbogener

VerboRgener nur mit 2R

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Besser wenn der Baum dran glaubt, als der Nachbar oder
die Tochter vom Nachbarn.
schc3b6ne-frau-im-bau87eja.jpg
 

Verbogener

VerboRgener nur mit 2R

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Um einen Schadenfall zu vermeiden, würde ich sie sogar auffangen und in Sicherheit bringen. Angeblich soll es im Schlafzimmer zu den wenigsten Unfällen kommen, ausgenommen solche mit Langzeitfolgen von etwa 18 Jahren, :D
Die Natur hat halt auch so seine Tücken :)
 

dexter

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Verzieh Dich doch bitte ins Fun-forum mit solchen Altherrenwitzchen.
 

ichdererste

Grinch

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Ich denke es kommt auch auf den Baum an.
Birken haben hier z.B. ein Verfallsdatum, ab einem gewissen Alter müssen die weg. Da sie dann nicht mehr sicher sind.
Eichen können und dürfen dafür 100 Jahre und mehr werden.
 

dexter

Cloogshicer®
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  • #17
Es handelte sich in dem Falle tatsächlich um eine Birke. Aber wie bereits gesagt, stand die im Naturschutzgebiet, da ist nicht zwingend was mit "die muss weg" eher im Gegenteil.
 

Buschfunk

Bekannter NGBler

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mal hier mal da
Also aus dem westdeutschen Raum in Bezug auf NSG ist es auch möglich in einem NSG Bäume zu fällen, wenn Sie eine Gefahr darstellen. In diesem Falle halt im Bereich von Wegen oder auch wie im von @dexter beschriebenen Fall an einer Grundstücksgrenze.
Da ist es jedoch meist notwendig, dass eine Fachfirma, oder die Kollegen vom Amt sich das vor Ort mal anschauen und eben wirklich festsetellen, dass da nichts mehr zu retten ist. Da sind die aus der Erfahrung her auch immer recht gesprächsbereit, denn zumindest in den Bereichen wo ich so unterwegs bin, sind die Ansprechpartner immer recht pragmatisch. Manchmal ist es dann so, dass der Baum dann aber nur gefällt wird und dann da liegen bleiben muss/soll.

Zur Haftungsfrage denke ich, dass mit Ausnahmen das Verursacherprinzip greift, wenn es keine höhere Gewalt war, denn wenn das bekannt ist, dass der Baum nicht mehr gut war, müsste sich der Besitzer kümmern und Abhilfe schaffen. Das kann auch im NSG funktionieren. Notfalls wäre das auch hilfreich gewesen, dass beim Amt zu melden, denn dann könnte der Eigentümer auch an das Amt herantreten, wenn die die Fällung verboten hätten und es zu einem Schaden gekommen wäre.

Wenn man den Nachbarn nicht kennt/weiß kann man an das zuständige Katasteramt herantreten und das Probkem schildern, da bekommt man dann je nach Problem eine Auskunft, oder aber man tritt an das zuständige Ordnungsamt heran. Die haben ja auch täglich mit sowas zu tun. Ist natürlich im Vorfeld immer besser, als hinterher.

So Eigentum an einem Grundstück im Naturschutzgebiet ist schon recht heikel. Man hat wenig Rechte, aber mitunter viele Pflichten. Deshalb ist es hier in der letzten Zeit im Rahmen der Grundsteuerreform häufiger vorgekommen, dass Leute ihre Grundstücke im NSG entweder an den Kreis, die Stadt oder Naturschutzvereine verkauft haben.
 
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