KaPiTN
♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪
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- 14 Juli 2013
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Die Europawahl steht vor der Tür. Und jetzt, kurz davor, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die 3%-Regelung für dt. Wählerstimmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien. Grundsätzlich müsse die Stimme jedes Wählers die gleiche Erfolgschance haben. Ausnahmen seien nur durch ähnlich gewichtige Gründe zu rechtfertigen.
Nun ist das Bundesverfassungsgericht nur für die dt. Klausel verantwortlich, nicht für die gesamte Wahl, denn bekanntlich ist die Zahl der Stimmen, die man für einen Sitz im Europaparlament benötigt von Land zu Land verschieden. So ist das mit der Gleichheit der Erfolgschancen der Wählerstimmen eh nicht gegeben.
Grundsätzlich stimme ich mit dem Urteil überein und habe mittlerweile sogar Zweifel, ob die 5%-Hürde bei den Bundestagswahlen für die Funktionsfähigkeit des Parlaments in der Höhe noch notwendig ist.
Warum ich aber überhaupt dies hier zum Thema mache, ist, daß mich gleich folgende Argumente gegen das Urteil, wie ich sie diese Woche dem Rundfunk entnehmen durfte, doch nicht gänzlich zur Ruhe kommen lassen, weil sie ein, für mein Dafürhalten, äußerst seltsames Demokratieverständnis offenbaren.
1. Das Bundesverfassungsgericht mischt sich in unverschämter Weise in die Belange des Europaparlaments ein und kümmert sich nicht um die politische Signalstimmung des Urteils.
Hallo? Das Bundesverfassungsgericht, wie der Name schon erahnen läßt, ist für die Verfassung zuständig. Da bekommt man Angst, daß solche Leute auch im Strafrecht von Richtern verlangen, sie mögen das Recht beugen, wenn es in der Sache unbequem ist.
2. Die Weimarer Republik hat uns gelehrt, was passiert, wenn Splitterparteien ins Parlament einziehen. Nur mit dem Einzug der NSDAP in den Reichstag sei es Hitler gelungen Reichskanzler zu werden.
Davon abgesehen, daß selbst ein paar Sitze für das braune Pack selbst im Bundestag, geschweige denn im Europaparlament keine Gefahr darstellen, sondern eher dazu beitragen würden, der breiten Öffentlichkeit exemplarisch zu zeigen, was für Pfeifen sich da zusammen tun, möchte ich bezweifeln, daß eine Prozenthürde 1933 die NSDAP mit 43.9 % aus dem Parlament hätte ferngehalten können.
3. Ohne Fraktionen kann man nichts erreichen. Zar können bestimmte kleine Parteien mit wenigen Sitzen Länder übergreifend zusammenarbeiten, aber Parteien wie die dt. Tierrechtler z.B. könnten dies nicht. So säßen dann Parlamentarier, die von Deutschen Steuergeldern finanziert würden, (unnütz (meine Ergänzung)) im Parlament, ohne eine Chance etwas politisch umzusetzen.
Ich weiß nicht mehr, ob das eine Europaparlamentarierin war, oder sonst eine Abgeordnete, aber da möchte man doch fragen, ob sie nicht für diese Legislaturperiode die Abgeordneten der Linken und der Grünen ohne Diäten freistellen möchte. Das kostet doch wirklich nur Steuergelder. Die Chancen auf politische Gestaltung dürften doch ziemlich gering sein.
Ich hoffe ja noch,daß das, was ich da gehört habe nicht repräsentativ ist, aber alleine die Vorstellung, daß es es da eine Abgeordnete gibt, die solch ein Demokratieverständnis hat, daß man unbedingt wenige unterschiedliche Positionen haben sollte, weil es sonst äußerst schwierig sei, einen Konsens zu finden, läßt einen gruseln. Dann soll sie doch bitte für das Einparteiensystem stimmen, oder wenigstens für ein reines Verhältniswahlrecht.
Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien. Grundsätzlich müsse die Stimme jedes Wählers die gleiche Erfolgschance haben. Ausnahmen seien nur durch ähnlich gewichtige Gründe zu rechtfertigen.
Nun ist das Bundesverfassungsgericht nur für die dt. Klausel verantwortlich, nicht für die gesamte Wahl, denn bekanntlich ist die Zahl der Stimmen, die man für einen Sitz im Europaparlament benötigt von Land zu Land verschieden. So ist das mit der Gleichheit der Erfolgschancen der Wählerstimmen eh nicht gegeben.
Grundsätzlich stimme ich mit dem Urteil überein und habe mittlerweile sogar Zweifel, ob die 5%-Hürde bei den Bundestagswahlen für die Funktionsfähigkeit des Parlaments in der Höhe noch notwendig ist.
Warum ich aber überhaupt dies hier zum Thema mache, ist, daß mich gleich folgende Argumente gegen das Urteil, wie ich sie diese Woche dem Rundfunk entnehmen durfte, doch nicht gänzlich zur Ruhe kommen lassen, weil sie ein, für mein Dafürhalten, äußerst seltsames Demokratieverständnis offenbaren.
1. Das Bundesverfassungsgericht mischt sich in unverschämter Weise in die Belange des Europaparlaments ein und kümmert sich nicht um die politische Signalstimmung des Urteils.
Hallo? Das Bundesverfassungsgericht, wie der Name schon erahnen läßt, ist für die Verfassung zuständig. Da bekommt man Angst, daß solche Leute auch im Strafrecht von Richtern verlangen, sie mögen das Recht beugen, wenn es in der Sache unbequem ist.
2. Die Weimarer Republik hat uns gelehrt, was passiert, wenn Splitterparteien ins Parlament einziehen. Nur mit dem Einzug der NSDAP in den Reichstag sei es Hitler gelungen Reichskanzler zu werden.
Davon abgesehen, daß selbst ein paar Sitze für das braune Pack selbst im Bundestag, geschweige denn im Europaparlament keine Gefahr darstellen, sondern eher dazu beitragen würden, der breiten Öffentlichkeit exemplarisch zu zeigen, was für Pfeifen sich da zusammen tun, möchte ich bezweifeln, daß eine Prozenthürde 1933 die NSDAP mit 43.9 % aus dem Parlament hätte ferngehalten können.
3. Ohne Fraktionen kann man nichts erreichen. Zar können bestimmte kleine Parteien mit wenigen Sitzen Länder übergreifend zusammenarbeiten, aber Parteien wie die dt. Tierrechtler z.B. könnten dies nicht. So säßen dann Parlamentarier, die von Deutschen Steuergeldern finanziert würden, (unnütz (meine Ergänzung)) im Parlament, ohne eine Chance etwas politisch umzusetzen.
Ich weiß nicht mehr, ob das eine Europaparlamentarierin war, oder sonst eine Abgeordnete, aber da möchte man doch fragen, ob sie nicht für diese Legislaturperiode die Abgeordneten der Linken und der Grünen ohne Diäten freistellen möchte. Das kostet doch wirklich nur Steuergelder. Die Chancen auf politische Gestaltung dürften doch ziemlich gering sein.
Ich hoffe ja noch,daß das, was ich da gehört habe nicht repräsentativ ist, aber alleine die Vorstellung, daß es es da eine Abgeordnete gibt, die solch ein Demokratieverständnis hat, daß man unbedingt wenige unterschiedliche Positionen haben sollte, weil es sonst äußerst schwierig sei, einen Konsens zu finden, läßt einen gruseln. Dann soll sie doch bitte für das Einparteiensystem stimmen, oder wenigstens für ein reines Verhältniswahlrecht.